Montag, 20. Oktober 2014

Frei für Kommentare - nicht mehr ;-)

Ja, ich bin grade weg in einem fernen Land. Ein neuer Artikel verzögert sich, wir sind aber bei über 200 Kommentaren, dann wird die Darstellung kompliziert. Drum hier mal ein Dummy-Artikel um weiter kommentieren zu können.

74 Kommentare:

  1. Erster!

    ...der Euch mal eine Pause gönnt ;-)

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    1. Kollege du bist nicht mehr satisfaktionsfähig, es lohnt sich nicht mal mehr aus Demonstrationsgründen auf deine "Argumente" einzugehen.

      Erstens hat das Video keinerlei Bezug auf meine Antwort auf DEINE Fragen, daher kann ich nur daraus schließen, dass meine Antwort dir nicht gefallen hat, du sie aber auch nicht wiederlegen kannst.
      Zweitens bestreitet niemand das unser GG nicht von allen vom ersten Moment an als dauerhafte Verfassung gesehen worden ist, das hat die Geschichte aber nicht interessiert. Spätestens mit der endgültigen Teilung war das GG unsere West-Verfassung und nach der Wiedervereinigung wurde sie dann eben die Gesamtdeutsche Verfassung.
      Drittens ist in der Rede nicht ein Hinweis auf Volksabstimmungen, sie geht am Thema also zu 100% vorbei.
      Viertens auf Youtube Schnipsel zu verlinken, super Argument
      Fünftens auf Youtube Schnipsel von Rechtsradikalen und Antisemitischen Verschwörungsspinnern zu verlinken (UFOs, 11.9. NO PLANE, Chemtrails, Bilderberger, Rothschilds, TIKS, Kopp,...)

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    2. Ist doch normal. Irgendwelche wilden Behauptungen auf Verschwörungsseiten zusammensuchen, auf die Gegenargumente die Behauptung einfach wiederholen, simpelste Tatsachen einfach ignorieren, wenn sie nicht ins Bild passen, und dann, wenn man an dem Punkt angelangt ist, dass es nur noch die zwei Möglichkeiten gäbe entweder zuzugeben, dass man sich geirrt hat, oder sich durch weiteres Beharren auf eine inkonsistente Argumentation lächerlich zu machen, einfach die dritte Möglichkeit wählen: die Diskussion durch inhaltliche Nichtbeteiligung beenden und weiter darauf beharren, dass man recht hat. Das Verhalten kennt man doch schon lange...

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    3. Was soll man machen, wenn man den Eindruck hat die Gegenseite versteht nicht einmal die vorgebrachten Argumente und scheint nicht in der Lage auch nur einen einzigen Punkt konzentriert inhaltlich im für und wider zu diskutieren?

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    4. Ihr sprecht hier von ner Diskussion, M.F.S. führt allerdings nur Monologe, bei denen er euch als Stichwortgeber benutzt. Er hat einfach ne Leidenschaft für laaaange Texte, mit denen er unhöflicherweise fremde Blogs zuspamt.

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    5. Überrascht mich nicht.
      Normaler Weise lese ich seine Ergüsse auch nicht, hier hat mich aber mal interessiert wie lange wir brauche bis wir beim bohren auf tiefbraun stoßen. Keine 3 Beiträge ist schon eine echt dünne Fassade bis es ekelig wird.

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    6. Die Attribute tiefbraun und ekelig find ich deutlich überzogen.
      Da irrt sich jemand und mags nicht zugeben... so what? Der Diskussionsverlauf war für M.F.S. inhaltlich ein Komplettabriss und jeder hats gesehen. Reicht doch aus, beleidigendes Nachtreten unnötig.

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    7. Sieh dir mal bitte seine Videoquelle an.
      q.e.d.

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    8. Den Kanal von diesem 1NichtNormal meinst du?
      Würd ich nach kurzem abchecken auch nicht als tiefbraun oder ekelig bezeichnen. Hab dort jedenfalls keine Inhalte festgestellt, die über den üblichen Verschwörungs-Mainstream hinausgehen. Nichts dabei, dass man nicht auch als links-alternativer VT-Fan postulieren könnte, oder?

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    9. Also entweder habe ich einen Knick in der Optik oder wir haben unterschiedliche Schwellen um etwas als Rechts zu bezeichnen.
      Aus dem Kanal (pun intended):

      - Deutschland ist immer noch eine US Kolonie die Deutschen werden aus den USA regiert
      - Sind Sie deutscher) Staatsangehörige(r) Anruf beim BVA
      - Interview mit Thomas Patzlaff Überblick über die Rechtssituation in Deutschland
      - N23 Bilderberg 2013 Alex Jones and David Icke
      - Das Erbe der Rothschilds
      - Nazi durch Personalausweis?Immer noch im Kreig? Gespräch mit Tiks

      Das sind nur die offensichtlichen Titel

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    10. @ Blaubart

      Die Geschichte hat viele Namen, wen hat es nicht interessiert dass eine vom dem deutschen Volk in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft tritt?

      Dass ein von den Alliierten Siegermächten in Auftrag gegebenes Besatzungrechtliches Verwaltungskonstrukt einen vollwertigen Friedensvertrag mit den Alliierten Siegermächten schließen könnte wäre in sich ein Widerspruch.

      Das Entscheidende dabei ist, dass Erstgenanntes zu keinem Zeitpunkt stattgefunden hat.

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    11. Gutes Wortspiel^^.
      Auf dem Kanal gibt es praktisch ausnahmlos Unsinn, der sehr gut an braune Denke anschlussfähig ist. Soweit geh ich mit. Inhaltlich rechts oder gar tiefbraun find ich zur Charakterisiereng aber unpassend.
      Das D. von den ach so bösen USA geknechtet und kontrolliert wird, den BRD-GmbH Blödsinn, das Selbstverwalter-Zeug, NWO-Schattenherrschaft, Weltverschwörer usw., kann man auch glauben wenn man Nazis hasst und unrasierter kuschellinker Glöckchen-am-Fuß-Träger ist..
      Wenn man so jemandem dann erklären will seine Anschauungen wären ekelig tiefbraun oder zumindest rechts, fühlt der sich doch zu Recht mißverstanden.

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    12. Bezog sich auf @Blaubart 21. Oktober 2014 16:30

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    13. @M.F.S. Wie oft muss man dir das mit dem Friedensvertrag noch erklären, dass du es endlich kapierst? Alle Aufgaben eines" vollwertigen" Friedensvertrag erfüllt der 2+4 Vertrag. Einen gesonderten Friedensvertrag auszuhandeln, wäre ein sinnloser Verwaltungsakte, der an den faktischen Verhältnisse absolut null ändern würde. Ein Friedensvertrag kann nichts anderes regeln, als das, was im 2+4 Vertrag auch geregelt ist. Du hast scheinbar die vollkommen naive Vorstellung, dass Aufgabe eines Friedensvertrag es wäre, den Kriegs- und/oder Besatzungsstatus zu beenden. Aber das ist nicht so. Der Krieg endete mit der Kapitulation Deutschlands, die Besatzung mit den Pariser Verträgen 1955. Ein Friedensvertrag und erst recht das Grundgesetz haben damit absolut nichts zu tun.

      Akzeptier bitte endlich mal die simpelsten Fakten!

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    14. @Arno

      Wer freiwillig auf TIKS oder Thomas Patzlaff verlinkt muss sich vorhalten lassen ihre Ideologie zu teilen. Von den antisemitischen Teilen ganz zu schweigen, die gibt es auch bei der Linken, sind aber immer noch antisemitisch.

      http://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Benjamin_Karney
      http://wiki.sonnenstaatland.com/wiki/Thomas_Patzlaff

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    15. @Blaubart

      "Wer freiwillig auf TIKS oder Thomas Patzlaff verlinkt muss sich vorhalten lassen ihre Ideologie zu teilen."

      Keineswegs. Maximal die Zustimmung zum Inhalt des verlinkten Videos kann man unterstellen.
      Da ich mir aber unter keinen Umständen anderthalb Stunden das im Kanal (neben dem ganzen anderen VT-Zeug) hochgeladene Gebrabbel dieser beiden Herren anhören werde, kommen wir hier wohl nicht weiter.

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    16. @ Blaubart

      Deine Märchenstunde von der ideologischen Anhängerschaft durch verlinken kannst Du Dir wirklich sparen. Hätt´s damals schon Internet gegeben, hätte es vielleicht gehießen "Wer zu Juden verlinkt, teilt deren Ideologie". Womit ich zum Ausdruck bringen möchte, dass ich Deinen Brandmarkierungs- und Diffamierungswahn krank finde.

      Zum eigentlichen Thema:

      „Die Pariser Verträge sind ein Vertragswerk, welches das Besatzungsstatut in Westdeutschland beendete und der Bundesrepublik die Souveränität verlieh, die allerdings noch über die Wiedervereinigung 1990 hinaus bis zum Inkrafttreten des Zwei-plus-Vier-Vertrages am 15. März 1991 durch alliierte Vorbehaltsrechte eingeschränkt war.„
      http://de.wikipedia.org/wiki/Pariser_Vertr%C3%A4ge

      Mit wem wurden die Pariser Verträge und der 2+4 Vertrag geschlossen? Mit der BRD.
      Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die BRD und ihre Regierung? Auf dem Grundgesetz.
      Entspricht das Grundgesetz dem Inkrafttreten einer vom deutschen Volk in freier Selbstbestimmung beschlossenen Verfassung? Nein.
      Mit wem wurden die o.g. Verträge somit nicht geschlossen?

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    17. Mit wem wurden die Pariser Verträge und der 2+4 Vertrag geschlossen? Mit der BRD.

      Dann hieße das Ding 1+4 Vertrag.

      Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die BRD und ihre Regierung? Auf dem Grundgesetz.

      Tja, so ist das eben mit der Verfassung eines Staates.

      Entspricht das Grundgesetz dem Inkrafttreten einer vom deutschen Volk in freier Selbstbestimmung beschlossenen Verfassung? Nein.

      Doch. Mal abgesehen davon, dass du hier mit der Formulierung aus Art. 146 GG argumentierst, was schon - vom inhaltlichen abgesehen - ein Logikfehler ist, da man dem Grundgesetz keine Voraussetzungen zu dessen Einführung abverlangen kann, was es selbst erst zur gesetzlichen Voraussetzung für sein Außerkrafttreten einführt. Es war selbstverständlich in freier Selbstbestimmung, denn die Volksvertretungen der Bundesländer (vulgo Parlamente) haben mit Ausnahme Bayerns alle zugestimmt. Zwei Drittel waren notwendig. Deutschland ist eine repräsentative Demokratie, die demokratisch gewählten Parlamente sind die Volksvertretungen, folglich hat auch das Volk das Grundgesetz beschlossen! Es hätte es auch ablehnen können, wenn mehr als ein Drittel der Landtage dagegen gestimmt hätte. Wenn du nicht fähig bist zu begreifen, was eine repräsentative Demokratie ist, dann ist das allein dein persönliches Problem. Es ändert nichts an der Realität. Dass du das aber nach der nun x-ten Erklärung immer noch nicht einsiehst, spricht nicht gerade für deine Abstraktionsfähigkeit.

      Mit wem wurden die o.g. Verträge somit nicht geschlossen?

      Och, das ist nicht vollständig beantwortbar, Möglichkeiten wären: Burkina Faso, Uruguay, Usbekistan, Takka-Tukka-Land, Da du aber vermutlich wieder mal auf das deutsche Volk herauswillst, kann ich ja auch mal so eine Frage in deinem Stil stellen, mit der du ja doch nur was suggerieren willst ohne eine echte Antwort zu haben: Welche internationalen Verträge zwischen zwei oder mehr Staaten wurden denn je direkt per Volksabstimmung geschlossen?

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    18. ...Man muss auch nicht alles was ich schreibe falsch verstehen.. wollen!

      @ Wilki

      Die Verträge wurden mit der Regierung der Bundesrepublik Deutschland geschlossen, welche in freien Wahlen vom Volk gewählt wurde. Denach wurden sie im Namen des Deutschen Volkes geschlossen.

      ...ein Trugschluss, denn Du missachtest die Kausalität:
      Die Wahlen und die regierung sind lediglich ein Resultat des Grundgesetzes und dieses wurde vom deutschen Volk nicht in freier Selbstbestimmung beschlossenen.

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    19. Hallo MFS,

      langsam wird es albern!

      Wir haben festgestellt:

      1 Ein Friedensvertrag ist nicht zwingend nach einem Krieg nötig
      2 Ein Friedensvertrag ist nicht zur Beendigung eines Krieges nötig
      3 Ein Friedensvertrag ist keine Voraussetzung für die Souveränität eines Landes
      4 Wir haben alles vertraglich geregelt, was ein Friedensvertrag regeln könnte

      Wenn Du jetzt meinst, was die BRD vertraglich geregelt hat, gilt nicht, da das Volk nicht IN DIREKTER VOLKSABSTIMMUNG über die Verfassung abgestimmt hat, dann gelten immer noch die Punkte 1-3.

      Du kannst das Argument nicht gewinnen. Du kannst nur zeigen, dass Du Irrtümer eingestehen kannst - oder halt nicht ;-)

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    20. Es geht mir nicht um ein argumentatives Gewinnen, rivalisierendes Denken ist mir wesensfremd. Ich kann mich nicht erinnern dass ich mich über die Punkte 1-3 ausgelassen hätte, sondern ich schrieb davon was Voraussetzung für einen vollwertigen Friedensvertrag mit dem deutschen Volk wäre. Ich betrachte es auch nicht als meine Aufgabe jemand Anderen zu dem zu überreden was sich für mich als zutreffend herausgestellt hat und ich lege es lediglich dar. Ob man es in Erwägung zieht und sich Gedanken darüber macht oder es von vornherein verwirft und in geprägter Lehrmeinung wegzuargumentieren versucht, muss jeder für sich selber wissen. An Endloswiederholungen habe ich kein Interesse, weder eigenen noch solche zu lesen.

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    21. sich für mich als zutreffend herausgestellt hat und ich lege es lediglich dar. Ob man es in Erwägung zieht und sich Gedanken darüber macht oder es von vornherein verwirft und in geprägter Lehrmeinung wegzuargumentieren versucht

      Hier hat keiner was von vorne herein verworfen, sondern dir wieder und wieder erklärt, warum deine Auffassung falsch ist. Wir reden hier nicht von irgendeiner vagen philosophischen Frage, wer wann warum mit wem über den Frieden verhandeln sollte, sondern über das, was juristisch und völkerrechtlich tatsächlich der Fall ist. Was du machst, hat nichts mit einem offenen Geist zu tun, der Lehrmeinungen infrage stellt, sondern es ist schlicht das sture Ignorieren von Fakten, weil sie nicht mit der eigenen Meinungen vereinbar sind. Das aber ist das genaue Gegenteil eines offenen, kritischen Geistes.

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    22. @MFS
      Ohne die Punkte 1-3 haetten selbst die Reichsspinner keinen Grund, ueber einen Friedensvertrag zu diskutieren. Wenn Du einen "vollwerigen" Friedensvertrag vermisst, dann doch aus den in diesen Punkten genannten Gruenden.

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    23. Oder anders ausgedruecht:
      Warum benoetigen wir einen "vollwertigen" Friedensvertrag?
      Und schon sind wir bei den Themen der Punkte 1-3

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    24. Wenn Du Dir diese Frage stellst, könntest Du Dich ebensogut fragen wozu ein 2+4 Vertrag. Das Anstreben eines vollwertigen Friedens setzt meines Erachtens einen Einbezug des deutschen Volkes in den Friedensprozess voraus.

      @ Anonym

      sondern dir wieder und wieder erklärt, warum deine Auffassung falsch ist.

      ...Genau das meinte ich damit: „in geprägter Lehrmeinung wegzuargumentieren versucht“

      Wir reden hier nicht von irgendeiner vagen philosophischen Frage, wer wann warum mit wem über den Frieden verhandeln sollte, sondern über das, was juristisch und völkerrechtlich tatsächlich der Fall ist.

      Was tatsächlich der Fall ist kann ich Dir anhand des offensichtlichsten Beispiels sagen: Die USA ist Mitglied der United Nations Organization die das moderne Völkerrecht defniert, also jene allierte Macht die als einzige im Krieg Atombomen eingesetzt hat, die seitdem so viele Kriege wie kein anderer Staat auf der Welt führte, die den Krieg gegen den Terror begann (was allein im Irak, Afghanistan und Pakistan ca. 1.700.000 Todesopfer zurfolge hatte), mit einem Präsidenten dessen Familie Geschäftsbeziehungen mit der Familie Bin Laden unterhalten hat, die al-Qaida erschaffen und die IS unterstützt hat und jetzt gegen sie kämpft und so einen Scheiß fabriziert wie Pakete mit Waffen in ein Krisengebiert abzuwerfen, wobei eines davon versehentlich bei IS-Kämpfern landet. Hast Du Dir mal überlegt was Pearl Harbor und der 11. September gemeinsam haben könnten? Falls nicht könntest Du mal tiefer darüber nachdenken. Oder wenigsten darüber was die Begründung des modernen Völkerrechts mit dem zweiten Weltkrieg zu tun hat. Erst Kapitulation der Wehrmacht, dann Gründungsvertrag der Vereinten Nationen und später dann Beitritt der BRD, deren Existenzgrundlage wie gesagt nicht vom deutschen Volk beschlossen wurde. Welche Schlussfolgerungen Du für Dich aus vorgenannter Gegebenheit ziehst, bleibt selbstverständlich Dir selber überlassen, ebenso wie es mir überlassen ist daraus meine eigenen zu ziehen. Meine eigenen wären, dass das deutsche Volk keine in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung in Kraft gesetzt hat und dass ich als friedliebender Mensch andere Vorstellungen von praktiziertem Völkerrecht habe, nämlich Friedenswilligere.

      Was du machst, hat nichts mit einem offenen Geist zu tun, der Lehrmeinungen infrage stellt, sondern es ist schlicht das sture Ignorieren von Fakten, weil sie nicht mit der eigenen Meinungen vereinbar sind. Das aber ist das genaue Gegenteil eines offenen, kritischen Geistes

      Es entspricht meinem Naturell, dass ich darauf bedacht bin mich in meiner Einschätzung zu korrigieren insofern es sich für mich herausstellt das mir ein Denkfehler unterlaufen ist und in dem Fall würde ich so etwas nicht nur mir selber eingestehen sondern auch anderen gegenüber. Aus den bisherigen Argumenten wird für mich jedoch nichts ersichtlich, was mir Veranlassung dazu geben würde meine grundsätzliche Einschätzung zu korrigieren. Da ich in meinen Ansichten nicht so festgefahren bin, lasse ich es auch dementsprechend als denkbare Möglichkeit offen, bislang ist mir jedoch nichts dergleichen bekannt.

      Hat ein ganz schön straker Wind gewütet, dass derr ausgerechnet Gonzalo heißt gib mir zu denken (muss nicht jeder verstehen)
      http://www.youtube.com/watch?v=3l4nVByCL44

      PS: Was die Offenheit meines Geistes anbelangt, lass mein Windows XP mal ruhig meine eigene Sorge sein.

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    25. "Das Anstreben eines vollwertigen Friedens setzt meines Erachtens einen Einbezug des deutschen Volkes in den Friedensprozess voraus."

      Jetzt sind wir bei Deiner persoenlichen Meinung. Darum ging die Diskussion hier aber nicht.

      Also fehlt juristisch kein Friedensvertrag, sondern Du faendest nur einen anderen schoener ...

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    26. Nun mal Butter bei die Fische MFS

      was bedeutet "Das Anstreben eines vollwertigen Friedens setzt meines Erachtens einen Einbezug des deutschen Volkes in den Friedensprozess voraus." konkret?
      Gibt bitte mal eine Hand voll konkreter Beispiele oder Punkte was dieser Satz bedeuten soll, ausser das nachher die Völker drüber abstimmen sollen.

      Und die Antwort was Pearl Harbor und der 11. September gemeinsam haben ist ziemlich einfach. Beides waren Angriffe auf die USA die einen Kriegseintritt zur folge hatten. Das nächste mal bitte etwas das nicht ganz so einfach beantworten ist, das macht dann mehr Spaß.

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    27. Ahja, also, ich fass mal zusammen: die Frage, ob zwischen Deutschland und den ehemaligen Alliierten Frieden herrscht, und ob Deutschland eine in freier Selbstbestimmung beschlossene Verfassung hat, soll also in Zusammenhang stehen mit: 1. die Mitglied der USA In der UNO, 2, dem Einsatz von Atombomben durch die USA, 3. die durch die USA geführten Kriege, 4. die Geschäftsbeziehungen der Bushs mit der Familie Bin Ladens, 5. die ehemalige Unterstützung l-Qaida bzw. dessen Vorgängerorganisationen durch die USA, 5. Harbor und die Anschläge des 11. Septembers.... das wirr zu nennen, wäre höflich.

      Davon abgesehen: nimm bitte endlich zur Kenntnis, dass in einer repräsentativen Demokratie Volksvertreter für das Volk Entscheidungen treffen! Folglich ist das Grundgesetz durch das Volk ratifiziert worden. Tatsachen zu leugnen, ist keine Meinung, sondern ein Irrtum!

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    28. Huch, da sind ein paar Sachen verlorengegangen, hoppla, unter 1. soll das Mitgliedschaft heißen, l-Qaida ist natürlich al-Qaida, und der namenlose Habor ist selbstverständlich Pearl Harbor.

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    29. Jetzt sind wir bei Deiner persoenlichen Meinung. Darum ging die Diskussion hier aber nicht.

      Bedauerlich dass Du mir aus meinem indirekt zum Ausdruck gebrachten Entgegenkommen andere Meinungen gelten zu lassen gleich einen Strick drehen möchtest.

      was bedeutet "Das Anstreben eines vollwertigen Friedens setzt meines Erachtens einen Einbezug des deutschen Volkes in den Friedensprozess voraus." konkret?

      Das hatte ich bereits mehrmals auf den Punkt gebracht, brauchst Du nur nachzulesen. Wer sich aus solch ernsten Fragen einen Spaß macht hat sich bei mir als Diskussionsparnter disqualifiziert. Werde Dir mal bewusst dass auch Du in einem gewissen Maße eine Mitverantwortung für den Tod der genannten Millionen Menschen trägst.

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    30. @ Anonym

      Die Aufzähung bezog sich auf Deinen Hinweis auf´s Völkerrecht, ich wollte damit nur ein wenig aufzeigen wie es tatsächlich aussieht.

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    31. Was du damit sagen willst, bleibt aber trotzdem wirr. Dass es schwer ist gegen die letzte verbliebene Supermacht evtl. völkerrechtswidriges Verhalten zu sanktionieren, hat absolut nichts damit zu tun, dass Deutschland im völkerrechtlichen Sinn ein souveräner, nicht besetzter Staat mit gültiger, durch das Volk ratifizierte Verfassung ist. Vielleicht bleibst du einfach mal beim Thema, dazu hast du noch nicht ein konkret nachvollziehbares Argument für deine Sicht der Dinge gebracht. Nur Behauptungen, die andere dann widerlegt haben.

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    32. Da kommt ja wirklich nur heiße Luft ohne auch nur die Spur eines Argumentes, das dir das nicht langsam peinlich ist.
      Ausser dem bestehen auf einen Volksentscheid, der natürlich im Prozess nirgends vorgesehen ist und kein Beispiel dafür existiert, hast du nicht einen Punkt genannt wie oder warum sich das Volk beteiligen sollte. Von dem Unsinn das sich nur das Deutsche Volk beteiligen sollte mal ganz abgesehen. Letztlich müssten ja alle Völker deiner Logik nach per Volksabstimmung befragt werden.

      Ich trage den Tod von Millionen Menschen (welchen eigentlich?) mit weil ich an der Wahrheit interessiert bin und deine Fragen nach bestem Wissen und Gewissen beantworte? Interessant.

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    33. Nein, weil mangelndes Hinterfragen den Tod von Millionen Menschen ermöglichte. Welche Menschen? U.a. jene welche ich zuvor genannt hatte.

      Wenn ein Volksentscheid im Prozess nirgends vorgesehen wäre , dürfte es auch den Art. 146 GG nicht nicht geben. Logisch oder?

      @ Anonym

      Das Entwirren Deiner eigenen Gedanken kann ich Dir nicht abnehmen.

      durch das Volk ratifizierte Verfassung ist.

      Beweise es.

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    34. Wenn ein Volksentscheid im Prozess nirgends vorgesehen wäre , dürfte es auch den Art. 146 GG nicht nicht geben. Logisch oder?

      Les das Ding doch mal, da steht kein Wort von Volksentscheid. Davon abgesehen ist es die Regelung für das Außerkrafttreten des Grundgesetz, nicht für seine Einführung!

      Das Entwirren Deiner eigenen Gedanken kann ich Dir nicht abnehmen.

      durch das Volk ratifizierte Verfassung ist.

      Beweise es.


      Das hab ich längst. Du musst auch mal lesen und nicht nur einzelne Stichworte rauspicken und darauf Sachen erwidern, die längst widerlegt sind. Das Grundgesetz wurde sämtlichen Länderparlamenten vorgelegt und daraufhin von diesen mehrheitlich ratifiziert. Einzige Ausnahme war der Bayrische Landtag, der aber gleichzeitig beschloss, dass er die Regelung, dass es "nur" 2/3 der Landtage zur rechtsverbindlichen Einführung des Grundgesetzes in allen Ländern braucht, akzeptiert. Und noch mal: in eine repräsentativen Demokratie erteilt das Volk Volksvertretern ein Mandat für politische Entscheidungen. Daraus ist direkt abzuleiten, dass die Entscheidung der Volksvertreter die Entscheidung des Volkes ist.

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    35. @MFS

      Immer wenn man denkt es kann nicht noch peinlicher werden.
      Ich fasse mal kurz zusammen:
      - Du fragst was die Anschläge in NY vom 11.9. und der Angriff der Japaner auf Pearl Harbour gemeinsam haben
      - Ich antworte das beide den Eintrittspunkt der USA in die jeweiligen Kriege markieren
      - Und jetzt beschwerst du dich das ich nicht hinterfrage? Was soll ich denn bitte hinterfragen? Ich habe dir die Tür für deine Verschwörungstheorien mit meiner Formulierung absichtlich sperrangelweit offen gelassen. Du hättest nur zugreifen müssen.
      In deinem Unwillen eine andere Antwort zu akzeptieren als die die du dir in deinem Kopf zurechtgelegt hast bist du nicht mal in der Lage solche Vorlagen zu ergreifen. Die USA wären, wenn es Pearl Harbour so nicht gegeben hätte, halt später in den 2ten Weltkrieg eingestiegen und es hätte vermutlich noch viel mehr Tote gegeben. Denn selbst wenn man den Einmarsch nach dem 11.9. als unsinnig und schädlich einstuft, einer Wertung der ich nicht mal unbedingt widersprechen würde, hat der Eintritt der USA in den 2ten WK den Krieg deutlich verkürzt und eine menge Leid verhindert. Daran kann ich beim besten Willen nichts schlechtes erkennen.
      Die einzige Interpretation die mir erlauben würde den Kriegseintritt der USA als negativ zu sehen wäre der Wunsch die Achsenmächte als Sieger zu sehen, womit wir wieder bei deinen Quellen wären.

      In Art. 146 GG steht nichts, aber auch gar nichts von einem Volksentscheid. Da steht "in freier Entscheidung beschlossen" was auch durch eine parlamentarische/repräsentative Demokratie wie heute möglich ist. Zeige mir bitte den Part mit dem Volksentscheid, keiner ausser dir scheint den zu kennen.

      Das unser GG durch das Volk ratifiziert worden ist wurde dir auch schon vorgeführt. Siehe Art. 144 GG. Bis auf Bayern haben alle zugestimmt, also wurde es durch das Volk beschlossen.

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    36. Damit ist nichts bewiesen, denn das nach der Kapitulation der Wehrmacht von den Alliierten in Auftrag gegebene besatzungsrechtliche Verwaltungskonstrukt namens Grundgesetz ist keine vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung. Mit Betonung auf Volk, mit Betonung auf Entscheidungsfreiheit und mit Betonung auf einen Beschluss.

      Warum siehst Du Dich dazu veranlasst mir Argumentationsvorlagen anzubieten?
      Mit Deiner Antwort hast Du nichts hinterfragt.

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    37. Wie effektiv das mit diesen Beschlüssen in freier Entscheidung funktioniert, hat man beim "Volk" vom Fürstentum Germania beobachten können ..und das waren gerade mal nur 300 Volksgenossen.

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    38. Ja genau, 300 waren es. Unglaublich, und dafür gehen wir arbeiten und zahlen Steuergelder an unsere Regierung, die dann für so etwas ausgegeben werden. Da sollten wir echt mal ein Auge drauf haben und denen auf die Finger klopfen damit so etwas nicht noch mal passieren kann. Schließlich soll die Regierung ja repräsentativ sein.
      Die Gründung des Fürstentum Germania hatte ja funktioniert. Spätere Schwierigkeiten wären ein anderes Thema, denn das Thema hier wäre ja der erste Volksbeschluss.

      Ach so ja, nicht dass es zu Verwechselungen kommt, mit den 300 meinte ich das...
      http://www.spiegel.de/politik/deutschland/kriegsschiffe-deutschland-gewaehrt-israel-zuschuss-ueber-300-millionen-a-998406.html

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    39. Vom Fürstentum Germania gelingt dir der Sprung zu deutsche-Steuergelder-verschwinden-nach-Israel-und-da-müssen-wir-was-gegen-machen und als Aufhänger für diesen Sprung genügt dir die Erwähnung der Zahl 300?! Lol.

      Deutschland du Opfer^^.

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    40. Aus Artikel 1 der Verfassung des Fürstentums: Germania ist ein basisdemokratischer Kirchenstaat. [...] Kriegserklärungen gegen Germania sind grundsätzlich vom Staatsoberhaupt zurückzuweisen und mit einer Friedenserklärung zu beantworten.

      Frage an den Volksgenossen vom Fürstentum Germania: Warum ist da nun kein Volksentscheid von Nöten?

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    41. Damit ist nichts bewiesen, denn das nach der Kapitulation der Wehrmacht von den Alliierten in Auftrag gegebene besatzungsrechtliche Verwaltungskonstrukt namens Grundgesetz

      Wie oft denn noch, das Grundgesetz ist kein Verwaltungskonstrukt sondern eine Verfassung. Die Besatzung, zumindest in Westdeutschland, endete 1955. Nur weil Spinner im Internet, die juristische Volldeppen sind, was anderes behaupten, ändert sich nichts an der Realität.

      ist keine vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossene Verfassung.


      Ich glaub langsam echt, du willst es einfach nicht kapieren. Beschäftige dich vielleicht erst mal mit Staatstheorie, bevor du absonderliche Schlüsse ziehst. Wenn du irgendwann mal, ein bisschen zweifle ich daran, dass du dazu fähig bist, verstanden hast, was eine repräsentative Demokratie ist und wie sie sich definiert, können wir weiterdiskutieren. Vorher aber fehlt dir ganz offensichtlich ein grundsätzliches Verständnis für so was komplexes wie Staatstheorie, Völkerrecht, etc.

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    42. "Die Gründung des Fürstentum Germania hatte ja funktioniert. "

      @ M.F.S.: Da man einen Staat nicht einfach so auf dem Gebiet eines anderen Staats gründen kann, hat nicht einmal die Gründung funktioniert. Vielleicht hätte es in Bir Tawil oder in der Antarktis funktioniert, das sind die einzigen Gebiete auf diesem Planeten, die von keinem bereits bestehenden Staat beansprucht werden.

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    43. Naja, in Kreisen, in denen man glaubt, die BRD sei bloß eine GmbH, muss ein Staat eben auch feierlich wie ein Verein gegründet werden. Staatstheorie ist halt kein Schulfach. ;-)

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    44. @MFS, da inhaltliche Diskussionen ja reichlich fruchtlos zu sein scheinen, starte ich noch einen letzten Versuch dir zu erklären, wie man Dinge belegt oder widerlegt. Vielleicht bist du gedanklich ja offener, wenn es nicht direkt um deine feste Meinung geht.

      Was du grundsätzlich falsch machst, ist, dass du bei einer Diskussion immer in der Behauptung hängenbleibst und nie zum Argument oder gar Beleg kommst. Ich geb dir ein Beispiel:

      Du sagst, das GG sei nicht durch das Volk in freier Selbstbestimmung beschlossen worden. Das ist deine Behauptung. Die Gegenbehauptung darauf ist, in einer repräsentativen Demokratie kommt der Volkswillen durch Volksvertreter zum Ausdruck und diese haben in der Tat das GG ratifiziert. Letzteres ist der Beleg dafür, dass das GG in freier Selbstbestimmung durch das Volk beschlossen wurde, allerdings nur wenn die vorausgestellte Behauptung zutreffend ist.

      Was du jetzt machen müsstest, wäre die Gegenbehauptung zu widerlegen oder zumindest ein Argument dagegen zu bringen. Denkbar wäre hier bspw., dass der Volkswillen nur durch das Volk selbst zum Ausdruck gebracht werden kann, dass der Volkswillen so persönlich ist, dass er nicht übertragbar ist. Darauf könnte man dann wiederum erwidern, dass das Volk keine homogene Masse ist und es somit auch keinen "Volkswillen" im persönlichen Sinn geben kann. Was der Volkswillen ist, hängt stark von der Definition ab, wie er zum Ausdruck kommt. Bei einer Volksabstimmung kann es relative, absolute, 2/3-, 3-4-Mehrheiten oder gar (wenn auch extrem unrealistisch) einstimmige Willensbekundungen geben. Was dann der Volkswillen ist, hängt davon ab, was man vorher beschlossen hat, ab wann der Antrag angenommen ist. Reicht die einfache Mehrheit? Braucht's 2/3? Ist vielleicht ein Quorum, also eine Mindestbeteiligung der Wahlberechtigten zur Annahme notwendig? Je nach Definition ist der Volkswillen dann beim selben Volk ein anderer. Ergo ist der Volkswillen von der Definition abhängig. Und eine repräsentative Demokratie definiert, dass der Volkswillen durch Volksvertreter zum Ausdruck kommt. Darauf kann der andere dann wieder etwas erwidern.

      Das wäre eine Diskussion, die auch bei unterschiedlichen Denkphilosophien irgendwann zu einem Ergebnis kommt. Du aber fällst nach dem Argument immer wieder in die Ursprungsbehauptung zurück. Damit verlierst du die Diskussion, und "verlieren" heißt dabei nicht, dass du in einem sportlichen Wettkampf schlechter warst, sondern dass deine Behauptung widerlegt ist.

      Wenn das jetzt noch zu sehr am Thema war, kann ich dir auch noch ein ganz einfaches, allgemeineres Beispiel geben. Angenommen jemand behauptet: 2+2=5. Darauf bekommt er erwidert, nein, 2+2=4. Der andere sagt wieder, das ist doch nur die Lehrmeinung nachgekaut, belege es. Daraufhin erwidert der wiederum andere: die natürlichen Zahlen sind 1 2 3 4 5 6 7 usw. Beginnt man bei 2 und geht 2 Schritte weiter, landet man bei 4, q.e.d. Jetzt könnte der andere, wenn auch sehr schwer, anfangen, das zu widerlegen, zB indem er eine Ebene tiefer geht und infrage stellt, dass 1+1 überhaupt 2 ist. Oder er versucht 2 mit 2 1/2 gleichzusetzen. Kein sehr erfolgsversprechendes Argument, aber außergewöhnliche Behauptungen brauchen eben auch außergewöhnliche Belege. Du dagegen versuchst das gar nicht. Du sagst einfach: nö, 2+2=5, ohne überhaupt auf das Argument einzugehen.

      So funktioniert natürlich keine Diskussion.

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    45. Gut MFS, da es ausser dir scheinbar keiner bisher verstanden hat, was ist denn bitte nötig um eine deutsche Verfassung frei vom Volk entscheiden zu lassen?

      Wenn möglich bitte so richtig schön mit Schritten
      1. ...
      2. ...
      3. ...

      Und wenn die neue Verfassung steht, was brauchen wir dann für einen Friedensvertrag?

      1. ...
      2. ...
      3. ...

      Sollte ja nicht so schwer das mal eben schnell in Schlagworten zu schreiben und sonst kann dir wirklich niemand mehr folgen. Auch wenn es mehr Arbeit ist, bitte keine Verweise auf frühere Kommentare, die haben bisher bei mir und vermutlich bei vielen anderen, nicht erklären können was du sagen willst.

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    46. @ Arno

      Vom Fürstentum Germania gelingt dir der Sprung zu deutsche-Steuergelder-verschwinden-nach-Israel-und-da-müssen-wir-was-gegen-machen und als Aufhänger für diesen Sprung genügt dir die Erwähnung der Zahl 300?! Lol. Deutschland du Opfer

      Ich bemerke dass hier von dem Punkt auf den ich ansprach rabulistisch abgelenkt wird, warum sollte ich dann nicht nebenher auch zum Ausdruck bringen dürfen was mir am Herzen liegt?
      Es sollte dazu dienen nochmals zu untermauern was hier eigentlich abläuft, glaubst Du etwa die Regierung repräsentiert damit die Staatsangehörigen der BRD?

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    47. @ Volker Fürst

      Frage an den Volksgenossen vom Fürstentum Germania: Warum ist da nun kein Volksentscheid von Nöten?

      Weil´s so in der Verfassung steht und die Gründungsmitlieder sie so angenommen haben. Wird wohl so sein weil sie Frieden realisieren wollen. Michael Freiherr von Pallandt hat von vornherein lediglich eine repräsentative Rolle ohne Machtbefugnisse innegehabt, daher war die Möglichkeit zur Basisdemokratie gewährleistet.

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    48. @ Anonym23. Oktober 2014 08:00

      Wie oft denn noch, das Grundgesetz ist kein Verwaltungskonstrukt sondern eine Verfassung. Die Besatzung, zumindest in Westdeutschland, endete 1955.

      Du widersprichst Dir selber, ein Fortbestehen der Besatzung impliziert doch ein besatzungsrechtliches Verwaltungskonstrukt.

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    49. @ Patrick Lassan23. Oktober 2014 08:50

      Da man einen Staat nicht einfach so auf dem Gebiet eines anderen Staats gründen kann, hat nicht einmal die Gründung funktioniert.

      Die BRD ist ein Staat auf dem Gebiet vom Deutschen Reich.

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    50. @ Anonym23. Oktober 2014 09:14

      Naja, in Kreisen, in denen man glaubt, die BRD sei bloß eine GmbH, muss ein Staat eben auch feierlich wie ein Verein gegründet werden. Staatstheorie ist halt kein Schulfach. ;-)

      Ich weiß nicht was für Kreise Du meinst?!
      Die Bundesrepublik Deutschland Finanzagentur GmbH ist das zentrale Finanzdienstleistungsunternehmen der BRD. Da die BRD hoch verschuldet ist und sich dies zwangsläufig auch nicht ändern wird, ist sie somit der zentrale Schuldenverwalter der BRD. In juristischer Hinsicht ist dei BRD der GmbH übergeordnet, in finanzieller Hinsicht sind sie nicht vonaienander zu trennen.

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    51. @ Anonym23. Oktober 2014 09:42

      Was du grundsätzlich falsch machst, ist, dass du bei einer Diskussion immer in der Behauptung hängenbleibst und nie zum Argument oder gar Beleg kommst.

      Was es nicht gibt kann auch nicht belegt werden. Es wäre Dein Part mir das Gegenteil zu beweisen.

      Ich geb dir ein Beispiel:
      Du sagst, das GG sei nicht durch das Volk in freier Selbstbestimmung beschlossen worden. Das ist deine Behauptung. Die Gegenbehauptung darauf ist, in einer repräsentativen Demokratie kommt der Volkswillen durch Volksvertreter zum Ausdruck und diese haben in der Tat das GG ratifiziert. Letzteres ist der Beleg dafür, dass das GG in freier Selbstbestimmung durch das Volk beschlossen wurde, allerdings nur wenn die vorausgestellte Behauptung zutreffend ist. Was du jetzt machen müsstest, wäre die Gegenbehauptung zu widerlegen oder zumindest ein Argument dagegen zu bringen.


      Das Wahlsystem resultiert aus dem Grundgesetz, welches nicht vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossenen wurde. Da liegt bereits der Hund begraben.
      Bis zum Inkrafttreten einer vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossenen Verfassung ist die Situation gezwungenermaßen alternativlos. Die gegebenen Wahlen haben daher nichts mit einer Selbstbestimmung zum Grundgesetz zu tun.

      Denkbar wäre hier bspw., dass der Volkswillen nur durch das Volk selbst zum Ausdruck gebracht werden kann, dass der Volkswillen so persönlich ist, dass er nicht übertragbar ist. Darauf könnte man dann wiederum erwidern, dass das Volk keine homogene Masse ist und es somit auch keinen "Volkswillen" im persönlichen Sinn geben kann. Was der Volkswillen ist, hängt stark von der Definition ab, wie er zum Ausdruck kommt. Bei einer Volksabstimmung kann es relative, absolute, 2/3-, 3-4-Mehrheiten oder gar (wenn auch extrem unrealistisch) einstimmige Willensbekundungen geben. Was dann der Volkswillen ist, hängt davon ab, was man vorher beschlossen hat, ab wann der Antrag angenommen ist. Reicht die einfache Mehrheit? Braucht's 2/3? Ist vielleicht ein Quorum, also eine Mindestbeteiligung der Wahlberechtigten zur Annahme notwendig? Je nach Definition ist der Volkswillen dann beim selben Volk ein anderer. Ergo ist der Volkswillen von der Definition abhängig. Und eine repräsentative Demokratie definiert, dass der Volkswillen durch Volksvertreter zum Ausdruck kommt. Darauf kann der andere dann wieder etwas erwidern.

      Das wäre eine Diskussion, die auch bei unterschiedlichen Denkphilosophien irgendwann zu einem Ergebnis kommt. Du aber fällst nach dem Argument immer wieder in die Ursprungsbehauptung zurück. Damit verlierst du die Diskussion, und "verlieren" heißt dabei nicht, dass du in einem sportlichen Wettkampf schlechter warst, sondern dass deine Behauptung widerlegt ist.


      Ich muss immer wieder zu meiner tatsachenbezogenen Ursprungsbehauptung zurückkehren, weil Du diese in Deiner Argumentation unberücksichtigt lässt und daher bereits vom Ansatz her von unzutreffenden Voraussetzungen ausgehst. Auf eine irreführende Argumentationskette gehe ich nicht ein.

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    52. @ Blaubart

      Gut MFS, da es ausser dir scheinbar keiner bisher verstanden hat, was ist denn bitte nötig um eine deutsche Verfassung frei vom Volk entscheiden zu lassen?

      Wohlgemerkt: Keiner der sich hierzu äußernden Diskutanten in diesem Blog gibt vor es verstanden zu haben, das wäre nicht zwangsläufig repräsentativ.
      Deine Fragen sind berechtigt, solange ihre Prämisse unverstanden bleibt macht es allerdings keinen Sinn näher auf sie einzugehen. Erst verstehen dann weitersehen.

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    53. okay, an dem Punkt steig ich jetzt aus, man kann mir nicht vorwerfen, dass ich's nicht versucht habe, aber es ist doch wieder dasselbe, statt auf Argumente einzugehen, wird die Ursprungsbehauptung einfach nur wiederholt ohne auch nur ein Argument dafür vorzulegen. Selbst so was einfaches wie mal darzulegen, wie denn eine vom Volk in freier Selbstbestimmung gegebene Verfassung korrekt zustande kommt, überfordert schon und führt nur zur Wiederholung der Behauptung. Die offensichtliche Unfähigkeit zu einer strukturierten, zielgerichteten Diskussion kann man im Kommentarbereich eines Blogs wohl nicht beseitigen. Da muss dann schon erst mal der Wille da sein, seine eigenen Defizite einzusehen.

      Du widersprichst Dir selber, ein Fortbestehen der Besatzung impliziert doch ein besatzungsrechtliches Verwaltungskonstrukt.

      Nö, tut es nicht, wenn ich dir aber jetzt erklären würde, würde das ja doch nur dazu führen, dass du die Behauptung wiederholst. Also spar ich mir die Mühe.

      Es wäre Dein Part mir das Gegenteil zu beweisen.

      Was unzählige Male geschehen ist, statt den vorgelegten Argumenten aber etwas entgegenzusetzen, wiederholst du nur das, was längst widerlegt wurde.

      Bis zum Inkrafttreten einer vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossenen Verfassung ist die Situation gezwungenermaßen alternativlos. Die gegebenen Wahlen haben daher nichts mit einer Selbstbestimmung zum Grundgesetz zu tun.

      Die Landtage, die das Grundgesetz ratifiziert haben, waren vom Volk gewählt, das Volk hat in einer Demokratie die verfassungsgebende Gewalt inne. Ergo reichen die Abstimmungen in den Landtagen. Immerhin mit viel guten Willen kann ich in all deinem Schwall endlich mal einen Punkt erkennen, der tatsächlich berechtigt ist, nämlich, dass es fraglich ist, ob die Regelung in Art. 144 GG mit der nötigen 2/3-Mehrheit vor der Einführung des GG verbindliche Gültigkeit besitzt. Das Problem löst sich aber aus der Tatsache heraus, dass der einzige Landtag, der gegen das GG gestimmt hat, diese Regelung per Mehrheitsbeschluss akzeptiert hat, was hierbei wiederum heißt, das Volk hat das kraft seiner verfassungsgebenden Gewalt akzeptiert.

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    54. @MFS
      Ich finde es wie auffällig inkonsistent dein Argument ist.

      Jeder hier hat verstanden dass du der Meinung bist das GG wäre ein Besatzungskonstrukt und keine gültige Verfassung. Keiner teilt deine Meinung, aber alle haben deinen Standpunkt verstanden.
      Daher mache ich es dir jetzt noch einfach es gibt mindestens zwei Wege dies zu heilen, zumindest so weit ich deine Argumentation jetzt verstanden habe:
      1: Wir machen eine Volksabstimmung über das GG und erklären es zur Verfassung. Welche Mehrheiten wären dann erforderlich und wer dürfte Wählen?
      2: Wir arbeiten eine neue Verfassung aus
      Wer darf dann daran mitarbeiten und welche Mehrheiten von welchen Wählern wären erforderlich das du diese anerkennst und nicht mit den gleichen Argumenten ablehnst?

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    55. @ Wilki

      Scheint aber nicht funktioniert zu haben. Gibt dir das nicht zu denken.

      Deine Anmerkung bezieht sich auf Umsetzungsfragen nach der Gründung des FG und was mir selber zu denken gab führte schließlich zu meinem Austritt aus eigenem Entschluss. Ungeachtet meiner Person sehe ich die Gründung des FG resümierend durchaus positiv, da damit Lernerfahrungen für künftige Entwicklungen einhergehen.

      Und wo stehen die Regeln zur Volksabstimmung über die Verfassung? Wer entscheidet, welche Mehrheit nötig ist und wer alles darüber abstimmen darf? Muss das vorher nicht festgelegt werden und wenn ja von wem? Merkst du was?

      Was soll ich denn merken? Du weißt doch dass ich darum bemüht war mich an einem Projekt für eine Deutschlandverfassung zu beteiligen und mir entsprechende Fragen und Probleme die sich stellen geläufig sind. Dieser Blog ist nicht der geeignete Raum um solche Fragen zureichend und konstruktiv behandeln zu können, das sollte da erfolgen wo damit begonnen werden will es umzusetzen.

      @ Blaubart

      Jeder hier hat verstanden dass du der Meinung bist das GG wäre ein Besatzungskonstrukt und keine gültige Verfassung. Keiner teilt deine Meinung, aber alle haben deinen Standpunkt verstanden.

      Auch ein Besatzungskonstrukt impliziert eine gültige Verfassung, aber eben keine in freier Entscheidung vom deutschen Volk beschlossene. Bisher hat hier niemand einen konkreten Beweis dafür erbracht, der belegen würde dass es kein besatzungsrechtliches Verwaltungskonstruk ist. Ohne diesen Gegenbeweis sehe ich keine Veranlassung mit Dir über dieses Thema weiterzudiskutieren, denn das Leben ist zu kostbar* um es in sich endlos wiederholenden Diskussionen zu verschwenden. Wie wäre es, wenn Du statt abwechselnd unter Blaubart und unter Anonym zu schreiben immer ein und den selben Nick nimmst?
      (* vielleicht hast Du auf der vorigen Seite mitgelesen, Maxi ist heute Nacht gestorben)

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    56. @ M.F.S.
      Statt sich in Mutmaßungen über die Nicks zu ergehen, wäre es doch wesentlich zielführender, wenn du einmal auf Blaubarts Fragen (23.10.14 15:12) eingehen würdest.
      Deshalb nochmal zur Erinnerung mit der freundlichen Bitte um eine Stellungnahme:


      1: Wir machen eine Volksabstimmung über das GG und erklären es zur Verfassung. Welche Mehrheiten wären dann erforderlich und wer dürfte Wählen?
      2: Wir arbeiten eine neue Verfassung aus
      Wer darf dann daran mitarbeiten und welche Mehrheiten von welchen Wählern wären erforderlich das du diese anerkennst und nicht mit den gleichen Argumenten ablehnst?

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    57. Soweit ich das weiss, wurde das GG von deutschen ausgearbeitet und nicht von den Allireten vorgelegt oder diktiert. Natürlich wurde den Sigermächten das GG vorgelegt nachdem es ausgearbeitet war und die haben das einfach abgenickt, worauf es dann halt den Landatgen vorgelegt wurde die dann halt abgestimmt haben darüber. Das ist auch der einzige einfluss den die Sigermächte auf das GG hatten. Diese vorlage hatte aber schon damals nur symbolischen wert da den Westallireten klar war das die Bundesrepublik auf eigenen Füßen stehen muss. Deswegen wurde ja die Besatzung 1955 ofiziell beended.

      Und wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist die Bundesrepublik rechtsnacholver des Deutschen Reiches (aber nicht hitler Deutschlands) und das heisst das da nichts neu gegrundet worden ist, sonder de-fact hat eine namesn änderung stattgefunden. Das eas mal DR war ist nun BRD. Klingt komisch, ist aber so.

      Sollte ich mich damit irren, dann bitte sagen.

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    58. "Die BRD ist ein Staat auf dem Gebiet vom Deutschen Reich."

      Anscheinend ist dir unbekannt, dass die Bundesrepublik Deutschland als Völkerrechtssubjekt identisch mit dem Deutschen Reich ist - zumindest ist das die Meinung von Leuten, die ein bisschen mehr als du von Staatsrecht verstehen. Im übrigen finde ich es sehr gewagt, die Bundesrepublik, die über alle Eigenschaften eines Staats verfügt, mit der Gründung eines Pseudo-Staats wie dem 'Fürstentum' zu vergleichen.

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    59. Soweit ich das weiss, wurde das GG von deutschen ausgearbeitet und nicht von den Allireten vorgelegt oder diktiert.

      Von den Alliierten Besatzungsmächten in Auftrag gegeben
      vom Parlamentarischen Rat beschlossen →
      den Alliierten Besatzungsmächten zu deren Genehmigung vorgelegt.

      Deswegen wurde ja die Besatzung 1955 ofiziell beended.

      Hat dies zu einem Inkrafttreten einer vom deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossenen Verfassung geführt? Hat es nicht und das Grundgesetz resultiert nicht aus einer Entscheidungsfreiheit des Volkes (siehe vorigen Absatz). Auch nach 1955 nicht.

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    60. @MFS
      Mit Rücksicht auf die Nerven der anderen Kommentatoren und Leser beende ich das Thema hier. Das ist das erste mal seit bestehen meines Blogs, dass ich sowas mache!
      Du bist sowas von im falschen Film, dass es dafür keine Worte gibt.

      1) Zunächst gibt es keine Vorschriften für die erstmalige Einführung einer neuen Verfassung. Wer sollte die aufstellen? Von daher gibt es keine Regel, die einen Volksentscheid dafür vorschreibt.

      2) Die Regeln, die Du hier zitierst, stammen aus dem Grundgesetz und beziehen sich nur auf dessen Ablösung durch eine andere Verfassung. Die kannst Du nicht auf die Einführung des Grundgesetzes beziehen.

      3) Wurde das Grundgesetz durch Entscheidung des Volkes in Kraft gesetzt!

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  2. Schöne Satire bei der taz, da kennt sich jmd. in der Szene offenbar gut aus: http://taz.de/Die-Wahrheit/!148039/

    Zum Schluss versucht ein frühpensionierter Studienrat aus Würzburg das Publikum zu überzeugen, dass die Verträge des Westfälischen Friedens von 1648 wegen orthografischer Mängel ungültig seien. Prinzipiell befinde man sich immer noch im Dreißigjährigen Krieg, behauptet Reichsbürger Lars Dietrich, der sich überdies für die Wiedergeburt von General Tilly hält. In Stulpenstiefeln und Brustharnisch wirbt der Pädagoge für eine militärische Offensive und ruft zur Plünderung aller Ikea-Märkte im Reichsgebiet auf. Die Gelegenheit sei günstig, meint Dietrich, der Schwede wiege sich in Sicherheit.

    Mit überwältigender Mehrheit wird der sympathische Rebirthing- und Völkerrechtsexperte in den Recall gewählt. „Eine positive, handlungsorientierte Botschaft mit originellem Feinbild“, lobt Talentscout Littmann. „Aus dem kann noch was werden.“ Dem Sieger der Show winkt eine sechsstellige Summe, die Eurogegnern und Reichsbürgern allerdings in Reichsmark aus der Inflationszeit ausgezahlt wird.

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  3. Yeah... Ich hoffe auf das Wegtanzen von Autobahnstaus durch Experten, die pflichweise flächendeckende Einführung von Tina Wendts Benzinspiralen, den Durchbruch des Wassermotors und die Konsultation von Wünschelrutengängern vor jedem Straßenneubau in Europa.

    "Einen Tag nach Bratušeks erzwungenem Rückzug nominierte der slowenische Ministerpräsident Miro Cerar die 50-jährige Unternehmensberaterin Violeta Bulc als neue EU-Kommissarin seines Landes. Weil im Kabinett sieben Minister gegen die Mitgründerin der Telekommunikationsfirma Telemach und nur sechs für sie stimmten, zählte der findige Politiker einfach zwei nicht abgegebene Stimmen als Ja-Stimmen.

    Bis dahin war die erst im September zur "Ministerin für Entwicklung und Kohäsion" ernannte Frau auch den meisten Slowenen unbekannt. In der Woche darauf erfuhren sie und andere EU-Bürger, dass Bulc eine bekennende Esoterikerin ist, die sich zur "Schamanin" ausbilden ließ, von der "kosmischen Erfahrung" beim Gang über glühende Kohlen schwärmt und an "positive Energie" glaubt.
    [...]"

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    1. Sry, Quellenangabe vergessen:
      http://www.heise.de/tp/artikel/43/43071/1.html

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  4. Haja, es braucht schon ein enormes Abstraktionsvermögen um Chemtrails sehen zu können...und kleine grüne Kobolde..und Elfen...

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  5. durchgeknallt-watch22. Oktober 2014 um 20:16

    Impressum:
    Inhaltlich verantwortlich für dieses Internetangebot ist:
    Dominik Storr
    Marderweg 10
    55442 Stromberg
    Kontakt: info@matrix-ade.de

    Domaindaten
    Domain matrix-ade.de
    Letzte Aktualisierung 12.10.2014
    Domaininhaber
    Der Domaininhaber ist der Vertragspartner der DENIC und damit der an der Domain materiell Berechtigte.

    Domaininhaber: Dominik Storr


    "Referenten: Dominik Storr u.a.
    Der Beitrag je Abend beträgt 30,00 € pro Person."

    "Federführend bei den “raus aus der Matrix-Abenden” ist Dominik Storr, von Beruf Rechtsanwalt und ehrenamtlicher Aktivist." *hüstel*

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  6. Wenn´s interessiert: Die Auseinandersetzung zwischen Bedumm und Antonya eskaliert immer weiter.

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    1. https://de-de.facebook.com/pages/Antonya-Schandorff-pers%C3%B6nlich/222960771200246

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  7. Rekrutierer des "Islamischen Staats" im Interview: "Demokratie ist etwas für Ungläubige"
    http://www.spiegel.de/politik/ausland/is-islamischer-staat-streitgespraech-mit-einem-islamisten-a-998720.html

    der rekrutierer argumentiert teilweise wie n typischer vtler

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  8. "Muss man wissen!
    Die BRD ist also kein souveräner Staat und wir haben keinen Friedensvertrag?"
    http://www.vice.com/de/read/deutschland-hat-also-keinen-friedensvertrag-brd-gmbh-reichsbuerger-110

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