Mittwoch, 19. Oktober 2016

TeamSpeak-Diskussion mit Curd Schumacher am Freitag, 21.10.2016, ab 20 Uhr

Ja, gleich 2 Events dieses Wochenende, weil sich das 3. Interview mit Riotburnz verschoben hat:

Am Freitag, 21.10.2016 ab 20 Uhr kommt Curd Schumacher zu Besuch auf unseren TS-Server!

TS-Server-Adresse: "nwo-forum.com"

Das Ganze soll eine lockere Talkrunde werden, das Richtige zum Start ins Wochenende!

Quelle: Sören Kohlhuber

Ein wenig Hintergrundstory

Wir schreiben den 28. Mai diesen Jahres. Irgendwer aus meinem inneren Kreis hat die Zugangsdaten für Curd Schumachers TS-Server in die Hände bekommen...

Was dann folgte, ist in Insiderkreisen legendär und müsste eigentlich mal ausführlich medial für die ganze Community aufgearbeitet werden. Hier in Kurzform: Zu neunt rückten wir auf Curds TS-Server ein und schafften es in stundenlanger Gehirnwäsche, ihm den gröbsten Reichsbürger-Unsinn auszutreiben. Im Wesentlichen hatten Ketwurst, ReichHop, drxds und meine Wenigkeit mit Curd debattiert.

Das Ergebnis: Tatsächlich ist Curd danach dauerhaft von einigen Reichsbürger-Ideen abgerückt und hat sogar aktiv Aufklärung dazu in seinen Livestreams betrieben! Ein bemerkenswerter und (meines Wissens) bisher einzigartiger Erfolg!

Noch was ist bemerkenswert an Curd und offen gesagt für uns auch ein wenig beschämend: Er schafft es, Personen mit albernen Ideen in seinen Livestreams (in gewohnt lautstarker Manier) richtiggehend vorzuführen und auflaufen zu lassen. So geschehen bei Christoph Kastius und so jüngst geschehen mit TTA alias Dennis Ingo Schulz. (Warum kriegen wir sowas nach jahrelanger Beschäftigung mit diesen Typen eigentlich nicht hin?)

Und damit sind wir schon beim Hauptthema für Freitag

Curd hat eine dritte Person im Visier, die uns in den letzten Wochen derbe genervt hat und alberne Reichsbürger-Ideen verbreitet. U.A. darüber will er am Freitag mit uns reden. Ansonsten sind die Themen offen.

Wo Curd jetzt genau einzuordnen ist, ob er noch Verschwörungstheoretiker oder schon Skeptiker ist, werden wir dann sehen. Jedenfalls zählt er unter unserer "Kundschaft" zu den charismatischeren und intelligenteren Zeitgenossen. Grund genug, ihn einzuladen!

22 Kommentare:

  1. ob er noch Verschwörungstheoretiker oder schon Skeptiker ist

    Das Herauskristallisieren einer Verschwörungstheorie begründet sich durch Skepsis.

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  2. Ich schau gerade in meine Statistik und was sehe ich: Die Zugriffszahlen sind wieder auf 2013-Niveau! Sehr geil!

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    1. Dürfte wohl an den jüngsten Ereignissen liegen.

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    2. Da könnte was dran sein, allerdings stiegen die Zugriffe schon vor dem Ereignis. Warten wir ab, wie es sich entwickelt.

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    3. Trotzdem bleiben die Kommentare aus, das ist allerdings ein genereller Trend, dass die Interaktion in Richtung Facebook wandert. Hat ja auch durchaus seine Vorteile.

      Ich habe eine interne Facebook-Seite, in der alle wichtigen Leute drin sind, die ich vom SSL, von diesem Blog und generell aus der Szene kenne. Da findet im Prinzip heute die Kommunikation statt, die früher in den Kommentaren lief!

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    4. allerdings stiegen die Zugriffe schon vor dem Ereignis

      „Neue Erinnerungen an die Zukunft“

      Global Consciousness

      Ich habe eine interne Facebook-Seite, in der alle wichtigen Leute drin sind, die ich vom SSL, von diesem Blog und generell aus der Szene kenne. Da findet im Prinzip heute die Kommunikation statt, die früher in den Kommentaren lief!

      Meiner Ansicht nach wichtiger als sich gegenseitig auf die Schulter zu klopfen ist eine Kommentarkommunikation in welcher es auch ein Spannungsfeld der Kontroversen geben kann. Warum das meiner Ansicht nach wichtiger ist, hat mit der einseitig ausgerichteten Kritik und dem einseitig destruktivem Interesse zu tun. Es wird tendenziell ein Rundumschlag zelebriert der außerhalb der eigenen Norm nichts zu würdigen weiß. Konkretes Beispiel Sonnenstaatland in der letzten Zeit: Einerseits wird ein Bemühen zur Gewaltminimierung ins Lächerliche gezogen und andererseits wird Gewalt gegen das System verurteilt. Das ist nicht nur widersprüchlich, sondern ebenso auch kontraproduktiv in Hinblick auf mögliche Entwicklungsprozesse.

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    5. Tolle Zugriffszahlen und null Kommunikation bedeutet? Gefiel den Lesern, was sie lasen oder nicht? Was brachte ihnen das Lesen?
      Der Blog hier ist nur noch ein Egotrip. Dein Egotrip.

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    6. Neues BND-Gesetz: Lizenz zum Daten sammeln
      https://www.youtube.com/watch?v=H8nSbkV5zZ4

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    7. @MFS
      Was meinste mit Folgendem?

      "...wird ein Bemühen zur Gewaltminimierung ins Lächerliche gezogen..."

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    8. Kam bereits darauf zu sprechen (http://ndrrhnr.blogspot.de/2016/10/ankundigung-interview-mit-riotburnz.html?showComment=1476270979413#c7495948539695314069):

      Sonnenstaatland: Rüdiger Lenz, einer der ersten Wahnmacher, „Erfinder“ des „Nichtkampfprinzips“ und gescheiterte Existenz

      M.F.S.: Rüdiger Lenz ist definitiv kein „Wahnmacher“ und wer ausgehend von der Selbstverteidigung das höchste Prinzip der Kampfes (nicht zu kämpfen) zu realisieren trachtet ist ganz gewiss auch keine gescheiterte Existenz, was soll der polemische Unsinn?

      Weiere Information: Rüdiger Lenz - Die Fratze der Gewalt...
      https://www.youtube.com/playlist?list=PLJ11nwB5lDOFwErsjrEAcGto4bBl-L3Eq

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    9. Na ja, das ist schon mal polemisch in unserer Ecke. Überbewerte das nicht.

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    10. Überdenke doch mal was die ausschließlich einseitige Kritik und das ausschließlich destruktive Interesse mitsamt einer Pauschalisierung begünstigt, was daraus resultiert und wohin es führt. Bedenke dies doch auch einmal Anbetracht des Umstands dass die Mehrheit der Bundesregierung die verfassungsmäßige Ordnung Schritt für Schritt demontiert, so wie auch aktuell mit dem BND-Gesetzesbeschluss... https://www.youtube.com/watch?v=_WqaVoSzM6s
      Und ziehe doch mal in Betracht, was es bedeutet wenn Sonnenstaatland darüber schweigt und umsomehr nach dem Verfassungsschutz schreit....

      „Die Verfassungsschützer tun gut daran, die Reichsbürger ins Visier zu nehmen.“

      „Die Reichsbürger sind gefährlich geworden, und sie müssen mit allen Mitteln des Rechtsstaates bekämpft werden.“

      ...Unter Reichsbürgern sind laut dem Sprecher des Verfassungsschutzes Gefährliche, Spinner, Verschwörungstheoretiker, Geschäftemacher, Rechtsextremisten. Und der Eintrag im Sonnenstaatland-Wiki über Rüdiger Lenz ist darauf ausgerichtet den Eindruck zu vermitteln das er dazu zählt. Soviel zu "Schon mal polemisch".

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    11. @Anonym
      Noch mal zu Dir. Ob dieser Blog ein Egotrip ist... zu einem Teil sicher.
      Vor allem ist es im Moment aber ein Blog, in dem nur Aktionen angekündigt werden. Dazu gibt es sehr wohl Feedback, allerdings in einer internen FB-Gruppe. Das ist nicht wirklich so viel anders als 2013, da damals auch meist nur ein innerer Kreis kommentiert hat.
      Vielleicht gibt es ja irgendwann msl wieder "richtige" Artikel, mal sehen, wie dann das Fedback hier im Blog aussieht.

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  3. Agent Xylakantskij22. Oktober 2016 um 21:13

    Ausnahmsweise: "Reichsbürger" wird nach Gesetzen des Deutschen Reichs hingerichtet:
    http://www.der-postillon.com/2016/10/hinrichtung-deutsches-reich.html

    ;-)

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    1. http://2.bp.blogspot.com/_vOiXTvP0cls/SwmI3QzFs-I/AAAAAAAAAO0/Tt1bpJ-c5v8/S1600-R/trauera.jpg

      ...und damit die Wiedereinführung der Todesstrafe.

      Regulär: "Reichsbürger" wäre nach den Richtlinien des Vertrag von Lissabon hingerichtet worden.

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    2. Agent Xylakantskij28. Oktober 2016 um 19:06

      Der Vertrag von Lissabon erlaubt Hinrichtungen? Wie kommst Du bitte auf sowas?

      Ich zitiere mal Wikipedia zu dem Thema:
      Vorwurf eines unzureichenden Verbots der Todesstrafe in der Grundrechtecharta[Bearbeiten
      Einen Kritikpunkt in der öffentlichen Diskussion bildete die Ansicht, dass die Charta der Grundrechte die Wiedereinführung der Todesstrafe auch in Ländern mit einem absoluten Verbot (z. B. Deutschland oder Österreich) ermögliche. Dieser Vorwurf ging darauf zurück, dass es in Art. 2 Abs. 2 der Charta zwar heißt, niemand dürfe zur Todesstrafe verurteilt oder hingerichtet werden, aber die als Interpretationshilfe dienenden und rechtlich nicht verbindlichen Erläuterungen zur Charta der Grundrechte[103] dieses Verbot im Sinne der Europäischen Menschenrechtskonvention auslegen, welche im Wortlaut des 6. Zusatzprotokolls unter anderem die Todesstrafe im Kriegszustand und eine Tötung zur Niederschlagung eines Aufruhrs erlaubt.

      Alle EU-Mitgliedstaaten (darunter auch Deutschland und Österreich) haben jedoch bereits das 13. Zusatzprotokoll zur Europäischen Menschenrechtskonvention vom 3. Mai 2002 ratifiziert, welches die Todesstrafe ausnahmslos sowohl in Friedenszeiten als auch für Kriegszeiten verbietet.[104] Durch die Auslegungsregel in Art. 52 Abs. 3 und den Art. 53 der Charta darf der Grundrechteschutz durch die Charta in keinem Fall niedriger sein als derjenige, der durch andere gültige Rechtstexte, insbesondere die Verfassungen der Mitgliedstaaten oder internationale Übereinkommen wie die Europäische Menschenrechtskonvention, garantiert wird. Die Charta kann also nur neue Grundrechte einführen, nicht den bereits bestehenden Grundrechteschutz verringern.

      Der Vorwurf des unzureichenden Verbots einer Todesstrafe wurde im deutschsprachigen Raum vor allem in der Klageschrift von Karl Albrecht Schachtschneider vor dem deutschen Bundesverfassungsgericht vertreten. Im Lissabon-Urteil ging das Verfassungsgericht jedoch nicht auf diesen Aspekt ein.

      https://de.wikipedia.org/wiki/Vertrag_von_Lissabon#Vorwurf_eines_unzureichenden_Verbots_der_Todesstrafe_in_der_Grundrechtecharta

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    3. EMRK Protokoll Nr. 6 über die Abschaffung der Todesstrafe

      „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden. Der Staat übermittelt dem Generalsekretär des Europarats die einschlägigen Rechtsvorschriften.“

      ERLÄUTERUNGEN ZUR CHARTA DER GRUNDRECHTE

      Erläuterung zu Artikel 2 — Recht auf Leben

      1. Absatz 1 dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), der wie folgt lautet:

      „1. Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt ...“.

      2. Satz 2 der genannten Vorschrift, der die Todesstrafe zum Gegenstand hatte, ist durch das Inkrafttreten des Protokolls Nr. 6 zur EMRK hinfällig geworden, dessen Artikel 1 wie folgt lautet:

      „Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.“

      Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2 der Charta.

      3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:

      a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:

      „Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
      a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
      b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
      c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“


      b) b) Artikel 2 des Protokolls Nr. 6 zur EMRK:

      „Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden…“.

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    4. Die hervorgehobenen Negativdefinitionen unterlaufen den Art. 102 GG und können mit dem nachträglich eingefügten Art. 20 Abs. 4 GG kollidieren.

      Zitat Wolfgang Plan: „Stehen Sie auf dem Boden des Grundgesetzes in der gültigen Fassung von 1949?“

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  4. Gibt es das auch als Youtube Video zum nachhören?

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  5. Mülli wird am Sonntag auf dem "Goldenen Aluhut" in Berlin den Reichsbürgervortrag halten. Es wird keinen offiziellen Livestream geben, aber unter folgendem Twitter-Hashtag könnte es private Streams geben:
    https://twitter.com/hashtag/Aluhut2016?src=hash

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