Mittwoch, 30. November 2016

Doku "Reichsbürger gegen den Staat" - heute, 30.11. 23:15

Schaltet heute um 23:15 mal die ARD ein

"Reichsbürger gegen den Staat"
Mi. 30.11 - ARD: 23.15 Uhr
Ein paar Spinner oder gefährliche Parallelwelt?


"Noch vor kurzem galten "Reichsbürger" als wirre, aber harmlose Gestalten, die politisch im Gestern lebten. Bis ein Polizist von einem Aktivisten ermordet wurde. Was wollen jene Menschen, die das heutige Deutschland komplett ablehnen?

Seit im fränkischen Georgsmünden ein Polizist von einem "Reichsbürger" erschossen wurde, ist die zuvor nur Spezialisten der "inneren Sicherheit" geläufige Bewegung in aller Munde. "Reichsbürger" lehnen die deutsche Demokratie komplett ab. Sie betrachten die Bundesrepublik als GmbH und glauben an das Weiterbestehen des Deutschen Reichs. Nicht immer agieren "Reichsbürger" gewaltsam, manchmal weigern sie sich lediglich, Steuern zu bezahlen oder staatliche Anordnungen zu befolgen. Mitunter besteht eine Nähe zu radikalen Umfeldern der NPD oder AFD. Wie gefährlich sind "Reichsbürger" und ihre Verschwörungstheorien wirklich für Deutschland? Die 45 Minuten lange Dokumentation "'Reichbürger' gegen den Staat" von RBB und MDR will es herausfinden."

69 Kommentare:

  1. Daniel S., der Gefahrstoffhändler, kommt auch vor...

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Man trifft sich mit Peter Frühwald persönlich in einem Leipziger Hotel.

      Löschen
    2. Sogar Gisy wird interviewt zu seiner Aussage zum "Besatzungsstatut".

      Löschen
    3. Es gibt sogar einen Bericht von einer Tagung der Gerichtsvollzieher, die von Reichsbürgern drangsaliert werden...

      Löschen
  2. meine Frage ist eigendlich Warum sie das gelöscht haben ???

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. @sascha
      Was ich auch interessant fand: Das Video war schon Stunden vor dem Sendetermin in der Mediathek zu sehen. Ist das üblich?

      Löschen
  3. @ NDR - Du hast den Titel falsch wiedergegeben, im Original lautet dieser:
    "Reichsbürger" gegen den Staat

    https://youtu.be/e44Boh6WE10?t=2m39s

    "Reichsbürger gegen den Staat Ur"

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. "Die Wertigkeit für Recht und Unrecht verändert sich mit einer korrumpierten Staatsgewalt. Dadurch dass der Art. 2 EMRK mit dem Art. 20 Abs. 4 GG kollidiert ist eine Eskalation im Falle eines Volksaufstandes bereits vorprogrammiert" (Selbstzitat)

      Löschen
    2. Der Art. 2 EMRK umgeht den Art. 192 GG und kann potenziell jeden betreffen, das ist das bei weitem Gefährlichste.

      Löschen
    3. Der Art. 2 EMRK umgeht den Art. 192 GG ..

      Na und die Artikel 459 bis 987 erst!

      ... das ist das frustrierende an der Reichsdeppenszene, dass jeder Kalbskopf, der im Studium nicht mal den kleinsten Schein bestehen würde, meint mitkakeln zu können.

      Löschen
    4. Während des Ausschreibens des Art. 2 EMRK muss sich wohl unwillkürlich mein Mittelfinger symbolisch versteift haben, insofern bitte ich um ein Nachsehen für das anschließende Verrutschen um eine Taste. Selbstverständlich war der Art. 102 GG gemeint.

      Selber hätte ich wegen der ungünstigen Verknüpfung der Synapsen während des Studiums nicht mal an dem kleinsten Schein ein Interesse, denn die damit verbundenen Vorgaben können das Vermögen zum freien Denken behindern. Es ist nicht gut wenn man im Paragraphendschungel den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht, sprich für fundamentalste Erkenntnisse keinen Überblick hat. Wie die drei Affen „nichts sehen, nichts hören, nichts sagen“, wo ist der juristische Aufschrei in Bezug zur Einführung der Todesstrafe durchs Hintertürchen der Europäischen Menschenrechtskonvention?

      Juristen sollten nicht meinen mit dem Studium bereits die Weisheit mit Löffeln gegessen zu haben und auch jeder Kalbskopf wäre vermessen wenn er annhemen würde sein Erkenntnisstand wäre bereits der Weisheit letzter schluss. Zumal Letzteres auch ein außerirdisches Mysterium ist.

      Löschen
    5. Juristen sollten nicht meinen mit dem Studium bereits die Weisheit mit Löffeln gegessen zu haben

      Is' aber so!

      Allerdings muss man nicht Jurist sein (aber ess hilft), die aufgeworfene Frage als gegenstandslos zu erkennen. Die angeblich verwerfliche Bestimmung des Art. 2 Abs.1 S. 2 MRK lautet:
      .... Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.
      Es überläßt es jedem Staat also die Todesstrafe anzuwenden oder nicht. Es bleibt somit bei der Entscheidung des Art. 102 GG. Da wird nix umgaangen.

      Das Chaos fragt sich allerdings was schlimmer ist: 20 bis 30 Jahre in einer Justizvollstreckungsanstalt (wie human auch immer) oder sofortige Beendigung des Lebens. Im Angesicht der Ewigkeit ist der Tod eine Lappalie (auch für den Betroffenen), er wird nur durch falschverstandene Empathie überfrachtet. Andere Jahrhunderte sind nonchalanter mit dem Tode umgegangen, ohne dass es der Menschheit geschadet hätte.

      Löschen
    6. Eine Achtung vor dem menschlichen Leben als falschverstandene Empathie zu werten ist einfach nur widerwärtig und krank.

      Das verwerfliche Umgehen des Art. 102 GG ermöglichen die Bestimmungen des Art. 2 Abs. 2 EMRK:

      Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
      a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
      b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;
      c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen

      Löschen
    7. Eine Achtung vor dem menschlichen Leben als falschverstandene Empathie zu werten ist einfach nur widerwärtig und krank.

      Einverstanden! Ich sprach vom Tod.

      Das verwerfliche Umgehen des Art. 102 GG ermöglichen die Bestimmungen des Art. 2 Abs. 2 EMRK:...

      Nein, denn auch hier ist das Grundgesetz und seine höchstrichterliche Auslegungen enger: es gilt das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.

      Löschen
    8. Worauf spielst Du an, dass der Europäischen Menschenrechtskonvention einerseits der Rang eines Bundesgesetzes beigemessen wird und diese andererseits zur Auslegung und Anwendung des Grundgesetzes heraunzuziehen ist?

      Löschen
    9. Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.

      Löschen
    10. Ich spiele auf gar nix an, sondern weise auf die Unsinnigkeit der Behauptung

      Der Art. 2 EMRK umgeht den Art. 1[0]2 GG

      hin.

      Die EMRK kann gar nichts umgehen, sie ist ein Vertrag; und zwar einer der die Menschenrechte schützt. Fühlt sich jemand von staatlichem Recht in seinen Menschenrechten verletzt, kann er vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen (ohne dass dies viel Einfluß auf das angegriffene Urteil hätte - der EGMR ist keine Superrevisionsinstanz und hat keinee Vollstreckungsgewalt).
      Nicht klagen kann dagegen ein Staat, der glaubt er habe nach nationalem Recht zuwenig Rechte gegenüber seinen Bürgern.
      Wenn nationales Recht die ihm unterworfenen Bürger mehr schützt als die EMRK, ist diese also nicht geeignet diesen erweiterten Schutz auszuhebeln.

      Löschen
    11. Die EMRK kann gar nichts umgehen, sie ist ein Vertrag

      Du könntest mich verstehen wenn Du nur wolltest. Ich meine damit dass die Bundesregierung durch die Unterzeichnung und Ratifikation des Vertrages ein Umgehen des Art. 102 GG ermöglicht hat.

      Fühlt sich jemand von staatlichem Recht in seinen Menschenrechten verletzt, kann er vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte klagen

      Ein Betroffener kann nach Anwendung der Todesstrafe nicht mehr klagen.

      Nicht klagen kann dagegen ein Staat, der glaubt er habe nach nationalem Recht zuwenig Rechte gegenüber seinen Bürgern.
      Wenn nationales Recht die ihm unterworfenen Bürger mehr schützt als die EMRK, ist diese also nicht geeignet diesen erweiterten Schutz auszuhebeln.


      Der Art. 2 EMRK Abs. 2 (ich beziehe mich hierbei explizit auf b) u. c)) umgeht (…s.o.) den Art. 102 GG ohne ihn zu tangieren. D.h. was faktisch eine Todesstrafe ist wird nur nicht als solche ausgelegt. Wenn ich mir dazu die Positivdefinitionen zum EMRK anschaue wird mir speiübel.

      Löschen
    12. Er versteht es nicht und nicht und nicht!

      Bald geb' ich's auf ....

      Ein Betroffener kann nach Anwendung der Todesstrafe nicht mehr klagen.

      Braucht er nicht, weil's keine TS gibt und geben darf (Art. 102 GG)

      Art. 2 ... umgeht (…s.o.) den Art. 102 GG ohne ihn zu tangieren. D.h. was faktisch eine Todesstrafe ist wird nur nicht als solche ausgelegt.

      Bullshit!

      Eine Strafe wird von der Judikative ausgesprochen. Diese wird effektiv durch das GG gehindert die Todesstrafe auszusprechen.

      Art. 2 Abs. 2 EMRK in seinen Varianten betrifft anderes staatliches Handeln, also die Exekutive, möglicherweise die Legislative, diese beiden stehen wieder unter der Aufsicht der Judikative. Alle drei zusammen gehorchen dem Grundgesetz und können sich nicht im Sinne eines 'negativen Menschenrechts' auf die EMRK berufen.
      'Faktische Todesstrafe' ist also Unsinn.

      Löschen
    13. ... is ja nich so, dass das Kälbchen von sich aus auf das Thema kommt.

      Die gute Wikipedia meint dazu:
      Wurde außerdem kritisiert, dass nach dem Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention noch Artikel 2 Absatz 2 die Todesstrafe nicht für Taten ausschließen sollte, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden, statuiert das am 1. Juli 2003 in Kraft getretene Protokoll Nr. 13 mittlerweile ein absolutes Verbot der Todesstrafe, das auch in Kriegszeiten gilt.[7] Eine Abweichung nach Artikel 15 der Menschenrechtskonvention ist ausgeschlossen. Somit gilt über den Verweis in Artikel 52 Absatz 3 auch das Verbot der Todesstrafe nach Artikel 2 Absatz 2 der Grundrechtecharta uneingeschränkt und auch zu Kriegszeiten.[8]

      Löschen
    14. Der Art. 2 Abs. 2 EMRK ist gültig, Zusatzverträge lassen seine Gültigkeit unberührt. Eine Missachtung des Grundgesetzes ist Teil der gängigen Regierungspraxis und es werden Maßnahmen veranlasst die dazu geeignet sein können den Art. 2 Abs. 2 a) u. b) EMRK zu missbrauchen wenn der Art. 20 Abs. 4 durch einen Volksaufstand in Kraft gesetz werden sollte. Es gibt immer ein offen gehaltenes Hintertürchen: Die Ratifikation des „Protokoll Nr. 13 zur Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten über die vollständige Abschaffung der Todesstrafe“ kann jederzeit innerhalb kurzer Zeit annulliert werden. Wenn Du verstehen willst, lies meine Kommentare im Zusammenhang.

      Löschen
    15. Ach! Jetzt wird die Bullenkacke skurril!

      Natürlich wird ein diktatorischer Bösewicht, der die Macht hat das Grundgesetz aufzuheben und sich einem konstitionell erlaubten Volksaufstand gegenüber sieht, ausgerechnet die Menschenrechtskonvention zu Hilfe rufen - natürlich nachdem er vorher ordnungsgemäß die Ratifizierung der Zusatzprotokolle 'aufgehoben' hat.

      Sag', wovon träumst Du? Das ist ja schlimm! Mit soviel Mist im Kopf hätte ich mir längst das Leben genommen.

      Löschen
    16. Der Mistkäfer nimmt sich das Leben indem er die Bullenkacke vor sich herrollt. Aus meinem Traumtagebuch: „Ich hatte heute Nacht einen interessanten Traum. In diesem Traum kam mir zu Bewusstsein dass ich schlafe und ich überlegte mir was ich tun könne um wach zu werden. Dann ging mir durch den Sinn... ja muss denn erst was Schlimmes passieren um vor Schrecken aufzuwachen. Es geschah aber nichts Schlimmes und ich war weiterhin wach, im Traum.“ https://www.youtube.com/watch?v=JEn1YqfADuw

      Was Du angeführt hast ergibt prinzipiell betrachtet durchaus Sinn. In Bezug zur Todesstrafe würde sich sogar ein aktuelles Fallbeispiel anbieten, wo einer mit diktatorischen Interessen nicht nur eine Erweiterung des Machtmissbrauchs sondern auch dessen Legitimierung anstrebt.

      Löschen
    17. Du weißt wen ich meine, oder? Ich meine jenen der eine ganze Bewegung zum Sündenbock erklärt um eine Verschärfung seiner Festnahme-, Entlassungs- Kontroll- und Zensurinteressen zu rechtfertigen.

      Löschen
    18. Da bin ich auch froh, dass er das macht und sich damit den Weg in die Europäische Union selbst verbaut. Die Merkel hätte ihm sonst am Ende noch den roten Teppich ausgelegt.
      Wenn ein Land einmal soweit heruntergekommen ist, dann helfen auch keine internationalen Konventionen mehr, denn zu sagen: 'die EMRK gilt' setzt voraus, dass sich die Vertragsstaaten aus freien Stücken daran halten wollen oder es einen Zwangs- und Vollstreckungsmechanismus gibt. Das ist hier nicht der Fall.

      Löschen
    19. Da bin ich auch froh, dass er das macht und sich damit den Weg in die Europäische Union selbst verbaut. Die Merkel hätte ihm sonst am Ende noch den roten Teppich ausgelegt.

      Und deswegen bist Du froh, dass er das macht? Ich finde Du gibst zum Teil sehr verstörte Äußerungen von Dir, welche eine Emathiefähigkeit für Betroffene missen lassen.

      Wenn ein Land einmal soweit heruntergekommen ist, dann helfen auch keine internationalen Konventionen mehr, denn zu sagen: 'die EMRK gilt' setzt voraus, dass sich die Vertragsstaaten aus freien Stücken daran halten wollen oder es einen Zwangs- und Vollstreckungsmechanismus gibt. Das ist hier nicht der Fall.

      Immerhin ist das Land ja bislang nicht so weit heruntergekommen, wie es dieser gültige Abschnitt der EMRK implizieren würde´...

      „Niemand darf absichtlich getötet werden, außer durch Vollstreckung eines Todesurteils, das ein Gericht wegen eines Verbrechens verhängt hat, für das die Todesstrafe gesetzlich vorgesehen ist.“

      Löschen
    20. Äußerungen von Dir, welche eine Emathiefähigkeit für Betroffene missen lassen.

      Der Mann hat nahezu 50% Zustimmung im Lande - man könnte sagen: er ist demokratisch legitimiert. Warum sollte meine Empathie stärker sein als die der Hälfte der Türken: you get what you vote for. Ich glaube nur nicht, dass die Türkei zur EU etwas Konstruktives beizutragen hat.
      Zur Diskussion:
      Der Diktator wird sich nicht ausgerechnet auf Art. 2 Abs. 2 EMRK berufen, wenn er so ziemlich gegen jede andere Norm der genannten Konvention verstößt.
      Außerdem war die Ausgangsthese: Art. 2 EMRK 'umgeht' Art. 102 GG; diese These jetzt mit einem wildgewordenen Türken belegen zu wollen, erscheint mir absurd.

      Löschen
    21. Warum sollte meine Empathie stärker sein als die der Hälfte der Türken

      Wenn das zuvor Genannte als solches erkannt wird, würde sich diese Frage eigentlich nur stellen wenn es grundsätzlich an einem Vermögen zur Empathie mangelt und behelfsweise an fremdbestimmten Maßgaben Orientierung gesucht wird oder wenn das Vermögen zur Empathie durch ein massenpsychologisches Phänomen beeinträchtigt wird.

      Der Diktator wird sich nicht ausgerechnet auf Art. 2 Abs. 2 EMRK berufen, wenn er so ziemlich gegen jede andere Norm der genannten Konvention verstößt. Außerdem war die Ausgangsthese: Art. 2 EMRK 'umgeht' Art. 102 GG; diese These jetzt mit einem wildgewordenen Türken belegen zu wollen, erscheint mir absurd.

      Von einem wildgewordenen Türken könnte eigentlich keine Rede sein. Vielleicht macht es daher Sinn sich einmal den Unterschied zwischen soziopathischer Impulsivität und psychopathischem Kalkül bewusst zu machen.

      Ich bezog mich nicht auf die EMRK sondern auf den mittleren Absatz in Deinem Kommentar vom 7. Dezember 2016 um 02:32. Es war ein Beispiel dafür, dass ein Interesse an der Todesstrafe durchaus mit dem Interesse einhergehen kann sie legitmibar zu machen. In diesem Fall durch eine Volksabstimmung. Welche Rechtssituation würde Deiner Ansicht nach bestehen, wenn die Mehrheit des türkischen Volkes für die Todesstrafe stimmen und die Türkei die Ratifizierung des 13. Zusatzprotkolls zur EMRK fristgerecht annulieren würde?

      Löschen
    22. Welche Rechtssituation würde Deiner Ansicht nach bestehen, wenn die Mehrheit des türkischen Volkes für die Todesstrafe stimmen und die Türkei die Ratifizierung des 13. Zusatzprotkolls zur EMRK fristgerecht annulieren würde?

      Die eines souveränen Staates, der seine Staatsrechtlichen Verträge missachten kann wie er will, solange er sich von der EU fernhält und der auf meinen Besuch auf seinem Staatgebiet gut verzichten kann.

      Löschen
    23. Welche Rechtssituation wäre Deiner Ansicht nach in Bezug auf den Art. 2 EMRK gegeben?

      Löschen
    24. Die Türkei hat die EMRK zwar unterzeichnet, sie muss sie aber nicht anwenden.

      Aus Wikipedia:
      Um potentiell ungerechtfertigte Klagen gegen Angehörige der eigenen Streitkräfte leichter abwehren zu können, kündigte die britische Regierung Anfang Oktober 2016 an, die Europäische Menschenrechtskonvention fallweise nicht mehr anwenden zu wollen. Im Gegensatz zum EMRK gelte dann, und für zukünftige Konflikte, die Genfer Konvention, welche tödliche Gewalt als erste Option gegen feindliche Kämpfer zulasse.

      Löschen
    25. …Interessant sich den ganzen Abschitt weiterführend zu betrachten, irgendwie komme ich dann gedanklich auch wieder zur Türkei:

      https://de.wikipedia.org/wiki/Europ%C3%A4ische_Menschenrechtskonvention#Kritik

      https://de.wikipedia.org/wiki/Bill_of_Rights_(England)#Bedeutung

      ...„doch immer wieder hatten Monarchen versucht sich ihre absolute Stellung zurückzuerobern. Nicht selten hatten solche Auseinandersetzungen zu militärischen Konfrontationen geführt, die viele Opfer gefordert hatten.“

      Nur verhält es sich da eben umgekehrt, erst die militärische Konfrontation und dann der Versuch eine einem Monarchen vergleichbare Stellung zu etablieren. Fehlt dann eigentlich nur noch ein streng reglementierter Harem https://www.youtube.com/watch?v=q3_EubPwz0w

      Interessant auch dass das Vereinigte Königreich die EMRK als erstes ratifizierte und neben u.a. der Bundesrepublik Deutschland die Türkei zu den Hauptunterzeichnern zählt.

      Meine Frage wollte ich eigentlich direkt auf den Art. 2 EMRK bezogen sehen. Besser ich konkretisiere sie: In Bezug darauf ob die Einführung eines türkischen Gesetzes, welches eine Todesstrafe bestimmt, zwangsläufig den Art. 2 EMRK verletzen würde.

      „Bei dem Protokoll Nr. 13 handelt es sich – wie zuvor bereits beim Protokoll Nr. 6 – um ein Zusatzprotokoll, nicht um ein Änderungsprotokoll zur Menschenrechtskonvention.“

      Die Vertragsbindung zu den Verpflichtungen der EMRK wäre für die Türkei mit einer Frist von 6 Monaten kündbar, wie würde es sich mit der Vertragsbindung zu den Verpflichtungen der Zusatzprotokolle verhalten? Gelten für eine Rücknahme der Notifikation die in Protokoll Nr. 6 Art. 5 Abs. 3 und Protokoll Nr. 13 Art. 4 Abs. 3 definierten Fristen oder bezieht sich das nur im Speziellen auf eigens bezeichnete Hoheitsgebiete? Meine Frage zur Rechtsituation stellt sich mir in Hinblick auf die Möglichkeit, dass die Türkei ihre Notifikation der Zusatzprotokolle gegebenenfalls zurücknehmen könnte.

      ……………………………

      Justierung: In Bezug zur Möglichkeit einer Kollusion zwischen Art. 20 Abs. 4 und Art. 2 EMRK muss ich Dir in dem Sinne zustimmen, dass der Art. 102 GG im Zusammenhang mit der bindenden Wirkung der Zusatzprotokolle ganz klar dagegen spricht und auch der Kontext weiterer Staatsverträge gegen eine Annunlierbarkeit der Zusatzprotokolle sprechen würde. Das finde ich schon mal sehr beruhigend, wobei ich hierbei aufgrund für mich ersichtlicher Fakten, Indizien und Tendenzen nichtsdestotrotz den Vorbehalt habe dass es in der Praxis dennoch einmal anders aussehen könnte wenn ich sie weiterdenke. Aus Platzgründen lasse ich an dieser Stelle unbenannt was ich damit meine und möchte hier nur auf die bekannte jüngste Entwicklung hindeuten…

      Einmal völlig ungeachtet des Schweregrades und Ausmaßes, also nur rein prinzipell betrachtet: Findet so etwas nicht gerade hierzulande mitsamt einer entsprechenden massenpsychologischen Beeinflussung statt, dass „eine ganze Bewegung zum Sündenbock erklärt wird um eine Verschärfung von Festnahme-, Entlassungs- Kontroll- und Zensurinteressen zu rechtfertigen“?

      Wie weit dehnbar die Reichsbürgerschublade ist und wer da alles reingesteckt werden kann, hatte der Sprecher des Landesamtes für Verfassungsschutz mal definiert. Sicherlich nicht so weit dehnbar dass es jeden umfasst der einmal Widerstand gegen ein korrumpiertes System leisten könnte, aber als Ausgangspunkt durchaus dafür missbrauchbar etwas in die Wege zu leiten was dann jeden betrifft.

      Löschen
    26. 1. Es steht die Forderung im Raum Deutsche von der Bundeswehr auszuschließen.

      2. Es steht die Forderung im Raum Ausländer bei der Bundeswehr einzusetzen.

      3. Es steht die Forderung im Raum die Bundeswehr im Innern einzusetzen.

      Wer kann nicht eins plus eins zusammenzählen und nicht weiter als bis drei zählen, sprich nicht erfassen in welche Richtung solche Bestrebungen tendieren und was sie implizieren können?

      Was kann man von so einer doppelmoralischen Heuchlerbande erwarten, die es billigt dass von Deutschland aus Drohneneinsätze gestartet werden und in Streubomben investiert wird in dessen Folge auch unschuldige Zivilisten getötet werden?

      Löschen
  4. Die Doku ist in der Mediathek wieder verfügbar.
    http://www.daserste.de/information/reportage-dokumentation/dokus/videos/reichsbuerger-gegen-den-staat-112.html

    Nieder rheiner: zumindest bei ZDF ist es üblich, dass Filme und Dokus immer wieder mal Stunden bis Tage vor Ausstrahlung in der Mediathek zu sehen sind.

    AntwortenLöschen
  5. Jetzt drehen die "Fingermänner" völlig durch...
    http://www.stern.de/politik/deutschland/boris-palmer--facebook-sperrt-den-politiker-wegen-mohrenkopf-7223452.html

    Themenbezug:
    Es wird mit etwas süßen und leckerem assoziiert
    http://ndrrhnr.blogspot.de/2016/05/kulturstudio-grue-ans-zensurstudio.html?showComment=1464948966907#c3461320560770414721

    AntwortenLöschen
  6. http://www.focus.de/magazin/kurzfassungen/focus-49-2016-stasi-experte-hubertus-knabe-empfiehlt-bundesjustizministerium-nach-aktenstudium-die-zusammenarbeit-mit-der-chefin-der-amadeu-antonio-stiftung-anetta-kahane-bei-der-internetkontrolle-zu-beenden_id_6285546.html

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. https://data.junge-union.de/pdf/2016/10/26/4722-58107cbed18c4.pdf

      Löschen
    2. V...wie Verfassungsschutz:

      "Der Stiftungsrat wacht über die Einhaltung des Stifterwillens, entscheidet über größere Förderanträge und steht dem Vorstand mit Rat und Tat zur Seite."

      Löschen
  7. Wir haben intern ausgiebig darüber beraten, was dieses Gipfeltreffen (vermutlich in Köln) zwischen den drei Funktionären der NWO zu bedeuten hat und sind dabei zu folgendem Ergebnis gekommen:

    Offensichtlich ist Großes geplant, ansonsten tauscht man sich in diesen Kreisen immer nur per Internet aus. Nur was das sein könnte, ist noch unklar. Sachdienliche Hinweise sind erwünscht!

    AntwortenLöschen
    Antworten
    1. Ich sage es mal so: Die 3 sind die einzigen in dieser Diffamierung-Bande, von denen man weiss, dass sie eine Art Rädelsführer-Position haben. Wenn ausgerechnet die sich treffen, ist dies eines sicherlich nicht: Zufall!

      Löschen
    2. Dann hätte man es nicht öffentlich gemacht.
      Das kann nur zur Ablenkung dienen.

      Wenn der Eindruck entstehen soll, in Köln plane man Grosses bedeutet das, andere Pläne werden gleichzeitig weit weg von Köln umgesetzt. Die Zusammenhänge sollen verwischt werden.
      Zudem die betreffenden Personen sich gegenseitig ein Alibi verschafft haben. "Wissender" ist entweder naiv oder lenkt ab.


      Anton. Anton. Anton.

      Gunther hat Kartoffeln im Haar.
      Die Würstchenfabrik wird frisch gestrichen.
      Hans kauft Salamander in Afghanistan.
      Les sanglots longs de violons de l'automne
      Blessent mon coeur d'une langueur monotone

      Gruppe Fünf Ende

      Löschen
    3. Les sanglots longs de violons de l'automne
      Blessent mon coeur d'une langueur monotone


      Tout suffocant et blême, quand sonne l'heure,
      Je me souviens des jours anciens et je pleure.

      Zulu. Zulu. Zulu.

      Löschen
    4. Leute, könnt Ihr es nicht glauben, dass dies einfach ein zufälliges Treffen war? Sowas kommt doch durchaus vor, dass man in einer Fremden Stadt mal einen Bekannten trifft. Ja und hier hat man halt einfach mal zwei Bekannte getroffen. Alles eine Frage der Wahrscheinlichkeit...

      Löschen
    5. Muss echt sagen,
      Chaos,
      auf Dich kann man sich verlassen!

      Auf wenn das Rheingold keine Akte hat...
      Szenen! Keine Akte!

      Löschen
    6. Leute, könnt Ihr es nicht glauben, dass dies einfach ein zufälliges Treffen war?

      Es lag mehr oder weniger einem Zufall zugrunde dass Ihr Euch zu einem Treffen veranlasst gesehen habt. Die Umsetzung des Treffens ist jedoch kein Zufall.


      Löschen
    7. Der MFS war natürlich dabei, drum weiß er das ;-)

      Löschen
    8. Ich muss grade laut lachen bei der Vorstellung, MFS wäre auch noch bei dem Treffen dabei gewesen :-DDD

      Löschen
    9. Groupe cinque.

      Le dit Du Chaos:
      Je vous connais,
      Mais un set de barbe de père
      Comprenant une perruque et une barbe...

      ... aber Sarazenen gibt's im Rheingold nirgends.

      Charlie. Hotel. Alpha. Oscar. Sierra.

      Löschen
    10. Ich denke, wir haben genügend Anhaltspunkte gegeben, so dass diejenigen, die es angeht, aus obigen Codes erschließen können, worum es bei dem Treffen ging!

      Löschen
    11. Der MFS war natürlich dabei, drum weiß er das ;-)

      Den Anlass zu kennen genügt um es wissen zu können.

      Ich muss grade laut lachen bei der Vorstellung, MfS wäre auch noch bei dem Treffen dabei gewesen :-DDR

      Kahane Ahnung warum Du bei meinen Initialen immer die Pünktchen vergisst. A netta Geste ist das nicht.

      Löschen
    12. "Den Anlass zu kennen genügt um es wissen zu können."
      Jetzt machst Du mich aber neugierig...

      "Kahane Ahnung warum Du bei meinen Initialen immer die Pünktchen vergisst."
      OK, wenn Du da solchen Wert drauf legst, mache ich die mit.

      Löschen
    13. Das ist doch alles offensichtlicher Nonsense. Was soll das denn heißen:

      "Gunther hat Kartoffeln im Haar.
      Die Würstchenfabrik wird frisch gestrichen.
      Hans kauft Salamander in Afghanistan."

      Kann es sein, dass Ihr uns verarschen wollt???

      Löschen
    14. Jetzt machst Du mich aber neugierig...

      Da gibt es eigentlich nicht viel zu erklären:

      „Anlass: Reiner Zufall“ <- „Mysteriös... drx ist auch in
      der Gruppe...“

      Löschen
    15. Kann es sein, dass Ihr uns verarschen wollt??

      Ne, nich?

      Löschen
    16. drx ist auch in der Gruppe

      Kahane Ahnung warum Du den Namen von drxds drxds nicht korrekt schreibst. A netta Geste ist das nicht.

      Löschen
    17. @M.F.S.
      Was ist daran mysteriös, dass drxds drxds auch in der Gruppe ist?

      Löschen
    18. Selber schrieb ich dass es mehr oder weniger Zufall war. Wobei sich weniger auf Kausalität und mehr auf Sychronizität bezieht.

      Es waren Deine Worte, nicht meine. Warum Du es als mysteriös bezeichnet hast, könntest Du nur selber beantworten...

      Löschen
    19. Jetzt verstehe ich das erst: Du meinst diese uralte Skype-Diskussionsgruppe, nicht das Treffen!
      Ja ich werde ihn mal fragen, wie er da rein kam...

      Löschen
    20. Kahane Ahnung warum Du den Namen von drxds drxds nicht korrekt schreibst. A netta Geste ist das nicht.

      In Bezug zu drxds drxds entstand beispielsweise im Zusammenhang damit Synchronizität, dass ich dieses hier im Blog gepostet hatte…

      Dem erwähnten Gruppenchat jemand Anderem als den hier gennannten entnommen:
      https://youtu.be/QPJbAzB38SI?t=21s - 0:25


      ...Ich mich daraufhin gefragt hatte was es mit dem Untertitel „Datt sendense MAL !“ und der gezeigten Szene auf sich hatte:

      https://www.youtube.com/watch?v=QPJbAzB38SI&feature=youtu.be&t=1m17s

      Und ich unabhängig davon in meiner Recherche zur Amadeu Antonio Stiftung auf ein Video stieß dass mir Antwort darauf gab:

      https://www.youtube.com/watch?v=s5mDqDVd6CI&feature=youtu.be&t=3m11s

      Wobei in diesem Untertitel wiederum drxds (drxds) Erwähnung findet und sich hierdurch der Realitätskreis zu ihm und zum Gruppenchat schließt.

      Löschen
    21. Ja ich werde ihn mal fragen, wie er da rein kam...

      Du willst uns also weismachen, dass ihr über den Anlass Eures Treffens nicht gesprochen habt. Na ja, wer´s glaubt ;-)

      Löschen
    22. "Du willst uns also weismachen, dass ihr über den Anlass Eures Treffens nicht gesprochen habt. Na ja, wer´s glaubt ;-)"
      Ich rede jetzt über diese Skype-Gruppe "Rationaler Widerstand - Bestandsaufnahme"

      Löschen
    23. "Wobei in diesem Untertitel wiederum drxds (drxds) Erwähnung findet und sich hierdurch der Realitätskreis zu ihm und zum Gruppenchat schließt. "
      Tatsächlich weiß ich, warum drxds im Titel des Videos erscheint ;-)
      Wegen meinem damaligen Artikel:
      https://ndrrhnr.blogspot.de/2015/05/sonnenstaatland-nicht-kleckern-protzen.html

      Löschen
    24. …Ach guck an, dann schließt sich damit ja auch der sowohl kausale als auch synchrone Realitätskreis zu Dir.

      Ich rede jetzt über diese Skype-Gruppe "Rationaler Widerstand - Bestandsaufnahme"

      Ich hätte sie zwar nicht benannt, aber auf diese bezog ich mich auch. Wobei sich der letzte Teil der Bezeichnung wohl zwischenzeitlich geändert hat, insofern ich es beim jüngsten Einblick nehmen richtig gesehen hatte.

      Löschen
    25. @M.F.S.:
      Der aktuelle Name dieser mysteriösen Gruppe lautet vollständig:
      "Rationaler Widerstand - Bestandsaufnahme : FINGER ZIEHEN ¡¡"

      Vielleicht kannst Du das auch esoterisch erklären...

      Löschen
    26. @MFS
      hast Du neben diesem esoterischen auch mal konkrete Hinweise, was bei diesen Gipfeltreffen geredet wurde?

      Löschen
    27. Vielleicht kannst Du das auch esoterisch erklären..

      Ich habe die Änderung nicht vorgenommen und könnte Dir nur in endlos auffächerbarer Ausführlichkeit darlegen was es mit meinem jüngsten post dort auf sich hat.
      Da müsstest Du Dich an jenen wenden der es gemacht hat und falls er Dir den Beweggrund dazu vermittelt, könnte ich Dir sicher auch eine esoterische Erklärung dazu bieten.

      hast Du neben diesem esoterischen auch mal konkrete Hinweise, was bei diesen Gipfeltreffen geredet wurde?

      Ich war nicht dabei und hellhörig bin ich in Bezug darauf was mit zufällt. Der Zufall vermittelt Botschaften die einem bei entsprechender Erkenntnisarbeit aber bei weitem mehr zu verstehen geben können.

      Löschen
    28. OK, wenn Du da solchen Wert drauf legst, mache ich die mit.

      Danke für Dein Entgegenkommen. Ich wollte Dich nur mal darauf ansprechen, weil mich interessiert hat warum Du die Pünktchen immer weglässt. Ich habe kein Problem damit, schließlich schriebst Du das F ja nicht klein und für den MFS und die Sun Girls habe ich Verständnis.

      Löschen