Mittwoch, 22. März 2017

NWO-Teamspeak-Stammtisch am Freitag, 24.3.2017 ab 20 Uhr

Ursprünglich hatte ich mal geplant, jede Woche jemanden von unserer Kundschaft auf unseren TS zur Diskussion einzuladen. Und da hatte ich 2 Extreme:

  1. Einmal einen Curd Schumacher, der keinerlei Scheu kennt, mich aber nicht zu Wort kommen ließ (wohlgemerkt mich, den Niederrheiner), was mir bis dahin nur bei Rüdi passiert war.
  2. Und dann der ganze Rest, der sich einfach nicht traut, bei potentiell kritischem Publikum aufzutreten. Allen voran Staatssekretär und Interviewflüchtling Martin von Schulz, der immer will, dass ich nach Wittenberg fahre, um ihn zu interviewen! Keinem Menschen auf der Welt ist der wichtig genug, um wegen ihm nach Wittenberg zu fahren! Warum mir? Totale Umweltbelastung, so weit zu fahren. Aber für Umweltschweinereien ist das KRD ja bekannt ->Pyrolyseanlage

Das hat also nicht geklappt. Was aber klappt, ist, dass wir einfach selber im Takatukaland anrufen. Sonst gibt das nichts!

Eine Sanitär und Open Air Firma !?!

Und für Freitag haben wir uns vorgenommen, einfach mal die ganzen Unternehmen im KRD der Reihe nach anzurufen!

  • Einfach mal fragen, wie das denn mit dem Zoll aussieht, weil das KRD ja nun kein Zollabkommen mit der BRD hat. Wird gesagt, es sei zollfrei, einfach mal zeigen lassen, wo das mit der BRD geregelt wurde.
  • Wenn der Unternehmer Staatsangehöriger des KRD ist, einfach mal fragen, ob er dann nicht in der BRD ein illegaler Ausländer sei, da ja nun kein Einreiseabkommen mit der BRD abgeschlossen wurde. 
  • Fragen, ob das sog. "Finanzamt" das KRD anerkennt. Und wenn die Antwort "ja" ist, fragen, wo das nachzulesen ist
  • Mir fällt da schon noch mehr ein ;-)

Lasst uns mit denen Spaß haben, so lange das KRD noch existiert. Wird ja nicht mehr so lange sein...


TS-Server: "nwo-forum.com"

20 Kommentare:

  1. Wir haben tatsächlich die ganze Liste von KRD-Unternehmen, von denen wir Telefonnummern bekommen konnten, durchtelefoniert ;-)

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    1. Fürstbischof Knut-Hubert25. März 2017 um 16:28

      Die 5 Minuten konntet ihr leicht entbehren.

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    2. Man soll es kaum glauben, aber das war tatsächlich eine abendfüllende Angelegenheit. Da kommen schon einige Unternehmen zusammen:
      https://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Liste_von_KRD-Firmen

      Wo warst Du eigentlich gestern? ;-)

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    3. Fürstbischof Knut-Hubert25. März 2017 um 22:35

      Ich habe mich mit den Details der Kriegsführung im 18. Jahrhundert herumgeschlagen ... und das ist komplizierter, als es klingen mag. Versuch du mal herauszufinden, wo bei einem in Gefechtsordnung angetretenen friderizianischen Infanteriebataillon im Fahnenpeloton die Leibfahne ihren Platz hatte. Großer Gott, warum recherchiere ich so etwas überhaupt? Niemand wird jemals auf den kuriosen Einfall kommen, das nachzuprüfen.

      Nun ja, vom Königreich Preußen zurück zum Königreich Deutschland. Erstaunlich, wie viele Firmen sich von Seiner Fitzität ködern ließen. Allerdings verwende ich den Begriff "Firmen" hier recht großzügig. Es ist in weiten Teilen ein Sammelsurium von obskuren Tätigkeiten - gerne auch solcher, die keinerlei Qualifikation erfordern ("Unterstützung der Selbstheilungskräfte eines Lebewesens durch Arbeit an Meridianen und Chakren"). Ich möchte es mal so ausdrücken: Die Wirtschaftsstruktur des KRD ist in etwa genauso stabil wie die Psyche seines Regenten.

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    4. Wir haben gestern bestimmt 10 KRD-Unternehmer angerufen. Mal mein vorläufiges Fazit daraus:

      Alle haben das Gespräch an der Stelle abgebrochen, an der ich ich von der fehlenden Staatsmacht des KRD berichtet habe. Das ist die Achillesferse des Staates. Alle waren klare Reichsdeppen, hielten die BRD für nicht souverän.

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    5. Fürstbischof Knut-Hubert26. März 2017 um 00:48

      Eine schöne Klientel. Leute, die ihre Mitmenschen mit Geschäftskonzepten aus dem zwielichtigen Gebiet zwischen windigem Eso-Schwampf, obskurem Zivilversagertum und blankem Beschiss um ihr Geld zu bringen versuchen und die beim ersten unerwünschten Wort den Hörer auf die Gabel schmeißen. Keine Frage, eine Volkswirtschaft, die mit derartigen Aushängeschildern prunken kann, ist vom Geruch des Erfolgs umgeben. Jedenfalls, wenn man "Erfolg" als Synonym für "alte Socken, die in eine gebrauchte Windel gewickelt und dann quer über eine Müllkippe gezogen wurden" verwendet.

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    6. Mal ein Zitat von einem dieser Unternehmer:

      "Unsere Rechnung geben sie dann bei ihrer Buchhaltung ab und die verbuchen das dann im Sinne unter Nicht-EU-Ausland... und falls es da Probleme gibt, die hätte ich zu tragen, die hätten sie gar nicht zu tragen."

      Kommentar dazu von einem Unternehmer aus unseren Reihen:

      "Ich stelle mir grade das Gesicht meines ehem. Finanzbeamten in Hamburg vor. :-D

      Wenn es Nicht-EU-Ausland wäre, dann wäre es korrekt. Aber es ist ja eben KEIN Nicht-EU-Ausland. Und dann ist nicht nur er der Arsch, sondern auch Du, weil Dein Buchungssatz schichtweg falsch ist. Und somit ist auch Dein Abschluß fehlerhaft.

      Stell Dir einfach vor, Du beschäftigst nen Schwarzarbeiter, der keine Steuern abführt und Dir ne Spassrechnung ausstellt.
      Die kannst Du schon buchen - aber dann haste halt auch Ärger."

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    7. Alle waren klare Reichsdeppen, hielten die BRD für nicht souverän.

      Souveränität sieht für mich nicht so aus...
      http://www.luftpost-kl.de/luftpost-archiv/LP_11/LP22611_021211.pdf

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    8. Dein Problem. Ich frage die Bundesregierung auch nicht, wenn auch was bauen will.

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    9. Die fragliche Souveränität der BRD ist Problem aller Steuerzahler, die mitfinanzieren und dementsprechend auch mitzuverantworten haben was über diesen Standort geschieht. Zahlste nicht "dann haste halt auch Ärger".

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    10. Das hat nix mit Souveränität zu tun, sondern ist in den NATO-Statuten halt so geregelt:

      "Entsprechend dem Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut (ZA-NTS) und den nachgeordneten Ausführungsbestimmungen (Auftragsbautengrundsätze 1975, ABG 75) werden, die Baumaßnahmen der in Deutschland stationierten Gaststreitkräfte durch den Bund realisiert. "

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    11. Frage 1: Wann wurde die Bundesregierung über die Planungen der US-Streitkräfte informiert, bei Weilerbach ein neues Militärkrankenhaus zu bauen?

      Antwort: Erste informelle mündliche Mitteilungen, dass US den Standort Weilerbach in Erwägung zieht, erhielt die Bundesbauverwaltung in Rheinland-Pfalz Mitte 2009. Das erste offizielle Schreiben, in dem US den Bund (BMVBS = Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung) mit der Durchführung der Baumaßnahme auf der Grundlage einer US-seitig noch (ab)zuschließenden Konzeptplanung nach den ABG '75 (Auftragsbautengrundsätze zum Zusatzabkommen zum Natotruppenstatut – ZA-NTS) beauftragt, wurde dem BMVBS im Juli 2010 übermittelt.

      Unser Kommentar: Die "US" – gemeint sind die USA – können also die Bundesregierung nach "informellen mündlichen Mitteilungen" einfach mit der Durchführung von Baumaßnahmen "beauftragen". Warum lässt sich die Regierung eines Landes, das nach dem Artikel 7 (2) des "Vertrages über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland" vom 12.9.1990 "volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten" hat, von einer ausländischen Macht mit der Durchführung von Baumaßnahmen auf ihrem eigenen Territorium beauftragen und macht sich auch noch sofort untertänigst an die Arbeit? Wären da vorher nicht mindestens eine Anfrage – oder noch besser – ein ausführlich begründeter Antrag der US-Regierung notwendig gewesen, den die Bundesregierung schon zur Wahrung der Souveränität unseres Landes oder wenigstens aus Rücksicht auf die Interessen der einheimischen Bevölkerung hätte ablehnen müssen?

      Frage 2: War die Bundesregierung in den Entscheidungsprozess der US-Streitkräfte für den Neubau·eines Militärkrankenhauses eingebunden, und wenn ja, wann hat sie aus welchen Gründen dem Neubau zugestimmt?

      Antwort: Nein.

      Unser Kommentar: Was bedeutet dieses lapidare "Nein"? War die Bundesregierung nicht einbezogen, weil sie den US-Streitkräften auf den ihnen nur zeitweise und nur zu NATO-Verteidigungszwecken überlassen Grundstücken, die Bundesliegenschaften sind und bleiben, völlig freie Hand lässt, oder darf sie überhaupt nicht mitreden? Wie verträgt sich beides mit der vertraglich garantierten "vollen Souveränität der Bundesrepublik Deutschland über ihre inneren Angelegenheiten"?

      Frage 3: Wurde bereits eine Projektvereinbarung zwischen der Bundesregierung und der US-Regierung geschlossen?
      a) Wenn ja, wann und mit welchem Inhalt?
      b) Wenn nicht, aus welchen Gründen nicht?

      Antwort: Im Allgemeinen bedarf es bei Auftragsbauten für die Gaststreitkräfte keiner besonderen Vereinbarungen, da hierzu durch die ABG '75 ausreichende Verfahrensregelungen getroffen sind. Wegen der besonderen Größe und Komplexität der Baumaßnahme ist bei dem Krankenhausneubauprojekt der Abschluss einer verbindlichen konkretisierenden Projekt-Einzelvereinbarung auf der Grundlage der ABG '75 vorgesehen. Ziel der Vereinbarung ist die Festlegung wesentlicher Projekteckpunkte (Kommunikation, Personaleinsatz, stringentes Kosten-, Termin-, Risiko- und Qualitätsmanagement etc.), um so eine effiziente Zusammenarbeit der deutschen und US-Partner zu gewährleisten. Momentan werden die Grundlagen für diese Projektvereinbarung auf Arbeitsebene abgestimmt. Ein Abschluss ist in 2012 vorgesehen.

      Unser Kommentar: Warum werden die aus dem Jahr 1975 stammenden ABG nicht endlich dahingehend geändert, das jeder geplanten Baumaßnahme der US-Stationierungsstreitkräfte ein formelles Genehmigungsverfahren vorgeschaltet wird, das auch eine mögliche Ablehnung des beantragten Vorhabens vorsieht? Nach Artikel 82 (iii) des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut ist eine Überprüfung "jederzeit auf Antrag einer Vertragspartei hinsichtlich einer oder mehrerer Bestimmungen rein technischer oder verwaltungsmäßiger Art" möglich.

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    12. Das hat nix mit Souveränität zu tun

      So sieht´s aus.

      sondern ist in den NATO-Statuten halt so geregelt

      Siehe oben Hervorhebung in Kursiv. Warum wird die Regelung also nicht geändert, kriegt die BRD dann halt auch Ärger?

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    13. @niederheiner

      ad "krd-unternehmer"
      wenn du keine vorsteuer geltend machst (was bei einer rechnung aus dem nicht-eu-ausland faktisch gar nicht geht), ist es dem fa sowas von egal, ob die rechnung auch aus dem realen nicht-eu-ausland kommt. insofern hat der krd-unternehmer recht: er (und nur er!) ist es, den das fa an den hammelbeinen kriegen kann.
      euer reihen-unternehmer har da äpfel mit birnen verglichen.

      ad "niederrheiner will bauen"
      oh, du träumerle! schon mal was von baugenehmigung gehört?

      ad "nato-statuten"
      es geht nicht darum, wer die baumaßnahmen letzlich realisiert, sondern wer bestimmt, ob überhaupt gebaut wird. thema verfehlt. so sad!

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    14. ad "krd-unternehmer"

      Antwort von unserem Unternehmer:

      "Gut, das das angesprochen wird. Das mit der Vorsteuer stimmt ja auch. Allerdings kann man Dich immer noch am Arsch kriegen, weil Du ja weißt, bzw, es ist Deine Pflicht zu wissen, das es kein Königreich Deutschland oder keinen Freistaat Preussen innerhalb der EU gibt.
      Mir fällt da als erstes "Beihilfe zur Steuerhinterziehung" ein.

      Anhand des Geldflußes lässt sich ja auch nachweisen, wohin Du bezahlt hast.

      Es wäre dem FA relativ egal, wenn Du eine Rg. aus dem Tacka-Tucka-Land vorlegst und Geld dafür ins Nicht-EU-Ausland überweist. Das ist korrekt.
      EDIT: Wenn das FA oder andere Behörden allerdings den leistesten Zweifel haben und z.B. Geldwäsche oder einen (Steuer-)Betrug vermuten, dann können die auf konkrete Angaben über Leistungen, Zahlungen, eben alle relevanten Daten pochen."

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    15. ad "krd-unternehmer" fortgesetzt

      "Ich kann es gerne auch noch vertiefen

      Beispiel: Du willst ne Unternehmensberatung vom KDR. Das KDR sieht sich als Drittland. Also wärst Du kein Steuerschuldner des KDR, weil Du ja Leistungsempfänger wärst. (Soweit ist es auch korrekt, was Dir der Fuzzi gesagt hat)
      ABER (!): Das KDR ist kein anerkannter Staat und verfügt somit auch über kein Umsatzsteuerrecht oder ein anderes Besteuerungssystem."

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    16. ad "krd-unternehmer" fortgesetzt

      bobb, Deine Frage bringt unseren NWO-Unternehmensexperten richtig in Fahrt:

      "ICh hatte eben Kopfkino:

      Ich mach Websites und Staaten: Klausireich Hamburg, Klausireich Bremen. miete mir da ein Postfach und hole mir für mein legales Unternehmen in München meine Dienstleistungen aus diesen Königreichen. DIe sind auch Steuerfrei.

      Dann gehe ich aufs FA und sage einfach: Ja sorry. Woher sollte ich wissen, das Hamburg und Bremen gar keine Klausireiche sind? Aber gut, das ich mir die 19% UST gespart habe, Viel Glück bei der Suche nach den beiden Königen."

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    17. der film, der da in seinem kopf läuft, taugt nix.

      solange die klausireiche sich über den vorsteuerabzug keine kohle vom rolliwolfi holen wollen, gibt's keinen unterschied zu einem kleinunternehmer, der nach §18 ustg befreit ist - bei dem "spart" dein experte auch die 19%.
      apropos sparen - die umsatzsteuer ist eine endverbrauchersteuer, die trägt idr nur die natürliche, beseelte und nichtverschollene person. für eine juristische person, aka unternehmen (og ausgenommen), sind vorsteuer und umsatzsteuer nur durchlaufende posten, die gegeneinander verrechnet werden. insofern wäre das sparen der mehrwertsteuer bei eingangsrechnungen kontraproduktiv.

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    18. @bobb
      Unser NWO-Unternehmensexperte:

      "Da muß ich gleich wieder meinen kleinen Reichsbürger rauskramen - ähm... nein: Nicht DEN kleinen Reichsbürger - sondern die Wortklauberei: Das ist § 19 UstG. Somit hat er schon mal vollkommen Unrecht! HA! Owned! Strike! :)

      Aber nehmen wir wieder mal ein Beispiel:
      Du nimmst die Dienstleistung Unternehmensberatung von dem Typen im Königreich in Anspruch.

      Da er keine UST berechnet, kann er sie Dir für 100 EUR anbieten. (Woanders würde sie dann halt... sagen wir mal 150-180 kosten, weil derjenige Steuern und Abgaben zahlen müßte.)

      Du, als Dienstleistungsempfänger, bist sowieso Endkunde, weil Du die Dienstleistung ja "verbrauchst". Somit müßtest Du - als Endkunde - die UST an den Dienstleister abführen und der müßte sie seinem FA im Königreich abführen. Und genau das tut er ja nicht. Zumindest nicht nach deutschem Recht, weil es nun mal kein Königreich in DE gibt.

      Schlimmer noch: Die Leistung an ein Unternehmen ist dort steuerbar, wo der Leistungsempfänger seinen Sitz hat.

      Auf deutsch: Der Dienstleister im Königreich arbeitet für Dich. Du bist in DE.. Also muß er die Leistung auch in DE versteuern^^

      Ergo: Legal klappt das Konstrukt auf keinen Fall.
      Aber: Wenn man sich mit den Mechanismen des FA auskennt, dann kann man das durchaus einige Jahre rauszögern.

      Dazu braucht man dann halt Strohmänner, Strohfirmen und gelegentlich nen neuen Reispass."

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    19. ad "niederrheiner will bauen"
      oh, du träumerle! schon mal was von baugenehmigung gehört?

      Ja!

      ad "nato-statuten"
      es geht nicht darum, wer die baumaßnahmen letzlich realisiert, sondern wer bestimmt, ob überhaupt gebaut wird. thema verfehlt. so sad!

      OK, Schlaumeier, dann kläre uns mal auf:
      -Wie ist die Regelung entsprechend Gesetzen/Statuten?
      -Was ist hier Deiner Meinung nach nicht richtig gelaufen?

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