Die aktuelle Situation
Der räumliche Geltungsbereich soll beschrieben werden in Artikel 90 (Titel: "Geltungsbereich"), §2 der Verfassung. Dort steht dazu: "Das Staatsterritorium wird in der Anlage aufgezeigt und erweitert sich durch Beitritt."Die Fehler
- In der aktuellen Version der Verfassung findet sich die erwähnte Anlage nicht
- Selbst wenn diese Anlage existieren würde, steht weder in Artikel 90 §2, noch anderswo in der Verfassung, wo die Verfassung gilt. Insbesondere wird nicht gesagt, dass diese für das Staatsterritorium gilt. Dies ist nach KRR-Regeln NICHT selbstverständlich, denn ansonsten würde ja das Grundgesetz auch keinen Geltungsbereich nennen müssen.
- Auch die Beschreibung, dass das Staatsterritorium sich durch Beitritt erweitert, gibt keinen Hinweis auf den Geltungsbereich der Verfassung
Das Dilemma
Nun gibt Artikel 92 der Verfassung dem obersten Souverän bis zur Wahl eines Königs praktisch beliebige Rechte, die Verfassung zu ändern. Deshalb könnte man denken: Dann soll der Gottkaiser die fehlende Nennung des Geltungsbereiches ergänzen und die Anlage hinzufügen.
Das geht aber nicht, denn durch den fehlenden Geltungsbereich ist die Verfassung insgesamt ungültig (nach KRR-Regeln). Damit fehlt auch jegliche rechtliche Grundlage, diese zu ändern.
Dieser Mangel ist auf Basis der bestehenden Verfassung nicht mehr zu heilen. Sackgasse, mein lieber Fitzek! Damit ist dieser Staat bereits beendet ;-)
Siehe auch hier: Ein weitere Versuch, den König zur Vernunft zu bringen in 2014:
Königreich Deutschland - Epic Fail! Peter Fitzek hat den Geltungsbereich vergessen!
Artikel 16
1.Diese Verfassung gilt zunächst auf dem Lehensgebiet des Michael Freiherr von Pallandt.
2.In weiteren Gebieten ist sie nach deren Beitritt in Kraft zu setzen, sofern sich dieses Gebiet innerhalb der Grenzen des Heiligen römischen Reiches Deutscher Nation befindet.
Wie wäre es mit einem Beitritt?
Wie wäre es mit einem Beitritt?