Dienstag, 3. März 2015

Quer-Denken-Kongress 2015 - Vogt-Kritiker Hornbacher erhielt abermals Hausverbot

Wie im letzten Jahr, so wurde dem bekannten Vogt-Kritiker Thomas G. Hornbacher auch für den diesjährigen Quer-Denken-Kongress im Oktober Hausverbot erteilt. Ein Vertreter des Veranstalters, der "Medical Systems Enginiering LTD", schrieb ihm:

"The same procedure as last year, Mr. Hornbacher? Aber gerne doch, hiermit erteile ich ihnen Herr G. Hornbacher für den Querdenken Kongress 2015, in der F.A.N. Arena (Frankenstolzarena) in Aschaffenburg ein Hausverbot für den 31.10.2015 – 01.11.2015. Dies gilt ebenso für ihre Anhänger, sollten sie sich als solche zu erkennen geben."

Während Herr Hornbacher im letzten Jahr zumindest ankündigte, Herrn Vogt auf der Konferenz Fragen stellen zu wollen und somit einen (wenn auch lächerlichen und erbärmlichen) Vorwand für ein Hausverbot lieferte, so gibt es in diesem Jahr nicht einmal diesen. Hornbacher schrieb dem Veranstalter sogar explizit:

"Aufgrund schlechter Erfahrungen werde ich Ihnen nicht mitteilen, was ich und die Mitglieder der Regionalgruppen vom Aufbruch Gold-Rot-Schwarz dieses Jahr beabsichtigen. Daher haben Sie auch keinerlei Handhabe, mir und meinen Mitstreitern abermals Hausverbot zu erteilen."

Ich gebe ihm Recht! Solch ein pauschales Hausverbot, wie es oben erfolglos ausgesprochen wurde, halte ich für einen Vertragsverstoß, denn durch den Erwerb einer Eintrittskarte wird implizit ein Vertrag zwischen Veranstalter und Besucher geschlossen. Zitat von eventFAQ.de:

"Haben Besucher und Veranstalter einen Vertrag geschlossen, dann hat der Besucher grundsätzlich einen vertraglichen Anspruch auf Einlass... Der Veranstalter kann also dann nicht mehr einfach seine Leistung verweigern = nicht mehr ohne Weiteres den Zutritt verweigern bzw. den Besucher einfach wieder rauswerfen, denn der hat ja nun einen vertraglichen Anspruch darauf, dass er rein darf, und drin bleiben darf."

Gänzlich lächerlich ist die Ankündigung, jedem ein Hausverbot erteilen zu wollen, der sich als Anhänger von Herrn Hornbacher zu erkennen gibt. Wie soll das geschehen? Sollen die dann gold-rot-schwarze T-Shirts überziehen und sich plötzlich mitten in der Konferenz als Anhänger zu erkennen geben? Was ist, wenn Herr Vogt (zugegeben wider Erwarten) den Herrn Hornbacher gut finden sollte? Schmeißt die "Medical Systems Enginiering LTD" dann den Vogt raus?  ;-)

Weiter schreibt der Veranstalter:
"Für jeden Fall der Missachtung des Hausverbotes werden wir sie durch unsere Ordnungskräfte festsetzen lassen und sie durch die Polizei abführen lassen."

Was der Vertreter der "Medical Systems Enginiering LTD" hier schreibt, ist starker Tobak: Er scheint Anhänger des in rechten Verschwörungstheoretiker-Kreisen verbreiteten Irrtums zu sein, man dürfe als Privatperson vorläufige Festnahmen durchführen (Jedermann-Festnahmerecht), ohne dass eine Straftat vorliegt. Eine Straftat (z.B. Hausfriedensbruch) kann aber wohl kaum vorliegen, wenn eine gültige Eintrittskarte erworben wurde, wie Herr Hornbacher angibt.

Außerdem: Was man bei der "Medical Systems Enginiering LTD" anscheinend nicht verstanden hat, ist, dass wir in 2015 eine völlig andere Situation als in 2014 haben. Diesmal gibt es nicht den kleinsten Anlass für ein Hausverbot, so dass Herr Hornbacher in jedem Fall an der Konferenz teilnehmen wird. Was 2014 funktionierte, wird in 2015 nicht mehr funktionieren!

Fazit

Ein "Aufklärer", der sich vor Fragen versteckt und ein Veranstalter, der Polizeistaat spielen will:

Stellt man sich so die "neue und humane Ausrichtung der Gesellschaft" vor, zu der dieser Kongress angeblich beitragen will?

25 Kommentare:

  1. Ah, der Rechtspfleger von der STA Offenbach.

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  2. Weiß jemand zufällig, ob Hornbacher letztes Jahr versucht hat, wegen gescheiterten Einlass Vogt zu verklagen und sei es nur auf Schadensersatz bzw. ob dieses Jahr diesbzgl. Pläne vorliegen? Das dürfte die jedenfalls deutlich mehr treffen als nur Ankündigungen, zumal die ganzen Bescheißereien dann auch aktenkundig und öffentlich einsehbar sind, sofern das Urteil öffentlich zugänglich gemacht wird...

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    1. Er hat letztes Jahr darauf verzichtet, denn eine Aktion mit einer größeren Gruppe (wie das gemeinsame Schreiten zur Bühne) kann man, wenn man kleinlich ist, als grobe Störung interpretieren. Da man von Seiten des Veranstalters die Türsteher mit seinem Photo ausgestattet hat, ist er selber auch gar nicht zur letzten Konferenz erschienen und man hat auf eine entsprechende Aktion verzichtet.

      Dieses Jahr wird Hornbacher an der Quer-Denken-Konferenz teilnehmen. Er hält das ausgesprochene Hausverbot für unwirksam und besteht auf Erfüllung des Vertrages durch den Veranstalter. Er sieht sich im Recht und ich denke kaum, dass er sich durch Türsteher abhalten lassen wird. Warum sollte er auch?

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  3. Ein Neuer Besucher hat Jeet.TV gefunden und beschwert sich:

    "Mit Verlaub, aber wenn jemand solch eine Sendung anleiert, sollten doch wenigstens gewisse Grundfähigkeiten bzgl. technischer Umsetzung und ein Minimum an sprachlicher Gewandtheit vorhanden sein. Da kann man sich für die Geduld der eingeladenen Gäste nur bedanken! :)"

    https://www.youtube.com/watch?v=y7qOyNeaTT4

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  4. Wenn man, wie hier im Artikel, auf den § 127 Abs.1 StPo hinweist, sollte man doch tatsächlich wissen, was im § 123 StGB steht:

    "§ 123
    Hausfriedensbruch

    (1) Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt."

    Ergo ist es Hausfriedensbruch, wenn derjenige, der das Hausrecht besitzt eine Person auffordert, das Gebäude..Gelände usw. zu verlassen. Es ist völlig unabhängig davon, ob diese Person eine Eintrittskarte gekauft hat oder nicht. Das Hausrecht und eine gekaufte Eintrittskarte hat nichts miteinander zu tun und kann daher nur getrennt betrachtet werden.

    Die Voraussetzungen sind entgegen der hier verkündeten Meinung sehr wohl erfüllt, denn wenn ein Hausverbot im Vorfeld ausgesprochen wurde - was im übrigen niemand begründen muß - ist es Hausfriedensbruch. Die Festnahme durch das Sicherheitspersonal wäre demzufolge rechtmäßig; die Feststellung der Personalien unterliegt hierbei ausschließlich der Polizei (und übergeordneten Stellen wie die Staatsanwaltschaften).

    Ich möchte doch darum bitten, die Ausführungen zu Sachverhalten richtig darzustellen. Hausfriedensbruch ist und bleibt eine Straftat; die ist Voraussetzung für ein Festnahme nach § 127 Abs.1 StPO.
    Es wäre schön, wenn man auch hier etwas bei der Wahrheit bleibe und sich nicht etwas zurechtlegt, wie man es gerne hätte.

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    1. The same procedure as last year, Mr. Giesler?

      Ich werde nach dem Abendessen mal was dazu schreiben...

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    2. Ach, was soll ich mir Mühe geben, ich kopiere einfach das Gleiche, was ich Ihnen letztes Jahr schon kopiert habe:

      "Der Bundesgerichtshof hatte Anfang des Jahres entschieden, dass ein Hotel den Vorsitzenden der NPD abweisen darf, da eben die politische Überzeugung kein Diskriminierungsgrund sei. Allerdings sei die Abweisung nicht mehr zulässig, wenn das Hotel die Buchungen bestätigt hat – denn dann sei bereits ein zivilrechtlicher Vertrag geschlossen worden, an den sich das Hotel halten müsse.

      Dieses Urteil lässt sich auch auf die Frage übertragen, ob der Veranstalter einen Besucher trotz Ticket noch abweisen kann: Grundsätzlich nein, sofern es nicht gewichtige Gründe für den Ausspruch eines Hausverbotes gibt."

      Quelle: http://www.eventfaq.de/31012-hausrecht-und-besuchervertrag/

      Gewichtige Gründe wären:
      -Der Besucher verhält sich aggressiv.
      -Der Besucher beleidigt andere Personen.
      -Der Besucher setzt sich über Sicherheitsmaßnahmen oder -anordnungen hinweg

      Alle 3 Punkte könnten Sie erst beurteilen, nachdem Hornbacher sich auf der Konferenz befindet, nicht vorher. Fragen zu stellen, fällt unter keinen der 3 Punkte. (Schade, was, Herr Vogt?)

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    3. Ich verstehe auch nicht, warum Sie immer aus der "Festnahme" so einen Fetisch machen. Gibt Ihnen das Allmachtsgefühle?

      Als Veranstalter darf ich beispielsweise bei Randalieren körperliche Gewalt anwenden, aber dann sollte ich doch eher versuchen, denjenigen nach draußen zu befördern, anstatt ihn im Haus fest zu halten. Macht für mich keinen Sinn. Sie stehen damit immer mit einem Bein selber im Gefängnis wegen Nötigung, Körperverletzung und Freiheitsberaubung.

      Gerade als Hobby-Jurist sollten Sie (schon aus Eigeninteresse) sich nicht anmaßen, zu beurteilen, was eine Straftat ist, wenn es nicht offensichtlich ist wie bei Körperverletzung, Sachbeschädigung oder Diebstahl.

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    4. Und wissen Sie was, das Wichtigste fällt mir zum Schluss ein, und das bricht Ihnen endgültig das Genick:

      Wenn die Identität bekannt ist, was ja bei Hornbacher der Fall ist (Sie haben ja sogar Photos von ihm), dürfen sie als Privatmann natürlich niemanden "festnehmen".

      Auch nicht, wenn gar keine Fluchtgefahr besteht, sich Hornbacher also nicht zwecks Flucht vom "Tatort" entfernen will. Und das ist ja der Witz: Er will ja bleiben ;-)

      Denken Sie einmal darüber nach!

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    5. Mann, ich lach' mich tot!

      Verstehen Sie das, Herr Giesler?

      Wenn er den Saal verlässt, folgt er ja Ihren Anordnungen, dann kann es kein Hausfriedensbruch sein. Und wenn er bleibt, können Sie ihn auch nicht festnehmen, weil ja keine Fluchtgefahr besteht.

      Wuhahahahahaaaa...ein teuflischer Plan :-DDD

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    6. Immer die Leute mit Jurastudium an der Uni Google. Das Hausrecht schlägt nicht das Grundrecht. An Orten mit allgemeinen Publikumsverkehr (und dazu gehört so ein Kongress!) benötigt es einen konkreten Anlass für die Erteilung eines Hausverbots. Eine pauschal erteiltes Hausverbot gegenüber einer bestimmten Person ohne sachlichen Grund ist eine Verletzung von Grundrechten. Wenn wir also bei der Wahrheit bleiben wollen, dann bitteschön sollte man feststellen, dass Herr Vogt sich einen Scheißdreck um die Grundrechte anderer Personen schert.

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    7. Ich kann natürlich nicht sagen, in wie weit Vogt selber bei dem Handeln des Veranstalters involviert ist. Da sollte man vorsichtig sein. Ansonsten volle Zustimmung.

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    8. Fürstbischof Knut-Hubert6. März 2015 um 14:53

      Die rechtlichen Fragen sind eine Seite. Aber der eigentlich bemerkenswerte Punkt, der eine gelungene Mischung aus Realsatire und Selbstentlarvung darstellt ist doch, dass auf einer Veranstaltung, die vorgeblich dem unangepassten Denken und der Äußerung nonkonformistischer Ansichten gewidmet ist, jemandem ein Maulkorb verpasst wird (bzw. werden soll, wenn man seiner denn habhaft werden könnte), damit er keine unerwünschten Äußerungen von sich gibt.

      So viel zum verlogen-schizophrenen Weltbild unserer freigeistigen Freunde, die genau das praktizieren, was sie dem "System", der "Elite", der "NWO" oder wie immer der das Feindbild heißen mag, vorwerfen: Jene mundtot machen, die sich nicht der definierten Wahrheit unterordnen wollen. Freigeistigkeit durch Denkverbot - Orwell wäre bei diesem Konzept vor Neid grün angelaufen, weil es ihm nicht eingefallen ist.

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    9. Ich bin mittlerweile so weit, dass ich Vogt für einen reinen Schauspieler halte, einen Blender. Natürlich befasst er sich mit jeglichem Thema lediglich an der Oberfläche. Sonst wäre es ja gar nicht möglich, soviel Unsinn zu glauben.

      "Nonkonformismus", "Querdenken", "unangepasstes Denken", das sind Eigenschaften, mit denen man sich selber schmückt, die man aber nicht weiter ernst nimmt. Vogt ist ein Möchtegern-Querdenker, in Wirklichkeit ist er nur ein Querkopf: Das "Quer" gegen den Mainstream kann er schon, ich vermisse dabei aber das Denken.

      So ein "Wissen" verträgt halt Kritik nicht.Vogt lebt in einer Traumwelt, die sofort zerplatzen würde, wenn man einem Kritiker auch nur einen kleinen Raum darin erlauben würde.

      Das ist eine in sich geschlossene Welt der Verwirrten: Die ganzen Truther-Sender und deren kritiklose Anhänger. eine Welt, die Unsinn verbreitet und hin und wieder einen Leichtgläubigen auf einen falschen Weg lockt. Damit wird Thomas Hornbacher hoffentlich mal aufräumen!

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  5. Auch wenn das hier im Artikel jetzt so gar nicht passt, mal was positives zu Vogt:
    Hatte ich gar nicht gedacht, dass er tatsächlich mal was kritisch hinterfragt, was in der alternativen Szene sozusagen zu den Grundlagen zählt:

    "Die Gefahr positiven Denkens"

    http://quer-denken.tv/index.php/mfv-tv/1238-die-gefahr-positiven-denkens

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    1. Leider ist das ganze dann doch recht verschwurbelt.

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    2. Das wundert mich auch nicht, denn der Gast ist der verstrahlte:
      https://www.psiram.com/ge/index.php/Hans_Joachim_Kempe

      Soviel zum Thema Positives zu Vogt ;-)

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  6. "ich bin mittlerweile so weit, dass ich Vogt für einen reinen Schauspieler halte, einen Blender. Natürlich befasst er sich mit jeglichem Thema lediglich an der Oberfläche. Sonst wäre es ja gar nicht möglich, soviel Unsinn zu glauben."

    Seine Zielgruppe, die Esoteriker und Alternativler, sind leicht zu abzumelken, wenn man ihnen die dementsprechenden Worthülsen zuwirft. Ein bisschen "uraltes" Wissen aus der Schatztruhe der Geschichte abgeschmeckt mit einem Häubchen hochmodernem Quantenschaum und einer Prise Systemkritik - und schon rollt der Rubel. Wie man es macht hat der Esowichtel mit den längsgestreiften Hemden und der kupferfarbenen Toupetsammlung nach langer Übung inzwischen ganz gut heraus.

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  7. Sagt mal Leute, wie passt Ihr eigentlich auf?
    Seit einem halben Jahr unentdeckt das epochale Opus magnum von Jo "Ernteumzug Worpswede 2014"
    https://www.youtube.com/watch?v=JC2EYGq9ty0

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    1. Hä? Komme da nicht ganz mit. Wie kommst Du auf Jo?

      Aber DIE Nachricht von heute habt ihr sowieso verpasst: Seibert: Chemtrailprogramm nach 19 Jahren eingestellt. Zu teuer, zu wenig effektiv.

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    2. Das ist Jos Kanal, er wird dieses Großwerk aufgezeichnet haben.

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  8. Frisch auf den Reichstisch . . .9. März 2015 um 21:54

    Trotz eines Verbots des Reichsdeppenkultivierungsbüros verwenden selbst ernannte Reichsretter immer wieder die Körperteile von Kärntner Blondkindern für ihre Rituale. Albinos, denen Farbpigmente in Haut, Haaren und Augen fehlen, gelten in eingeweihten Kreisen und anderen Teilen der Ostzone als Glücksbringer und Vorboten von Reichtum. Ihre Körperteile werden nach UN-Angaben für umgerechnet je rund 500 Euro verkauft, ein ganzer Leichnam wird mit bis zu 65.000 Euro gehandelt.

    Sehen Sie auch:

    https://www.youtube.com/watch?v=p7Ve-KwO91I

    Guten Appetit . . . M.

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