Montag, 15. September 2014

Keltisch-Druidisch - Benny feiert seinen großen Sieg über die Post

Mein Blog startete 2012 mit Artikeln über das lustige Projekt "Verfassung Jetzt". Und schon damals zog dort eine Person die Fäden, die wir erst im Zusammenhang mit GRS näher kennen lernen durften: Benjamin Ernst.

Wer ist das? Auf eine Art ist das ein kleiner Jo Conrad, der auch schon seine niedliche Serie von Flop-Projekten hinter sich her zieht: KB-Edelmetalle, Verfassung-Jetzt, Friedliche-Lösungen und den Verein GRS.

Und wie jedes mal sind die vergangenen Projekte komplett vergessen, man hat nichts daraus gelernt und mit Vollgas steuert man enthusiastisch auf die nächste Katastrophe zu. Welche lustigen Geschichten gibt es heute von dem Lausbuben?

Er schreibt in seinem letzten Rundschreiben:

"...die Deutsche Post hat über das Inkassounternehmen EOS KSI alle an uns gestellten Forderungen bezüglich der 4 Cent-Briefe eingestellt. Siehe Schreiben.
Wir haben beiden Unternehmen zuvor mitgeteilt, dass es jeglicher Rechtsgrundlage fehlt und ihrer Klage entgegen sehen."

Benny feiert schon seinen Sieg über die Post, den er in seiner Phantasie deshalb errungen hat, weil er deutlich auf die fehlenden Rechtsgrundlagen hingewiesen hat. Er, der große Rechtsgelehrte, klärt über Irrtümer auf:

"Die Keltisch-Druidische Religion wird weiterhin alles Mögliche dafür tun und daran arbeiten, um unsere Mitglieder vor solchen „Missverständnissen" zu bewahren."

Aber zurück zur Realität! Hier mal das Schreiben des Inkassobüros:







Ja, das mit dem Lesen war schon immer ein Problem beim Benny. Denn da steht gar nicht, dass die Post ihre Forderungen aufgibt. Nur, dass sie ihre Forderungen nicht mehr über das bisherige Inkasso-Büro eintreiben wird.

To be continued...

68 Kommentare:

  1. Guter Punkt!
    Und er gibt es auch noch offen zu. Dürfte 'ne kurze Verhandlung werden...

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  2. Eva Herman Moderiert jetzt für Quer-Denken.TV:
    https://www.youtube.com/watch?v=eiqIniBw-nk

    Vom Kopp-Verlag kommend ist das wohl ein schönes Beispiel für "vom Regen in die Traufe" ;-)

    Und mein Freund Günter Saur, der nicht mal in der Lage ist, eine Email weiter zu leiten, macht die Produktionsleitung.

    Was für ein Haufen ;-)

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    1. Na ja, ich muss anerkennen, dass es in diesem speziellen Video mal nicht um VTs geht und sogar noch eine gute Sache bekannt gemacht wird.

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  3. Von der Facebook-Seite "Antonya Schandorff persönlich":

    Hallo Ihr Lieben,

    Bernd hat auf seiner Seite .... Beamtendumm....einen neuen Beitrag
    geschrieben. Hierzu habe ich einen Kommentar abgegeben....
    Leider wird der von Ihm nicht freigeschaltet....
    Bitte lest den Kommentar mal selber und schreibt mir, was Ihr dazu meint.......

    "Hallo,

    wir hatten Dich gebeten, keine Beiträge ohne unsere Zustimmung zu veröffentlichen….
    Ausserdem hatten wir Dich auch gebeten, im Moment mal nix über uns zu schreiben, damit wir mal etwas zur Ruhe kommen….
    Warum kannst Du das nicht mal berücksichtigen. ?..

    Gruß Antonya"


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    1. Toller Kommentar dazu:

      "es gibt immer diese Trittbrettfahrer, Wichtigtuer und Aufbauscher, ich finde auch, wenn man so deutlich sagt, was man "nicht" möchte und einer das nicht akzeptiert, sollte man ihn anmahnen .... !!!"

      ;-)

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    2. Schreiber hat den Facebookeintrag scheinbar auch gesehen... aber er findet ihn dumm...
      http://beamtendumm.wordpress.com/2014/09/15/antonya-ein-dummer-facebook-eintrag/

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    3. Merkwürdig, der besagte Facebook-Eintrag wurde von den Schandorffs gelöscht. Allerdings stehen der monierte Beitrag und der Hinweis auf den "dummen" Eintrag weiterhin bei BeDumm im Netz.

      Wie komme ich nur auf die Idee, dass hier die Schandorffs massiv unter Druck gesetzt wurden? So einfach lässt sich doch ein Schreiberling nicht davon abbringen, das einzige Thema, das ihm die heißbegehrten Zugriffe verschafft, weiter auszuschlachten. Er hat die Macht, denn er hat sämtliche Unterlagen vorliegen. Einfach mal die im OLG-Urteil aufgeführten Erziehungsdefizite offen ins Netz gestellt und die Klicks würden Purzelbäume schlagen.

      Scheint wohl mit der Freundschaft vorbei zu sein. Dabei hat man doch noch vor wenigen Tagen einträchtig den Geburtstag der Mutter gefeiert. Sollte etwa das eigentliche Ziel der Begierde, nämlich das Töchterlein, gar nicht anwesend gewesen sein? Musste man mit der Mutter vorlieb nehmen?

      Da hoffe ich doch mal, dass die Eltern jetzt nicht auf die Idee kommen, das Töchterlein müsse besonders nett zu Onkel Bernhard sein.

      Wieso habe ich denn

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    4. Na das wird Hr. Schreiber wohl ordentlich ärgern. Ist der - von wem auch immer - gelöschte Beitrag doch die Bestätigung für den vermuteten Maulkorb.
      Dieser Maulkorb würde auch erklären, warum er Beiträge dauerhaft gesperrt hält. Bisher waren ja auch die gesperrten Beiträge zeitnah fürs "Fußvolk" zugänglich.
      Wenn ich mir dann seine fast schon gemäßigte Ausdrucksweise in den letzten Beiträgen zur Familie durchlese frage ich mich, gibt es da nicht nur einen Maulkorb von der Familie sondern vielleicht auch noch anderes. So hat er sich z. B. nicht mehr über ein angebliches Fehlverhalten des Kinderheimes ausgelassen. Wird ihm da auf die Füße getreten, so dass er gezwungen ist sich seine Wortwahl zu überlegen?
      Fände ich ja sehr erfreulich! Noch besser wäre es nur, wenn offiziell bekannt würde, dass z. B. das Kinderheim Anzeige erstattet hat und Schreiberlein für seine Verleumdungen tatsächlich zur Rechenschaft gezogen wird.

      @rentina
      Pfui, jetzt muss ich zusehen, wie ich das Kopfkino wieder wegbekomme!!
      Letztlich hoffe ich inständig, dass die Familie bei Schreiber auch nur zensierte Infos weitergegeben hat. Ich mag mir nicht vorstellen, was so jemand aus den Infos macht, wenn er sich verraten fühlt. Da braucht man sich ja nur in Erinnerung zu rufen, wie er über die Halbschwester geschrieben hat.

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    5. Von der Facebook-Seite "Antonya Schandorff persönlich":

      Hi Ihr Lieben,

      ich hatte hier gestern etwas zu Bernd und seinem Beitrag auf
      Beamtendumm geschrieben. Komischerweise ist mein Beitrag nun hier verschwunden. Bernd ist nun der Meinung, in seinem Beitrag ging es nicht um meine Ma. Da frag ich mich nur, wie viele Dorthe S.
      gibt es und wie viele Familien mit " S " sind nach Polen geflüchtet, die den Hintergrund, den Bernd da beschreibt, haben ???
      ... und warum wird dann auf einmal aus Dorthe S. = Frau S., wenn es nicht darin um uns ging ???
      Desweiteren frag ich mich, wenn man die ganze Zeit etwas über eine Familie schreibt und diese Familie hat immer ihr Ok dazu gegeben,
      warum muss man nun abheben und meinen, ich kann mit der Familie machen was ich will???
      Diese Familie ist mir zu ewigem Dank verpflichtet und darum hab ich dann auch das Recht, über Antonya herzuziehen ??
      Das einzige, was ich gemacht habe, ist Bernd darum zu bitten, im Moment mal nichts über uns zu schreiben, weil wir einfach mal etwas zur Ruhe kommen wollten.
      Aber das ist anscheinend ein Verbrechen, ansonsten würde man ja nicht gleich am nächsten Tag anfangen über mich weiter zu schreiben und man würde meinen Wunsch respektieren.
      Langsam kommt es mir so vor, als wäre es Bernd die ganze Zeit überhaupt nicht um mich als Mensch gegangen, sondern er brauchte nur Aufmerksamkeit für seine Seite.

      Und das macht mich sehr traurig......
      Aber anders kann ich mir sein Verhalten nicht erklären.......

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    6. Im Allmy mehr dazu:
      https://www.allmystery.de/themen/mg104501-100

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    7. Schade, dass Familie S. erst jetzt merkt, was alle vorher ahnten: Schreiber ist ein Egomane, dem Familie S. nur hilfreich zur Selbstdarstellung war...

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    8. Na ja, die Familie ist auch nicht besser, wenn sie ihn wegen dieser relativen Kleinigkeit jetzt fallen lässt.

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    9. Unterm Strich sind beide Parteien problematisch, da sie ja diese "Öffentlichkeitsarbeit" bisher gemeinsam getragen haben.

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    10. Etwas befremdlich finde ich, was Dummerle in seinem Blogbeitrag geschrieben hat:
      Und spätestens wenn Antonya ihren Traumprinzen trifft, dann bin ich wahrscheinlich nur noch Schnee von gestern.
      Wie es wohl die Mutter gefunden haben mag, von ihm ausgenutzt geworden zu sein, um seinem Objekt der Begierde näher zu kommen?
      Und wer ist eigentlich "Mi Ke" auf Facebook, der A. "Mausi" nennt, und mal zu ihr sagte "Wobei: MIT Glied bin ich ja schon..."?

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    11. Upps wieder am Thema vorbei, Sorry.

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    12. Offensichtlich ist nur, dass dieser "Mi Ke" sich an das Mädel ranmachen will. Warum werden diese Texte auf FB nicht gelöscht?

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  4. Möglich, dass die Post für einen Mahnbescheid ihren richtigen Anwalt beauftragt, weil sie den bei einer anschließend zu erwartenden Klage sowieso bezahlen muss. Dieses Inkassogesocks ist sowieso eine Unart geworden, faktisch sind das Schreibbüros mit standardisierten Schreiben, die keine Kapazität haben, auf inhaltlich davon abweichende Sachverhalte einzugehen, verlangen dafür dann aber wie Juristen bezahlt zu werden.

    Wahrscheinlicher aber ist, dass die Post genug Erfahrung mit Spinnern hat und weiß, dass sich eine Klage um 100,- Öcken nicht lohnt, weil die Gefahr, dass beim Schuldner nix zu holen ist, groß ist und Gerichts- und Anwaltskosten dann höher sind als die Summe, um die es geht.

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    1. Aber ist es denn normalerweise nicht so, dass solche Forderungen, sind sie erst mal ausgebucht und an ein Inkassounternehmen weitergegeben, bis zum Sanktnimmerleinstag bei denen verbleiben und immer wieder mal angemahnt werden?

      Könnte es vielleicht sein, dass man Nachahmer befürchtet oder solche schon aufgetaucht sind, so dass man die Angelegenheit nun doch gerichtlich geklärt haben möchte? Könnte mir sowas wie eine Klage wegen Betrugs vorstellen, die in gewissen Kreisen dann doch eine nachhaltigere Wirkung zeitigen könnte. Es sei denn, die haben eh alle einen "Freifahrschein" ;-)

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    2. sind sie erst mal ausgebucht und an ein Inkassounternehmen weitergegeben, bis zum Sanktnimmerleinstag bei denen verbleiben und immer wieder mal angemahnt werden?

      Nein, nicht unbedingt. Du meinst vermutlich die Abgabe von Forderungen mit allen drum und dran. So was wird auch gemacht. In dem Fall verkauft man sozusagen seine Forderung an jemand anders. So bekommt man sicher Geld, allerdings weniger, der "Käufer" trägt dann das Risiko, dass die Forderung nicht eintreibbar ist, wenn aber doch, hat er Gewinn gemacht.

      So was macht die Post aber normalerweise und in diesem Fall definitiv nicht. Das Inkassounternehmen ist hier nur ein Dienstleister, der dafür bezahlt wird, dem Schuldner auf den Wecker zu fallen, bis der vielleicht einknickt. Tut er das nicht, geht alles wieder zurück an den Auftraggeber und der muss dann überlegen, ob er das Ganze jetzt gerichtlich versucht. Bei dem Gegenstandswert eher unwahrscheinlich, weil bei diesem Klientel ist häufig nichts zu holen (sprich zu pfänden) und dann verursacht man nur neue Kosten für sich selbst. Wahrscheinlich passiert also gar nichts weiter und Benny kann seiner Kundschaft, die eben keinen Schimmer von tatsächlichen (vor allem juristischen) Hintergründe hat, vorgaukeln, dass er recht hätte.

      Könnte mir sowas wie eine Klage wegen Betrugs vorstellen,

      Das würde mich doch sehr überraschen, davon kriegt die Post keinen Cent von ihrem Geld. Ich sehe auch wenig Ansatzpunkte für eine strafrechtliche Relevanz. Dabei kämen für die Post auch wieder nur Kosten raus ohne Konkretes, sprich Geld. Vielleicht denkt man bei der Post über einen Mahnbescheid nach, der kostet nicht viel, aber klar ist denen sicher auch, dass Benny dagegen Widerspruch einlegt und dann müsste geklagt werden. Das ist ein Verfahren von Monaten, ohne zu wissen, ob bei Benny was zu pfänden ist. Wegen 100,- Euro? Aus wirtschaftlicher Sicht dürfte die Post das wohl zu den Akten legen.

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    3. @rentina
      Wie von anonym schon richtig erläutert muss zwischen Forderungsbeitreibung und Forderungsverkauf unterschieden werden. Hier liegt - ausgehend von der Mitteilung des Inkassounternehmens - kein Forderungsverkauf vor. Wer würde diese Forderung auch haben wollen :)
      Je nachdem welche Ausmaße das bei der Post angenommen hat, halte ich es für am wahrscheinlichsten, dass die Forderung ausgebucht und nicht weiter verfolgt wird.
      Sollten sich allerdings genug Idioten gefunden haben, die versuchen ihre Post auf diesem Weg zu versenden, könnte ein Grundsatzurteil für die Post Sinn machen.
      Nachdem der Anteil der derart Verwirrten in der Gesellschaft jedoch überschaubar ist, ist es wahrscheinlicher, dass die Forderung schlicht ausgebucht wird, da die Kosten einer gerichtlichen Weiterverfolgung in keinem Verhältnis stehen, noch dazu ist höchst fraglich, ob die jeweiligen Schuldner überhaupt leistungsfähig sind. Da hilft dann auch kein Vollstreckungstitel, wenn nix zu holen ist.

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    4. Strafrechtlich ist nur dann was zu machen, wenn Benny die Post als Kriegsgefangenenpost deklariert hat, das wäre ein versuchter Betrug.

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    5. Und da soll mal einer sagen, so ein Blog bildet nicht. ;-)
      Da danke ich doch mal für die ausführlichen Infos.

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  5. Jetzt fällt mir aber ein Stein vom Herzen ;-DDD

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  6. Jetzt wird es etwas kompliziert. Also hier fand ich einen Link auf einen Artikel beim Mechaniker von 2010 Zu Jessies Patenten. Unglaublich, dass ich den Artikel jetzt erst finde, da wir ja über diese Thematik schon oft debattiert haben:
    http://freigeisterbahn.wordpress.com/2010/05/14/patentierte-lugen/

    Frage: Weilt der Mechaniker (also der Blogbetreiber) eigentlich noch unter uns? Weiss da jemand was zu?

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    1. freie energie für alle16. September 2014 um 23:47

      das kommt alles nur vom querlesen. *harrharr*

      ps. von dem video gibt es vllt noch einen ausschnitt bei youtube.

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    2. Das mit dem "Querlesen" kann eigentlich nur ein Insider wissen. Bist Du der Mann mit den 100 Nicks?

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    3. Tatsächlich heißt das Video so wie Dein aktueller Nick:
      https://www.youtube.com/watch?v=4IkEEFFe2IA

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  7. Mal was neues zum "Schloß Krampfer":

    " Zur Verschönerung des Dorfbil­des müssen die vor dem Verfall stehenden Häuser (Schloss Krampfer und Gutshaus Groß Gottschow) einer entspre­ chenden Nutzung zugeführt werden. Wenn es keine entsprechende Möglichkeit gibt, muss der Abriss erfolgen!"
    Quelle: http://daten.verwaltungsportal.de/dateien/amtsblatt/abplattenburg_01_14_.pdf

    Ja, abreißen will man es lassen, obwohl es wohl noch dem "Fürsten" oder Jessie gehört:

    "Der Kreistagsabgeordneter Rainer Heering (Freie Wähler) erkundigte sich nach dem Schloss Krampfer.Wie ihm erklärt wurde, befindet es sich nicht im Besitz des Landkreises. Es ist nach wie vor in Privateigentum. Anhänger eines so genannten Fürstentums Germania hatten es erworben, aufgrund baulicher Mängel hatte der Landkreis jedoch eine weitere Nutzung des Schlosses untersagt."
    Quelle: http://www.maz-online.de/Lokales/Prignitz/Landkreis-verkauft-zahlreiche-Haeuser

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    1. Zur Verschönerung des Dorfbildes müssen die vor dem Verfall stehenden Häuser (Schloss Krampfer und Gutshaus Groß Gottschow) einer entsprechenden Nutzung zugeführt werden. Wenn es keine entsprechende Möglichkeit gibt, muss der
      Abriss erfolgen! Wir kämpfen darum, jungen Familien
      unsere Orte als lebenswert zu zeigen und junge Familien
      anzusiedeln. Dafür müssen Anreize geschaffen werden in
      Form von Fördermaßnahmen, z. B. für die Instandsetzung
      alter Bauernhäuser.


      Hinsichtlich der Abrissfrage würde sich in Anbetracht der zwangsläufigen Situation welche die Räumung impliziert wohl die Frage nach den Verhältnismäßigkeiten zwischen Denkmalschutz, Auflagen, nicht erfüllten Auflagen, Eigentumsrechten und Landesrechten stellen.
      Oder vielleicht auch die Frage nach einem Konsens zwischen Eigentümer und Gemeindeinteressen, im Grunde genommen könnten alle davon profitieren wenn sich ein solcher finden ließe. Zumindest wenn ich nicht falsch damit liege, dass der Anspruch des Fortbestehens des Fürstentum Germania zwar von Grund und Boden jedoch nicht vom Gebäude abhängig wäre. Insofern könnte es auch der Gemeinde für gemeinnützige Zwecke überlassen werden, einhergehend mit einer Förderungsregelung zur erforderlichen Renovierung.
      Dann könnte Jessie auch nicht mehr falscher Versprechungen (von der EU bewilligte 3 Millionen € Fördergelder für denkmalgeschützte Häuser) bezichtigt werden.

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    2. Ja, so einfach weggeben wird man wohl nicht machen wollen. Immerhin hat das Gebäude 70.000€ (?) gekostet, von denen Jessie einen guten Teil selber bezahlt hat. Andererseits hat er nicht das Geld zur Renovierung. Eine Zwickmühle.

      Du nimmst das mit dem Lehensrecht, dass das Schloß (LOL!) ausübt, ernst? ;-)
      Das soll uns Jo noch mal ganz genau erklären ;-)

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    3. Selber Schuld wenn Du mich antriggerst ;-)... Ich nehme sogar das Lehensrecht eines Stammsitzes ernst, dessen Rechtsnachfolger und Schloß nicht mehr existieren. Allerdings dem Genius nach und im Sinne eines Initialgedankens, welcher im Ortsteil Lehen in der Lehenstraße auf dem Lehenhof eine gewisse Manifestation erfährt. Hier ein schönes Bild von dort http://www.freundeskreis-camphill.de/images/einrichtungen/lehenhof.jpg ;-)

      Konkret zu Deiner Frage: Natürlich hatte ich es mal ernst genommen, ich war ja schließlich mal Bürger des Fürstentum Germania. Beim Schloß war ich allerdings nie, meine Zugehörigkeit beschränkte sich mangels Kontakte in der Nähe auf eine virtuelle Anteilnahme. Entscheidend dürfte wohl sein dass der Anspruch des Fürstentum Germania nicht weggegeben wird, das wäre vielleicht sogar mit einem symbolischen Quadratmeter Land möglich.

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    4. Meinste denn, dass Jessie noch an die Sache glaubt?

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    5. Darüber habe ich keine Kenntnis, würde aber vermuten dass er von der Sache an sich nach wie vor überzeugt ist.

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    6. Konkret zu Deiner Frage: Natürlich hatte ich es mal ernst genommen, ich war ja schließlich mal Bürger des Fürstentum Germania.

      Echt? Kein Witz? Also im Sinne von: Ernsthaft???

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  8. Wurde schon mal hier gepostet, aber es ist doch sehr interessant:
    Amtsgereicht Antwortet zum Thema KRRs und Unterschreiben von Urteilen:
    https://pbs.twimg.com/media/BwDh5BqIQAAQikc.jpg

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    1. Nur am Rande weise ich darauf hin, das lediglich das in den Akten verbleibende Original eines Urteils vom zuständigen Richter unterschrieben wird.

      Die Aushändigung eines ohne richterliche Unterschrift versehenen Duplikats eines Beschlusses oder Urteils (also lediglich eines Auszugs davon) kann für den Empfänger keine dementsprechende Beweiskraft haben. Also z.B. für mich als Kläger.

      Ich hatte mal die Einsicht eines Originals beantragt und konnte mich nach Bewilligung davon überzeugen dass dieses die Unterschrift des Richters enthält. Allerdings gesondert vom Urteil als abschließender Anhang auf einem eigenständigen Blatt, welches ebenso auch jederzeit wieder entfernt werden könnte da in dem Urteil keine Seitenzahlen angegeben sind. Interessant fand ich auch den Umstand dass mir eine Kopie des Originals verweigert und es mir ebenfalls untersagt wurde ein Foto davon zu machen. Auch nicht uninteressant in diesem Zusammenhang finde ich dass schriftliche Anfragen im Verfahren im Gegensatz zu ausgehändigten Urteilen durchaus persönlich vom Richter unterschrieben sind. Konform dazu meine Erfahrungen auf Ebene des Landesgerichts. Die Richter könnten begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit ohne Aufwand entkräften wenn sie einfach unterschreiben würden, warum also verwehren sie sich vehement dagegen?

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    2. So gestellt macht die frage Sinn! Kann einer der juristisch Bewanderten mal was dazu sagen? Chaos, liest Du hier mit?

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    3. Die Aushändigung eines ohne richterliche Unterschrift versehenen Duplikats eines Beschlusses oder Urteils (also lediglich eines Auszugs davon) kann für den Empfänger keine dementsprechende Beweiskraft haben.

      Der grundlegende Denkfehler liegt darin, dass davon ausgegangen wird, dass es nur die zwei Möglichkeiten Original oder Kopie gibt. Es gibt aber auch noch die Ausfertigung (die wiederum unterteilbar ist in vollstreckbare Ausfertigung, Zweitausfertigung, etc.). Der Rechtspfleger, der die Ausfertigung unterschreibt, bestätigt damit, dass sie dem Original entspricht. Das ist deshalb so, weil Ausfertigungen von Urteilen ja nicht nur unmittelbar, nachdem sie gesprochen wurden, benötigt werden, sondern evtl. noch Jahre danach. Da kann der Richter krank, außer Dienst oder tot sein, das Urteil gilt ja trotzdem noch und nur wenn man das Original hat, kann man eine Ausfertigung erteilen (weil wie soll man ohne Original bestätigen, dass die Ausfertigung dem Original entspricht?). Deshalb bleibt das Original auch zwingend in der Akte. Würde man es aushändigen, könnte es manipuliert oder vernichtet werden.

      Allerdings gesondert vom Urteil als abschließender Anhang auf einem eigenständigen Blatt,

      Dass das Urteil am Ende allein auf dem letzten Blatt steht, kommt öfters vor. Das ist vielleicht schlechter Stil, aber juristisch macht das keinen Unterschied.

      welches ebenso auch jederzeit wieder entfernt werden könnte da in dem Urteil keine Seitenzahlen angegeben sind.

      Seitenzahlen sind meistens drauf, aber auch nicht zwingend. Normalerweise ist aber die Akte komplett durchnummeriert, so dass man schon feststellen kann, ob Seiten fehlen.

      Auch nicht uninteressant in diesem Zusammenhang finde ich dass schriftliche Anfragen im Verfahren im Gegensatz zu ausgehändigten Urteilen durchaus persönlich vom Richter unterschrieben sind

      Ja, das ist ja auch nur ein einfaches Schreiben und keine Ausfertigung eines Urteils. Die Ausfertigung des Urteils hat insofern juristische Relevanz, weil das ein Titel ist, mit dem man zB pfänden kann. Da müsste der Richter dann auch genau schauen, dass kein Fehler (einschließlich Tippfehler) drin sind. Bei nem einfachen Schreiben kann er theoretisch auch völligen Unsinn schreiben, ohne dass das juristische Konsequenzen hätte. Bei einem Urteil wäre das dagegen ziemlich blöd, nicht nur für ihn. Also hat er mehr Arbeit bei einer Ausfertigung. Das drückt er daher logischerweise auf die Leute ab, die dafür zuständig sind, die Rechtspfleger, die die Ausfertigungen dann unterschreiben.

      Die Richter könnten begründeten Zweifel an der Rechtmäßigkeit ohne Aufwand entkräften wenn sie einfach unterschreiben würden, warum also verwehren sie sich vehement dagegen?

      Es sind keine begründeten Zweifel, sondern es ist für Nichtjuristen offenbar einfach nur schwer verständlich, was eine Ausfertigung eigentlich ist. Um das vielleicht mal einfacher verstehbar zu machen: zu verlangen, Richter müssten die Ausfertigungen selbst unterzeichnen, ist aus juristischer Sicht dasselbe, als würdest du verlangen, sie müssten die Urteile selbst tippen, damit sie rechtlich bindend sind. Die Unterschrift auf der Ausfertigung ist nur ein formaler Akt.

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    4. Danke für Deine Bezugnahme.
      Was Du im ersten Absatz schreibst mag ja durchaus so zutreffen, würde aber nicht begründen warum Kläger und Beklagte direkt nach der Entscheidung kein mit der richterlichen Unterschrift enthaltenes Urteil erhalten.
      Aus welcher Rechtsvorschrift geht Deiner Ansicht nach hervor, dass die Unterschrift eines Richters durch den Vermerk eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu ersetzen ist?
      Meine Rechtszweifel hatte ich in meinem vorigen Kommentar übrigens nicht erwähnt, sie ergeben sich unter Anderem aus der ersatzlosen Streichung des § 15 GVG.

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    5. ZPO §317 - Urteilszustellung und -ausfertigung
      (1) Die Urteile werden den Parteien, verkündete Versäumnisurteile nur der unterliegenden Partei in Abschrift zugestellt.[...]
      (4) Die Ausfertigung und Auszüge der Urteile sind von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen.[...]


      analog hierzu

      StPO § 37 - Zustellungsverfahren
      (1) Für das Verfahren bei Zustellungen gelten die Vorschriften der Zivilprozeßordnung entsprechend.


      Das Urteil ist eine Urkunde und von dieser Urschrift gibt es nunmal nur ein (in Zahlen: 1) Original.
      Bis vor gar nicht so langer Zeit wurden Ausfertigungen und Abschriften tatsächlich und buchstäblich abgeschrieben, zuerst mit Federkiel später mit der Schreibmaschine. Würden statt Ausfertigungen nun "Originale" mit der Unterschrift des Richters an die Beteiligten versandt, gäbe es mehrere dieser "Originale". Nun stellt sich im Nachhinein vielleicht heraus, dass sich bei einem oder gar mehreren dieser "Originale" beim Abschreiben Fehler eingeschlichen haben - schon ein fehlendes Komma kann einen ganz anderen Sinn ergeben ("Wir essen gleich Opa!") - oder das Urteil nachträglich manipuliert wurde. Da aufgrund der richterlichen Unterschrift alles "Originale" wären, lässt sich nun nicht mehr zweifelsfrei feststellen, welches der Urteile das richtige ist bzw. wie das Urteil im Ursprung lautete. Eine Rechtssicherheit ist somit nicht mehr gegeben. Deshalb gibt es nur dieses eine vom Richter unterschriebene Urteil, welches quasi als "Urmeter" für den betreffenden Fall beim Gericht verbleibt, und die Beteiligten erhalten beglaubigte Abschriften bzw. Ausfertigungen - letztere haben übrigens dieselbe Beweiskraft wie die Urschrift - deren Übereinstimmung mit der Urschrift von einem Urkundsbeamten per Unterschrift beglaubigt wird. Also haben die zugestellten Urteile in jedem Fall eine Unterschrift, eben nur nicht die des Richters, welche man - sofern man bei der Unterschriftsleistung des Richters nicht zugegen war und sich von der Freiwilligkeit sowie des einwandfreien Zustands des Unterzeichners persönlich überzeugt hat - ebenso jederzeit anzweifeln könnte.

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    6. würde aber nicht begründen warum Kläger und Beklagte direkt nach der Entscheidung kein mit der richterlichen Unterschrift enthaltenes Urteil erhalten.

      Da es naturgemäß nur ein Original geben kann, ist es schon rein von der Logik her unmöglich, dass man sowohl Kläger als auch Beklagte ein Original aushändigt.

      Aus welcher Rechtsvorschrift geht Deiner Ansicht nach hervor, dass die Unterschrift eines Richters durch den Vermerk eines Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu ersetzen ist?

      § 317 Abs. 4 ZPO: "Die Ausfertigung und Auszüge der Urteile sind von dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle zu unterschreiben und mit dem Gerichtssiegel zu versehen."

      Daraus ergibt sich auch, dass es streng genommen sogar ein Formfehler wäre, würde der Richter die Ausfertigung unterschreiben. Dafür ist nun mal schlicht und ergreifend der oder die Urkundenbeamte zuständig.

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    7. So ist es. Es gibt immer nur EIN Urteil. Dass das in der Akte bleibt ist im Interesse aller Beteiligten, denn so kann bei Verlust einer Ausfertigung jederzeit eine neue erstellt werden. Im Übrigen ersetzt die Ausfertigung die Urschrift im Rechtsverkehr.

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    8. Daraus ergibt sich auch, dass es streng genommen sogar ein Formfehler wäre, würde der Richter die Ausfertigung unterschreiben. Dafür ist nun mal schlicht und ergreifend der oder die Urkundenbeamte zuständig.

      Zum Zeitpunkt der Ausfertigung befindet sich die Unterschrift des Richters bereits auf dem Urteil (§ 315 Abs. 1 → Abs. 2), d.h. sie wird vor der Ausfertigung wieder entfernt.

      Man muss diesen Paragraphen in seinem zeitlichen Kontext sehen: zur Zeit der Einführung des GVG war diese Privatgerichtsbarkeit hier und da noch üblich und es bedurfte dieses Paragraphen um diese Rechtssprechung nach Gutsherrenart endgültig zu beenden.

      (Wikipedia) „Das deutsche Gerichtsverfassungsgesetz von 1877 hob Patrimonialgerichte für Deutschland vollständig auf.“

      Mittlerweile ist dieser Paragraph obsolet, da bereits in Artikel 92 des Grundgesetzes die Gerichtsbarkeit geregelt ist.

      Die Gerichtsbarkeit ist schon seit 1949 durch den Artikel 92 GG geregelt, geändert wurde dieser 1968 durch das Streichen des Obersten Bundesgerichts aus der ausübenden rechtssprechenden Gewalt.

      Die Streichung des § 15 GVG erfolgte 1950, seit dem definieren sich Gerichte nicht mehr als Staatsgerichte.

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    9. Zum Zeitpunkt der Ausfertigung befindet sich die Unterschrift des Richters bereits auf dem Urteil (§ 315 Abs. 1 → Abs. 2), d.h. sie wird vor der Ausfertigung wieder entfernt.

      *stöhn* Nein, sie wird nicht entfernt.
      Zunächst eine Begriffsbestimmung: wenn wir hier vom Urteil reden, ist immer die Urkunde gemeint und nicht der Richterspruch. Die Unterschrift verbleibt selbstverständlich auf der Urkunde. Wenn eine Ausfertigung erstellt wird, wird diese Urkunde kopiert, d.h. es wird eine physische Kopie erstellt. Dies geschah früher - als z.B. neben dem §15 GVG auch noch ein Deutsches Reich (egal welche Version) existierte - durch Abschreiben per Hand, später durch Abtippen mit der Schreibmaschine - alles ohne die Unterschrift des Richters. Dann kamen irgendwann die Fotokopierer auf und es war wesentlich einfacher, die Urschrift auf diese Weise zu vervielfältigen, wobei auch die Unterschrift mit abfotokopiert wurde. Später hielt die EDV auch Einzug bei Justitia und es war dann noch einfacher aus diesem Computerding das Urteil, also den in elektronischer Form vorliegenden Richterspruch, erneut auf einem Druckding physisch in Erscheinung treten zu lassen. Nun fehlt die Unterschrift des Richters wieder. Dafür gab und gibt es ja den Urkundsbeamten, der beglaubigt, dass diese Kopie (Abschrift bzw. Ausfertigung) mit der Urschrift übereinstimmt.
      Ist das denn wirklich so schwer zu begreifen?


      Die Streichung des § 15 GVG erfolgte 1950, seit dem definieren sich Gerichte nicht mehr als Staatsgerichte.

      Gerichte haben sich - jedenfalls in Deutschland - noch nie selbst als Staatsgerichte definiert. Wie definierst du "Staatsgericht" - ist etwa nur das, wo "Staatsgericht" draufsteht, ein staatliches Gericht?
      Somit wäre auch das "Oberste Bundesgericht" (welches im Übrigen nie gegeben hat, siehe hierzu Wikipedia) kein Staatsgericht, sondern eben nur ein Bundesgericht. Merkste selber?

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    10. Ja mir könnte auch zum stöhnen zumute sein, denn Justitia´s Augenbinde ist verrutscht und ihre Waagschale ist schräg voreingestellt. Ich bitte daher in dem Beispielhaften Zusammenhang um Nachsicht, dass ich aufgrund des Hochverrats der Regierung, der zusätzlichen Schikanen und kriminellen Delikte ausführender Organe und des Umstands dass dies von den Gerichten mehr als nur gebilligt und gedeckt wird eine gewisse Skepsis hinsichtlich der Glaubhaftigkeit so mancher Rechtsauslegungen an den Tag lege. Nichtsdestotrotz finde ich aber Deine Darlegung plausibel. Wie würde es sich Deines Wissens erklären dass mir eine Kopie der Originalurkunde verweigert wurde und es mir auch nicht gestattet wurde ein Foto von dieser zu machen? Oder anders gefragt, wie kann ein Kläger schwarz auf weiß den Nachweis erbringen dass der ihm zugewiesene Richter mit seinem Urteil den von ihm geleisteten Richtereid verletzt hat, wenn die Unterschrift des Richters vom Kläger nirgends nachgewiesen werden kann?

      Hatte mich nicht korrekt ausgedrückt, ich nahm an es wäre ersichtlich dass ich mich damit auf die Rechtsgrundlage der Gerichte bezog.

      „und die Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit“ (http://www.gesetze-im-internet.de/gvg/__13.html)

      In der o.g. Sache geht es um das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt. Wie Dir sicherlich bekannt ist, ist die Amtssprache deutsch. Und für die im Auftrag der ARGE handelnden Organe trifft das meines Erachtens nicht zu (...Jobcenter, und dementsprechend wird eine BG als Kunde definiert, Eingliederungsvereinbarungen nach dem Handelsrecht erstellt usw.).
      Einzelheiten summieren sich und ergeben im großen und ganzen dass das System durch und durch korrumpiert ist. Gerichtsbarkeiten welche in ihrer Entscheidung begründete und belegte Argumentationen einer Klage nahezu vollständig ignorieren könnte ich schon alleine deswegen nicht anerkennen. Stellt sich halt die Frage, liegt es an dem moralischen Verfall der Beteiligten oder hat das ganze vielmehr sogar System. In meiner persönlichen Meinung gehe ich von einem sowohl als auch aus.

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    11. Oder anders gefragt, wie kann ein Kläger schwarz auf weiß den Nachweis erbringen dass der ihm zugewiesene Richter mit seinem Urteil den von ihm geleisteten Richtereid verletzt hat, wenn die Unterschrift des Richters vom Kläger nirgends nachgewiesen werden kann?

      Es wurde oben bereits schon mal erwähnt: "Die Ausfertigung vertritt die Urkunde (hier: Urschrift des Urteils) im Rechtsverkehr." Die Ausfertigung sollte Anscheinsbeweis genug sein, zusätzlich gibt dir das Gesetz auch noch den Urkundsbeamten als Zeugen an die Hand. Und wenn das alles nicht ausreicht, da es sich bei dem eidbrüchigen Richter um ein ganz hinterkünftiges Subjekt handelt, der bei allen Nothelfern beteuert, niemals nie nicht das fragliche Urteil unterschrieben zu haben, ja dann kann man auch noch die Urschrift als Beweis heranziehen.
      Eine Ablichtung der Urschrift in Form einer Fotokopie bzw. Fotos ist aufgrund der leichten Manipulationsmöglichkeiten als Beweis mit Sicherheit am wenigsten geeignet.

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    12. Hab vielen Dank für Deine Darlegung, alles in allem dürfte es im Zusammenhang mit dem Richtereid wohl eine zureichende Beweiskraft haben (wobei im Extremfall ja auch noch irreguläre Möglichkeiten der Beweisführung mit einbezogen werden könnten). Allerdings ist es so eine Frage hinsichtlich der Bewertung eidbrüchiger Richter. Denn wie aus meinem vorigen Kommentar bereits andeutungsweise hervorgeht, brechen sämtliche Richter die unter Missachtung des GG nach dem SGB II verhandeln mit ihrem geleisteten Eid.

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  9. Jugend-TV: Die Kindersoldaten der Verschwörungstheoretiker
    http://www.vice.com/de/read/jugend-tv-die-kindersoldaten-der-verschwoerungstheoretiker-azk-ocg-sasek-876/

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    1. @Herrengedeck : "Hundewelpenvideos könnt ihr mit Stefan gerne auf Twitter teilen."
      und deine rektion ist dieses mal ... ?

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  10. "Hundewelpenvideos könnt ihr mit Stefan gerne auf Twitter teilen."

    Esset sein Fleisch und trinket sein Blut,
    teilt die Rezepte auf Twitter.
    Das deutsche Dackel Chop-Suey
    Masaker im Chinarestaurante ?

    Das nennt mann Recourcen.

    Ps.: Meine wohlerzogene Wurst hört auf mich
    und springt bei "Setzen" direkt frisch auf den Tisch.

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    1. Als zwangsläufiger Genießer der asiatischen Küche möchte ich darauf hinweisen, dass der Dackelgenuß im Sommer durchaus zu Verstimmungen führen kann. Dem Hundefleisch werden wärmende Eigenschaften zugeschrieben, weswegen es auch nur im Winter auf der Speisekarte ausgewählter Restaurants zu finden ist. Übrigens zu horrenden Preisen.

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    2. Im Sommer isst man Katze. Vorzugsweise gegrillt:
      http://www.bild.de/regional/frankfurt/tierquaelerei/mysterioeses-katzenverschwinden-in-andernach-37729052.bild.html

      rosettenkranz, der natürlich niemals BILD liest , aber von heimtückischen Anonymen auf diese Seite gelotst wurde

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  11. Was macht man mit diesen Leuten?
    Im Ernst: Was macht man mit solchen Leuten wie Sasek?

    Und ich meine das nicht juristisch, sondern als ganz pragmatische Lösung. Erschießen? Verbannen? In die Gummizelle?

    Irgendwo gibt es einen Punkt, an dem das Akzeptable überschritten ist. Bei Herrn Sasek ist das der Fall!

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  12. Ich schlage lebenslanges Internet-Verbot vor!

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  13. wir suchen einen strafplaneten und schicken ihn dort hin!^^

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  14. Eine hervorragende Idee!
    kennt zufällig jemand einen?

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  15. Nur mal so nebenbei: Mario erzählt ja immer, dass er um 2005 (bevor er zum NSL-Forum stieß) Vorträge von Bernd Senf besucht hätte. Ich glaube, die habe ich gefunden:
    https://www.youtube.com/results?search_query=%22bernd+senf%22+berlin+2005

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  16. das schreit doch nach einem einsatz von benjamin ernst, getreu nach dem motto:
    "Die Keltisch-Druidische Religion wird weiterhin alles Mögliche dafür tun und daran arbeiten, um unsere Mitglieder vor solchen „Missverständnissen" zu bewahren."

    was haben eigentlich praktiken einer hawaiianischen naturreligion in einem keltischen kindergarten verloren? nehmt euer keltentum heilig! verwässert nicht eure heilige wurzel! tut es nicht! hört damit auf! ich erlaube es nicht!

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  17. Dinge, die Verschwörungstheorie-Anhänger sagen (#2)
    http://youtu.be/mv-rsQnm4hQ

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  18. Gestern in Bennys Mülltonne:19. September 2014 um 12:08

    Tatü Tata, Hula hula Hahaha
    die Benny Kindergartenpost ist da . . .

    Habe so eben mal eine
    Keltisch-Druidische Nervenheilantalt gegründet.

    Mit mir als Direktor
    Dr. Mabuse

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  19. Tjo, die Beckers...
    4 Tage haben sie ihre Videos on und ich sehe da irgend was zwischen 0 und 2 Aufrufe...
    https://www.youtube.com/channel/UCCYmTc0oZCf_m8i-hbuKeZA/Videos

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    1. Da nützt die Werbung bei Quer-Denken wohl nix. Übrigens behauptet Vogt in einem aktuellen Video, Quer-Denken hätte 30 Millionen Hits im Monat:
      https://www.youtube.com/watch?v=qz7nf0v1134

      Wenn ich die Hits auf seinem Youtube-Kanal hochrechne (und berücksichtige, dass die Hälfte seiner Videos nicht auf YT, sondern auf dem eigenen Streaming-Server liegen), komme ich aber eher auf einen Faktor 100 weniger. Ich schätze seine Zugriffszahlen auf 300.000 im Monat.

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    2. Montag abend 20:00 bis 00:00 Uhr
      OKiTALK http://www.okitalk.com

      Der Heiße Hocker - Unser Gast ist erneut Eva Herman! Wir sprechen dieses Mal mit Eva Herman über die Naturgesetze, die für alle Lebewesen Gültigkeit haben! Wir alle werden ernten, was wir säen! Daher sollte jeder Mensch in Achtsamkeit leben und andere Lebewesen so behandeln, wie er selbst gern behandelt werden möchte! Das Team vom Heißen Hocker, Ada, Angela und Petra freuen sich auf einen informativen Abend mit Eva Herman sowie den Zuhörern von OKiTALK!

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    3. Frau Angela Masch konnte mir bis dato nicht erklären, wann und wie ich angeblich in ihre Sendung eingeladen wurde. Ich gehe daher davon aus, dass sie eine Schwätzerin ist.

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