Sonntag, 11. Januar 2015

Königreich Deutschland - Der Koch und die Gesetze

Ich habe mich seit 2012 nicht mehr richtig für das "Königreich Deutschland" interessiert, da es langweilig ist, wenn Peter Fitzek sich nicht mal rührt, wenn ich ihm die Ungültigkeit der selbst geschriebenen Verfassung nachweise. Fitzeks Phantasiereich hat bereits 2012 argumentativ kapituliert. 

Trotzdem hat Fitzek einfach weiter gemacht. Er scheint einen starken Drang zu haben, sich König zu nennen bzw. sich mit seinem Ersatztitel "Oberster Souverän" zu schmücken. Alle Kritik wird mit ein bisschen kreativer Amateur-Juristerei weggeredet oder, wo das nicht möglich ist, halt ignoriert. Jetzt stieß ich bei einem aktuellen Interview auf ein besonders plakatives Beispiel für seine bizarren "Gesetzesauslegungen"...

Quelle: TimeToDo.ch
[41:00] Fitzek: "Wir wollen, dass ganze Gemeinden überlaufen können. Und das können sie ja: Im Strafgesetzbuch §92 steht ja drin, was Verfassungsgrundsätze in Deutschland sind und das beinhaltet die Ablösbarkeit der Bundesregierung oder der Regierung gegenüber der Volksvertretung. Das heißt, die Deutschen haben das Recht in den Gemeinden, in den Städten zu sagen (und in den Landkreisen): Bundesregierung, wir wollen mit Dir nichts mehr zu tun haben. Landesregierung, wir wollen mit Dir nichts mehr zu tun haben..."

Es geht also darum, dass ganze Gemeinden zum Königreich Deutschland überlaufen sollen und dies angeblich nach deutschem Recht möglich wäre. Was steht im Strafgesetzbuch §92?

STGB: "Im Sinne dieses Gesetzes sind Verfassungsgrundsätze ... 4. die Ablösbarkeit der Regierung und ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung ..."

Dazu Fitzek weiter:

[42:26] Fitzek: "Da existiert eine Volksvertretung, die das Recht hat, sich von der Regierung zu lösen und ihrer Verantwortlichkeit."

Ja, das ist der Kampf mit den Begriffen ;-) Fitzek hat den kurzen Gesetzestext oben vierfach (!) missverstanden:
  1. "Ablösen der Regierung" heißt eben nicht, dass man sich von der Regierung löst, sondern, dass eine andere eingesetzt wird, die dann halt die alte ablöst.
  2. Natürlich geht das auch nur durch die Volksvertretung auf Bundesebene, also dem Bundestag, nicht durch Bürgermeister.
  3. Im Gesetzestext bezieht sich "Ablösbarkeit" nur auf "Regierung", nicht auf "ihre Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung". 
  4. "Verantwortlichkeit gegenüber der Volksvertretung" bedeutet hier nicht, dass die Regierung der Volksvertretung etwas vorzuschreiben hätte (wovon sich die Volksvertretung laut Fitzek lösen könne), sondern dass sie der Volksvertretung gegenüber Rechenschaft schuldig ist.

33 Kommentare:

  1. Hornauer ist auch wieder aktiv und anscheinend wieder im Ländle unterwegs:

    https://www.youtube.com/watch?v=xrNy_q-iF-U&hd=1

    https://www.youtube.com/watch?v=K3vmOW-ABGk

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    1. Der erste Film ist etwa ein halbes Jahr alt, das Land bleibt also von ihm verschont.
      Das zweiteVideo ist nur eine plakative Liste seiner Bückstücke, nach Farben sortiert.

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    2. Ach herrlich,
      Das gefällt mir schon tausendmal besser als die ewigen Krimdiskussionen, die den Blog in letzter Zeit wirklich anstrengend machten.

      Widmen wir uns doch lieber seiner Heiligkeit, dem wahren König von Deutschland, mit seinem erstaunlichen Bekenntnis, selbst schwul gewesen zu sein:

      https://www.youtube.com/watch?v=IJDxEXc9xnk

      Das sind doch mal Neuigkeiten!

      Herz5

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    3. Sie trugen seltsame Gewänder und irrten planlos umher.

      Sind da bekannte Beistellweiber dabei?

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    4. Das weibliche Prinzip findet zwar Erwähnung, aber hier gehts um Größeres.

      Bedeckt eure Knie, wir sind hier in der Lebensschule!

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    5. Horni tut mir leid, wenn der echt die gebrauchten Trullas aus dem zweiten Video auftragen muss. Da sieht ja eine nervender als die nächste aus....

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    6. Horni ist wirlich wieder im Ländle. Erdokram jubiliert auch schon. Eigentlich war ja ab 05.01 wieder Live-Stream geplant, sollte mit einem fulminanten Neujahrsfest beginnen, aber Hornis Zuverlässigkeit was Termine betrifft ist ja hinlänglich bekannt.

      Im Laufe der nächsten Woche soll es jetzt losgehen. Wieder regelmäßiger Live-Stream und ooorrrääääännnssch tääbel.

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  2. Es ist ja spannend, daß Fitzek sich um eine alternative Gesellschaftsform
    bemüht, und man kann ihm ja sein Anliegen ja durchaus einmal abnehmen
    und ihm nicht gleich betrügerische Absichten unterstellen.
    Wenn es ihm dabei tatsächlich gelungen sein sollte, innerhalb des gesetzlichen
    Rahmens zu bleiben bzw eine Nische zu finden, wäre das ein fast genialer kreativer
    Akt. Aber selbst dann hätte es mich gewundert, wenn sein Projekt eine längere
    Zeitlang überlebt hätte.

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    1. Er hat keine Gesetzeslücken gefunden, sondern die Gesetze schlicht falsch ausgelegt.

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    2. Schade, wäre doch amüsant gewesen . . .

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    3. Fürstbischof Knut-Hubert11. Januar 2015 um 15:49

      Selbst wenn es eine echte Gesetzeslücke von der Größe eines Garagentors gäbe, wäre Seine Fitzität nicht in der Lage, sie korrekt zu identifizieren. Vermutlich würde er dreißig Zentimeter daneben mit Wachsmalstift ein Cartoon-Mauseloch auf die Wand malen und behaupten, dies sei die einzige und wahrhaftige Gesetzeslücke. Und natürlich sei er bereits häufig und problemlos hindurchgeschritten, so dass es auch allen anderen möglich sei.

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    4. Vortrefflich beschrieben, mein lieber Fürstbischof!

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  3. Der intelligenteste und profilierteste aller investigativen Journalisten, der visionäre Ausnahmewissenschafler Prof Dr H.M. Vogt, sieht seine scharfsinnige These einer falseflag Operation in Paris durch die BBC bestätigt.

    http://quer-denken.tv/index.php/1110-bbc-paris-war-false-flag

    Daß er dabei voreilig einem hoax auf den Leim gegangen ist, ist natürlich eine Ausnahme, die keinerlei Rückschlüsse auf seine sonstigen ungemein akribisch recherchierten Arbeiten zulässt, die ihn immer wieder als hochkarätiges Ausnahmetalent bestätigen.

    Man sollte ihn für das Goldene Brett 2015 nominieren, um ihn entgültig in den Adelsstand seriöser Berichterstattung zu erheben.

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    1. An´s Goldene Brett nageln für was? Weil er einer Fälschung aufgesessen ist und sich korrigiert nachdem es ihm bekannt war? Ist doch wirklich löblich.
      Wenn jeder Journalist, der einer Fälschung aufgesessen ist, für´s Goldene Brett nominiert werden würde, gäb´s aber ´ne Menge Holzbedarf.

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  4. Was steht im Strafgesetzbuch §92?

    „Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt,...“

    http://youtu.be/a9z-aKfPqkM?t=1m22s

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    1. Du sprichst in Rätseln.
      Stört Dich, dass wir Rechte an die EU abgeben? Das kannst Du nicht mit dem Strafgesetzbuch verhindern, das Du auch noch falsch interpretierst ;-)

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    2. Lustig ist, dass die Verschwörungstheoretiker doch immer behaupten, wir seien Vasallen der Alliierten. Wie können wir die angeblich nicht vorhandene Freiheit dann an die EU abgeben? Entscheidet Euch mal ;-)

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    3. MFS, es fängt ja schon damit an, dass die "EU" keine "fremde Macht" ist.

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    4. Fürstbischof Knut-Hubert15. Januar 2015 um 02:50

      Dieser Paragraph wurde offenbar schon das eine oder andere Mal von Personen angeführt, die dadurch beweisen möchten, dass die Regierung aus Verbrechern besteht, weil sie Kompetenzen an die EU abtritt. (Kurioserweise fand ich auch eine Reihe von Beispielen, bei denen Bundesrepublik-Leugner aus schwer nachvollziehbaren Gründen diesen StGB-Paragraphen bemühen.)

      Nun, da offenbar niemand unter jenen Leuten ist, der versteht, was der Begriff "Botmäßigkeit" bedeutet (ist ja auch fies, dass Gesetze gelegentlich etwas verstaubtes Vokabular verwenden), dürfte es nicht verwundern, dass hier fleißig Schindluder getrieben wird. Botmäßigkeit ist Herrschaft, und die ist ihrem Wesen nach uneingeschränkt. Ein Staat, der unter fremder Botmäßigkeit steht, ist ein reiner Befehlsempfänger. Würden also, um ein kleines Beispiel zu formulieren, unsere speziellen Freunde die Regierungsgewalt erlangen und sogleich freudig nach Moskau telegrafieren "Lieber Putin, dieses Land tut ab sofort nur noch, was du sagst, weil du die Sonne aus dem Osten bist, o Erleuchteter", dann würden sie gegen § 92 StGB verstoßen.

      Staatliche Kompetenzen auf die EU zu übertragen, fällt hingegen nicht unter diese Kategorie, weil dadurch niemand anders die Herrschaft, also die uneingeschränkte Gewalt über das Tun und Lassen der Bundesrepublik erhält. Ansonsten könnte man ja bei jedem zwischenstaatlichen Vertrag einen Verstoß gegen § 92 StGB herbeiinterpretieren, weil dadurch stets Verpflichtungen gegenüber einem anderen Staat eingegangen werden, die notwendigerweise die eigene Aktionsfreiheit einschränken.

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    5. @Fürstbischof Knut-Hubert

      (Kurioserweise fand ich auch eine Reihe von Beispielen, bei denen Bundesrepublik-Leugner aus schwer nachvollziehbaren Gründen diesen StGB-Paragraphen bemühen.)

      Ich versuche mich einmal an einer Erklärung:

      "Botmäßigkeit" klingt ja verdächtig -sehr verdächtig sogar- nach Schiff.

      Schiffe verkehren bekannterdings nicht ausschließlich, aber doch verdächtig häufig auf Hoher See. Und dienen ebenso verdächtig häufig schnöden kommerziellen Interessen.

      Kombiniert man nun "Schiff", "Hohe See" und "Kommerz", dockt man geradezu zwangsläufig am Assoziationskai des "Handelsrechts" an. Ist man dort erst einmal angelandet, stellt sich natürlich sehr schnell die Frage, wie es denn sein kann, dass sich ein Strafgesetzbuch so unübersehbar auf das "Handelsrecht" "bezieht". Jenes kann doch nur als untrügliches Indiz dafür gewertet werden, dass wir eben in keinem Staate leben, sondern nur Angestellte einer Firma sind.

      So wird aus dem Quadrat ein Kreis.

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    6. "An´s Goldene Brett nageln für was? Weil er einer Fälschung aufgesessen ist und sich korrigiert nachdem es ihm bekannt war? Ist doch wirklich löblich."

      Wenn das ein einmaliger Ausreisser gewesan wäre, dann würde ihn das sicherlich nicht fürs Goldene Brett nominieren. Aber er stellt den Wiederspruch zu den eigenen Statuten seit Jahren in einer Vielzahl von Beiträgen auf haarsträubende Art und Weise zu Beweis.
      Schlichtweg erbärmlich, was zum Vorschein kommt, wenn man ein bisschen hinter den scheinbar systemkritischen Vorhang etwas lüpft und hinter die Kulissen schaut.


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    7. @ Anonym
      Wenn das ein einmaliger Ausreisser gewesan wäre, dann würde ihn das sicherlich nicht fürs Goldene Brett nominieren.

      OK, ich korrigiere mich: „Wenn jeder Journalist, der vielmals einer Fälschung aufgesessen ist, für´s Goldene Brett nominiert werden würde, gäb´s aber ´ne Menge Holzbedarf.

      @ NDR
      Stört Dich, dass wir Rechte an die EU abgeben?

      Ich hatte das Strafgesetzbuch und nicht mich zitiert (ob mich das stört tut hierbei nichts zur Sache)...„Im Sinne dieses Gesetzes beeinträchtigt den Bestand der Bundesrepublik Deutschland, wer ihre Freiheit von fremder Botmäßigkeit aufhebt,...“

      Das kannst Du nicht mit dem Strafgesetzbuch verhindern

      Wenn es nicht mit dem Strafgesetzbuch verhindert werden kann, womit dann?
      Ach ja, mit Art. 20 GG Abs. 4: „Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.“
      Wobei sich alternativ auch das offene Garagentor Art. 146 GG anbieten würde.

      das Du auch noch falsch interpretierst ;-)

      Vielleicht erklärt sich Dein fehlendes Einverständnis vielmehr dadurch dass ich die Aussagen nicht interpretiere, sondern schlicht und einfach beim Wort nehme?

      Der Duden definiert Botmäßig als „untertan, gehorsam“ und Merkel spricht davon Souveränität und Rechte abzugeben.

      Lustig ist, dass die Verschwörungstheoretiker doch immer behaupten, wir seien Vasallen der Alliierten.

      Frau Merkel spricht in dieser Frage selber in Rätseln, schwankt zwischen ein Stück vorangekommen und gelöst und macht es letztlich zur Glaubensangelegenheit (siehe Frage und Antwort zum Problem, am 21.08.2013 in Stuttgart).

      Wie können wir die angeblich nicht vorhandene Freiheit dann an die EU abgeben? Entscheidet Euch mal ;-)

      In Anbetracht der bestehenden Verhältnisse wird uns sowieso nicht gewährt dies selber zu entscheiden. Fallbeispiel ESM.
      Speziell im Zusammenhang mit der BRD hätte es für mich den Anschein des Versuchs einer Überführung von einer Abhängigkeit in eine andere.

      MFS, es fängt ja schon damit an, dass die "EU" keine "fremde Macht" ist.

      Was weiß Zeus ("Liebe, so lautet die einfache Botschaft, kann nicht erzwungen werden. Da helfen alle männliche Verwandlungs- und Verstellungskünste nicht weiter.“).

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    8. "Ich hatte das Strafgesetzbuch und nicht mich zitiert (ob mich das stört tut hierbei nichts zur Sache)"

      Aber Du musst ja einen Grund haben, das zu zitieren. Wie FüBi sehr schön dargestellt hat, wird gegen das Gesetz nicht verstoßen.

      "Vielleicht erklärt sich Dein fehlendes Einverständnis vielmehr dadurch dass ich die Aussagen nicht interpretiere, sondern schlicht und einfach beim Wort nehme?"

      Nee, Du interpretierst. Und zwar falsch ;-) Nach Deiner Interpretation wird ja angeblich gegen das Gesetz verstoßen.

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    9. Ich hatte bereits ein Fallbeispiel genannt, welches eine Übertragung staatlicher Kompetenzen und dementsprechende Gewalt über das Tun und Lassen der BRD impliziert.

      Was der Wortlaut dieses Gesetzestextauszuges besagt, entspricht einer Praxis der bestehenden Regierung. Darum ging es mir in erster Linie.

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  5. "Ist doch wirklich löblich" Bist Du ein Fan ?

    Spendable Fans dürfen bei QD auch gerne einen Energieausgleich überweisen.

    "Quer-Denken.TV braucht Eure Unterstützung.
    Mit Euren Spenden sichert Ihr unsere Unabhängigkeit. Lieben Dank!"

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    1. "Mit Euren Spenden sichert Ihr unsere Unabhängigkeit"

      Wie ist das denn gemeint? Wenn genug Spenden reinkommen, wird keine Propaganda mehr für wirkungslose Sprit-Spar-Mittelchen oder "Lebensfeldstabilisatoren" gemacht?

      Oder meinen die Unabhängigkeit von Harz 4?

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    2. @ R. Veros

      Nein, ich bin weder Fan noch wollte ich es so profan verstanden sehen. Ich finde es grundsätzlich löblich wenn Verfehlungen wider die Wahrheit Selbstkorrektur finden, ebenso wenn übernommene Fehler dann selber korrigiert werden. NDR trifft es abgesehen davon auf den Punkt, mit H.IV lässt sich schwerlich vom Blut der Wirtschaft etwas spenden, ich denke dass ich in diesem Fall für einen Abwesenden Fürsprache genommen habe ist der freiwilligen Zuwendung zur Genüge.

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  6. Da hilft alles nix.
    Nach Bibel und Koran-Sticker Album,
    jetzt unter der Ladentheke Ihres Sch und Örtchen vertrauen süßer
    Händler zum Selbstkostenpreis erhtlicb,
    das Niederreihner Stickeralbum printed in China.

    Sammeln Sie Sich auch Sie.

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  7. großartiger comic über reichsflugscheiben,reptioiden,axel stoll,majo,chemtrails,hitler usw.

    http://blog.beetlebum.de/2015/01/15/lebensretter-browser-historie/

    sehr sehr geil :D

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  8. wieder hausdurchsuchung bei majo! :D

    https://www.youtube.com/watch?v=Iy1nlP5FTqY

    mD

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    1. Fürstbischof Knut-Hubert16. Januar 2015 um 19:14

      Nein, nein. Das ist eine böswillige, lügenhafte Verdrehung der Tatsachen. In Wahrheit haben Angehörige der Sicherheitsbehörden ihrem obersten Dienstherren, dem Bürjameista von Jroß-Berlin, einen Besuch abgestattet, um ihn ihrer uneingeschränkten Ergebenheit zu versichern, ihm ein wenig zu schmeicheln ("Der Dentalbereich Eurer Exzellenz wirkt durch diesen konsequenten Minimalismus besonders elegant.") und ein Weizengras-Sträußchen mitzubringen. Und weil sie schon mal dort waren, haben sie auch gleich in allen Schubladen den Staub ausfindig gemacht und entfernt, um die Residenz Seiner Pömpelhaftigkeit in einen Zustand zu versetzen, welcher der Würde des Amtes und der Person angemessen ist.

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