Mein lieber Matthias Pauqué,
die Staatsangehörigkeit ist keine "Sache", deshalb sind Definitionen zum "Besitz einer Sache" fehl am Platz. Der "Staatsangehörigkeitsausweis" ist auch nicht das selbe wie die "Staatsangehörigkeit". Ersteres ist zwar eine Sache, Zweiteres allerdings nicht. Du erzählst also Unsinn!
Einen Personalausweis zu besitzen, genügt in den allermeisten Fällen völlig, um mit ausreichender Wahrscheinlichkeit die deutsche Staatsbürgerschaft darzulegen. So kann man damit z.B. die Rechte, die man als deutscher hat, in Anspruch nehmen (z.B. "Deutsche haben das Recht, Vereinigungen zu bilden ..." etc.). Leider behauptest Du das Gegenteil, womit Du Dich irrst.
Auch bist Du juristisch kein Ausländer, wenn Du keinen "gelben Schein" besitzt. Der Personalausweis begründet die juristische Vermutung, dass Du deutscher bist. Wie kommst Du also auf den Unsinn, ohne Staatsangehörigkeitsausweis würde man Dich als Ausländer behandeln?
Ich habe mittlerweile keine Geduld mehr für so einen Unsinn im Internet. Ich werde Dich jetzt auf allen verfügbaren Kanälen kontaktieren und wenn bis zum 30. April nichts Überzeugendes von Dir kommt, bist Du halt offiziell ein Dummschwätzer und niemand braucht sich mehr mit Dir auseinander zu setzen. Dann können wir das Thema "Pauqué" für alle Zeiten ad acta legen.
Nicht neu, aber vielleicht kennt das noch nicht jeder:
AntwortenLöschen"Mythos Neuschwabenland: Das letzte Geheimnis des Dritten Reiches"
die Staatsangehörigkeit ist keine "Sache", deshalb sind Definitionen zum "Besitz einer Sache" fehl am Platz.
AntwortenLöschenEine Staatsangehörigkeit kann man nicht sein sondern nur besitzen und im rechtlichen Sprachgebrauch bezeichnet der Begriff Besitz die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache, ich kann Deinen Einwand daher nicht nachvollziehen.
Einen Personalausweis zu besitzen, genügt in den allermeisten Fällen völlig, um mit ausreichender Wahrscheinlichkeit die deutsche Staatsbürgerschaft darzulegen. So kann man damit z.B. die Rechte, die man als deutscher hat, in Anspruch nehmen
Eine Rechtsvermutung ist kein Rechtsnachweis der Rechtsnachfolge.
Auch bist Du juristisch kein Ausländer, wenn Du keinen "gelben Schein" besitzt.
Dann bist Du nur im Sinne der Subjektidentität kein Ausländer.
Ich habe mittlerweile keine Geduld mehr für so einen Unsinn im Internet.
Ich finde er hat das hervorragend dargelegt und insbesondere die Terminierungsfrage wäre ja wichtig um nicht in die Reichsbürgerfalle zu tappen.
"Besitz" wird definiert als Herschaft über eine Sache. "Staatsbürgerschaft" ist aber keine Sache. Ansonsten könnte ein andeter sie Dir stehlen und würde diese dann statt Dir besitzen.
LöschenEine Staatsangehörigkeit kann man nicht sein sondern nur besitzen
LöschenMan kann sie auch haben, sowie Geduld, von der man auch sagt, dass man sie besitzt. Mit derartigen Sprachschlampereien wirst Du keine juristischen Anaprüche begründen können.
Ich finde er hat das hervorragend dargelegt
Ein Reichsdepp Pplaudiert dem anderen!
@MFS
Löschen"Eine Rechtsvermutung ist kein Rechtsnachweis der Rechtsnachfolge.
Und? Dann ist es halt so. Wo ist Dein Problem?
Kannst Dir ja so nen gelben Schein ausstellen lassen, dann haste Deinen Nachweis.
LöschenBrauchste nur nicht ;-)
@ Nieder rheiner
Löschen"Besitz" wird definiert als Herschaft über eine Sache. "Staatsbürgerschaft" ist aber keine Sache.
Die Staatsangehörigkeit wird als Besitz definiert und im rechtlichen Sprachgebrauch bezieht sich Besitz auf eine Sache. Daraus ergibt sich: Staatsangehörigkeit = Sache.
Ansonsten könnte ein andeter sie Dir stehlen und würde diese dann statt Dir besitzen.
Das stehlen einer Staatsangehörigkeit wäre prinzipell möglich, jedoch nur über ein Rechssubjekt (Identitätsschwindel) weil sie an dieses gebunden ist.
Und? Dann ist es halt so.
Ja, dann kannste halt keine entsprechenden Rechtsansprüche geltend machen.
Wo ist Dein Problem?
Es ging nicht darum ob ich irgendwo ein Problem habe, sondern ausschließlich um eine Klärung der angesprochenen Sachlage.
Aber wenn Du mich persönlich fragst, ich blicke nicht zurück: Benötigt das Volk des Völkerrechtssubjekts zur Umsetzung des Art. 146 Staatsangehörigkeitsausweise um neues Recht zu schaffen? Ich meine nein, sollte ich irriger Annnahme gehen lasse ich mich aber gerne eines Besseren belehren.
Kannst Dir ja so nen gelben Schein ausstellen lassen, dann haste Deinen Nachweis.
Brauchste nur nicht ;-)
Im Wortspiel steckt was Wahres.
"Die Staatsangehörigkeit wird als Besitz definiert und im rechtlichen Sprachgebrauch bezieht sich Besitz auf eine Sache. Daraus ergibt sich: Staatsangehörigkeit = Sache."
LöschenWo ist hier Dein logischer Fehler?
"Ja, dann kannste halt keine entsprechenden Rechtsansprüche geltend machen."
OK, welche Ansprüche kannst Du ohne gelben Schein nicht geltend machen?
"Es ging nicht darum ob ich irgendwo ein Problem habe, sondern ausschließlich um eine Klärung der angesprochenen Sachlage."
Die Sachlage ist geklärt.
Die Staatsangehörigkeit wird als Besitz definiert
LöschenAber nur von Dir. Die anderen würden sie als Eigenschaft bezeichnen. Unglücklicherweise sagt man im Deutschen: Herr XY besitzt diese oder jene Eigenschaft, das hat aber mit der rechtlichen Konzeption des Besitzes nichts zu tun.
Leider gibt es hier keine Like-Button, sonst bekämst Du jetzt einen, Signora!
LöschenWas soll ich mit eine Like-Button machen?
LöschenDu weisst schon, wie das gemeint ist :-)
Löschen„Die Staatsangehörigkeit wird als Besitz definiert“
LöschenAber nur von Dir.
„Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird mit dem Staatsangehörigkeitsausweis nachgewiesen.“
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Staatsangeh%C3%B6rigkeit
Wo ist hier Dein logischer Fehler?
Wo keiner ist kann auch keiner gefunden werden, Sachlage geklärt.
Warum tue ich mir das hier an...
LöschenMFS, das ist so dumm, dass ich mich nicht dazu hrablasse, darauf zu antworten. Die Dame hat es oben schon erklärt.
Er ist so dumm, aber das passt zu dem Bild, das ich irgendwo bei wayback von ihm gefunden habe.
LöschenEr versteht seine eigen Sprache nicht richtig.
Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
LöschenMFS, wenn Du es wirklich genau wissen willst, dann lese dir bitte "Vorwärts in die Vergangenheit" durch:
Löschenhttp://buch.sonnenstaatland.com
Dort wird sehr ausführlich zum Thema eingegangen, wir haben auch kein Bock, längst geklärtes ständig und ständig zu wiederholen.
Diese Wortklauberei bringt dich jedenfalls nicht weiter.
wir haben auch kein Bock, längst geklärtes ständig und ständig zu wiederholen.
LöschenDann hättest Du das Buch nicht mir sondern Signora Ubriaca und Nieder rheiner empfehlen sollen, darin ist ebenfalls vom Besitz (und Verlust) der Staatsangehörigkeit zu lesen.
https://kleineanfragen.de/baden-wuerttemberg/16/1883-staatsangehoerigkeitsausweis
AntwortenLöschen"Der Staatsangehörigkeitsausweis ist das einzige Dokument, mit dem das Bestehen
der deutschen Staatsangehörigkeit in allen Angelegenheiten, für die es rechts -
erheblich ist, verbindlich feststellt wird (§ 30 StAG).
Der deutsche Reisepass und Personalausweis sind kein Nachweis für die deutsche
Staatsangehörigkeit, sie begründen nur eine Vermutung, dass der Inhaber die
deutsche Staatsangehörigkeit besitzt."
Klingt für mich ziemlich eindeutig.
Da bleiben keine Fragen mehr offen!
LöschenIn dem Zusammenhang gab es gar keine offenen Fragen...
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